Mainzer Segen
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Der Mainzer Segen ist eine besondere Form der eucharistischen Frömmigkeit, die in der Geschichte des Bistums Mainz lange überliefert ist.
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[Bearbeiten] Heutige Praxis
Beim „Mainzer Segen“ wird bereits zu Beginn einer Vesper der Segen mit der Monstranz gespendet und zum Abschluss ein weiteres Mal. Aufgrund der Erneuerung der gottesdienstlichen Ordnungen (Liturgiereform) in Folge des Zweiten Vatikanischen Konzils kennt die katholische Kirche an sich nur noch den sakramentalen Segen am Ende eines Gottesdienstes, daher ist diese Ausnahme einzigartig. Im Mainzer Dom wird diese Form des Segens auch nur einmal jährlich an Fronleichnam praktiziert.
[Bearbeiten] Ältere Praxis
Vor den mit den liturgischen Veränderungen einhergehenden Reformen war die Form des Mainzer Segens für die Erteilung des Eucharistischen Segens an Fronleichnam (bei Hochamt, Vesper und Andacht), am Herz-Jesu-Fest und den Herz-Jesu Freitagen (nur, wenn auch das Hochamt vor ausgesetztem Allerheiligsten stattfand), bei der Andacht am Sakramentalen Sonntag und bei allen Andachten, zu denen Aussetzung erfolgen musste vorgeschrieben. Das waren neben Fronleichnam die Andachten an Weihnachten, Epiphanie, Ostersonntag, Christi Himmelfahrt, Pfingstsonntag, Christkönigssonntag, Herz-Jesu-Fest und Herz-Jesu Freitagen sowie allen sakramentalen Andachten.
Der Mainzer Segen wurde wie heute jeweils zu Beginn und am Ende der Aussetzung erteilt. Nach den 1959 [1] erlassenen Vorschriften war dazu der Gesang des „Tantum ergo“ oder ein anderes Segenslied vorgeschrieben. Jeweils nach dem Absingen der beiden Strophen wurde der Segen erteilt. Zudem war das Allerheiligste vor und nach dem Segen zu inzensieren. Bei der Messe durfte der Segen im Messgewand erteilt werden, ansonsten war Chormantel vorgeschrieben.
[Bearbeiten] Nachweis
- ↑ Verordnung über die Aussetzung des Allerheiligsten Altarsakramentes, Kirchliches Amtsblatt für die Diözese Mainz Nr. 26 vom 10. Dezember 1959 S. 91f