Landesstraße
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Landesstraßen, in den Freistaaten Bayern und Sachsen Staatsstraßen, sind Straßen, deren Baulast im Regelfall das jeweilige Bundesland zu tragen hat. Die Einstufung als Landesstraße geschieht durch Widmung.
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[Bearbeiten] Benennung
Bei Landesstraßen handelt es sich um Straßen, deren Einzugsbereich über das Gebiet eines (Land-)Kreises bzw. einer kreisfreien Stadt hinausgeht. Die Kurzbezeichnung besteht aus einer fortlaufenden Nummer und dem vorangestellten Großbuchstaben L (zum Beispiel L 1, L 10 oder L 83), bzw. S in Sachsen und St in Bayern.
Beginn und Ende von Landesstraßen-Abschnitten sind mit sogenannten Netzknoten-Nummern bezeichnet. Damit wird die Lokalisierung eindeutig, was beispielsweise für die schnelle Hilfe bei Unfällen wichtig ist. Auf dem Bild sind die Netzknotennummern am oberen Rand angegeben. Diese lassen außerdem die Richtung erkennen, wo die Stationierungsnummern liegen. Im Beispiel des Bildes also links von Nr. 6608 039 nach 6608 023 rechts. Unten rechts auf dem Schild sieht man die sog. Stationierungsrichtung. Sie verläuft in unserem Beispiel von rechts nach links. Sie gibt an, in welche Richtung die Straßenkilometer gezählt werden.
[Bearbeiten] Eigenschaften
In der baulichen Anlage weisen Landesstraßen tendenziell einen etwas geringeren Ausbauzustand als Bundesstraßen auf, die Fahrbahnquerschnitte sind im Allgemeinen kleiner. Im Einzelfall kann der Ausbau allerdings je nach Bauzeit und Verkehrsbedeutung variieren.
Regelquerschnitt 9,5 mit einer Fahrbahnbreite von 6,5 m. Gängiger Standardquerschnitt mit einer zulässigen Höchstbelastung von 15000 Kfz/Tag (davon 300 Lkw/Tag). |
Aufgrund der Verteilung der Finanzmittel sind die Bundesländer in der Regel bemüht, die stark ausgebauten Landesstraßen als Bundesstraßen umzuwidmen, sodass Ausbau und Unterhalt aus dem Bundeshaushalt erbracht werden. Die Bundesstraßen sind jedoch in der Regel Verbindungen zwischen großen Städten (Oberzentren) und laufen sternförmig auf diese zu. Bei kreisförmigen Verbindung von Satellitenstädten untereinander ist in der Regel keine Widmung als Bundesstraße zu erreichen, ebenso ist es schwierig, zusätzliche kurze Stichstraßen der Großstädte zu vorbeilaufenden Autobahnen in Bundeshoheit zu überführen.
[Bearbeiten] Situation in der ehemaligen DDR
Nach der deutschen Wiedervereinigung wurden die Bezirksstraßen der DDR (auch Landstraßen 1. Ordnung genannt) in der Regel ohne Rücksicht auf ihren Zustand zu Landesstraßen. Auf Grund der sparsamen Gestaltung der außerörtlichen Straßennetze in der DDR (z. B. ließ man bisweilen eine von zwei Parallelstraßen oder wegen untergeordneter Verkehrsbedeutung, Verbindungen einfach verfallen) gibt es heute in den neuen Bundesländern einige Wirtschaftswege und Straßen mit wassergebundener Deckschicht, die formal Landesstraßen sind (z. B. L 208 zwischen Burkersroda und Balgstädt in Sachsen-Anhalt oder L 1062 zwischen Wittersroda und Lengefeld in Thüringen). Der Ausbau dieser Verbindungen ist wegen fehlender Finanzmittel und untergeordneter Verkehrsbedeutung kaum zu erwarten; meist wird die Umwidmung angestrebt.
[Bearbeiten] Situation in Österreich
In Österreich sind heute alle übergeordneten Straßen, außer jenen, die von der ASFINAG verwaltet werden, Landesstraßen. Auch die ehemaligen Bundesstraßen sind Landesstraßen, da sie in die Kompetenz der Bundesländer fallen.
Die Bezeichnung sind für die Landesstraßen B außer in Vorarlberg das schon früher vorangestellte B. Die weiteren Landesstraßen werden noch in Landeshauptstraßen LH und die untergeordneten Landesstraßen L unterteilt.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Liste der Staatsstraßen in Bayern
- Liste der Staatsstraßen in Sachsen
- Liste der Landesstraßen in Nordrhein-Westfalen
- Straßensystem in Deutschland
- Straßensystem in Österreich