Märzregierung
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Als Märzregierung oder Märzkabinette werden Regierungen von Staaten des Deutschen Bundes bezeichnet, die im März 1848 von den Landesfürsten eingesetzt wurden, um den im Rahmen der Märzrevolution protestierenden Bürgern entgegen zu kommen.
Meist ersetzten diese Märzregierungen konservative Ministerien und führten einen gemäßigt-liberalen Kurswechsel durch, der aber im Zuge der Radikalisierung der Revolution oft nicht ausreichte, um die innere Ordnung wieder herzustellen. Die meisten dieser Regierungen wurden Ende 1848 oder im ersten Halbjahr 1849 wieder abberufen, sobald sich der jeweilige Landesfürst wieder innenpolitisch stark genug fühlte, um ein neues, konservativeres Kabinett durchzusetzen.
Den Märzregierungen gehörten als Märzminister meist überregional bekannte Liberale an, so beispielsweise:
- in Hannover: Johann Carl Bertram Stüve (Innenminister)
- im Großherzogtum Hessen: Heinrich von Gagern (Ministerpräsident), Heinrich Karl Jaup (Ministerpräsident, Innenminister)
- in Nassau: August Hergenhahn (Ministerpräsident)
- in Preußen: Ludolf Camphausen (Ministerpräsident), David Hansemann (Finanzminister)
- in Sachsen: Karl Braun (Ministerpräsident)
- in Württemberg: Friedrich Römer (Justizminister und de facto Leiter seines Kabinetts), Adolf Goppelt (Finanzminister), Paul Pfizer (Minister für Kirchen und Schulwesen)