Landkreis Franzburg-Barth
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der preußisch-deutsche Landkreis Franzburg-Barth (früher: Franzburg) ist ein ehemaliger Landkreis in Mecklenburg-Vorpommern und bestand in der Zeit zwischen 1818 und 1945. Er umfasste am 1. Januar 1945:
- die 4 Städte Barth, Damgarten, Franzburg und Richtenberg
- sowie 72 weitere Gemeinden,
- und 1 Gutsbezirk (Forsten)
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Verwaltungsgeschichte
[Bearbeiten] Königreich Preußen
Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress bestand 1818 der Kreis Franzburg im Regierungsbezirk Stralsund in der preußischen Provinz Pommern. Er umfasste meist ländliche Gebiete um die Städte Barth, Franzburg und Stralsund. Das Landratsamt war in Franzburg.
[Bearbeiten] Norddeutscher Bund/Deutsches Reich/Großdeutsches Reich
Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.
1874 schied die Stadtgemeinde Stralsund aus dem Kreis Franzburg aus und bildete fortan einen eigenen Stadtkreis.
Am 1. Oktober 1925 wurde das Landratsamt von Franzburg nach Barth verlegt. Am 1. Februar 1928 erhielt der Kreis Franzburg die Bezeichnung Franzburg-Barth.
Zum 30. September 1929 fand im Kreis Franzburg-Barth entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke bis auf einen aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.
Zum 1. Oktober 1932 wurde der Regierungsbezirks Stralsund aufgelöst. Der Kreis Franzburg-Barth trat zum Regierungsbezirk Stettin.
Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Franzburg-Barth entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.
Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und wurde danach ein Teil der DDR.
[Bearbeiten] Sowjetische Besatzungszone/Deutsche Demokratische Republik
[Bearbeiten] Bundesrepublik Deutschland
- siehe Landkreis Nordvorpommern
[Bearbeiten] Kommunalverfassung bis 1945
Die Landkreis Franzburg gliederte sich in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständigen Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.
Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 sowie der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt.
Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.
[Bearbeiten] Ortsnamen
Die durchweg deutschen Ortsnamen wurden im wesentlichen bis heute beibehalten. Nur einige kleinere Änderungen von Ortsnamen sind für die 1930er Jahre belegt:
- Camitz: 1930: Semlow,
- Cummerow: 1935: Kummerow,
- Divitz: 1935: Diwitz,
- Kückenshagen: 1938: Kückenhagen.