Kunsthandel
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Der Begriff Kunsthandel bezieht sich auf das gewerbsmäßige Handeln mit Kunstgütern unterschiedlicher Formen und Stilrichtungen und wurde seit der Antike betrieben. Im Mittelalter verkleinerte sich dieser Markt zusehends mit dem gesamten Kunstbetrieb und wuchs nicht vor der Renaissance. Fürstliches Mäzenatentum war dem Kunsthandel eher abträglich, weil es sich dabei in erster Linie um unveräußerliche Auftragsarbeiten handelte, die Teil einer repräsentativen Sammlung wurden und die planlos und ohne ein Ziel zu verfolgen, angelegt waren. Viele dieser Arbeiten trugen auch keine Signatur, weil sich der Künstler als beauftragter Handwerker verstand. Einen guten Beleg für diese Selbstverständnis sind die Monogramme, mit denen die Bilder oft versehen waren, und denen anderer Handwerker, (Tischler, Steinmetz, Drucker) ähnelten. Erst die Abkehr von dieser Einstellung belebte den Kunstmarkt von neuem und trieb die Preise soweit in die Höhe, dass Bilder mitunter zu einer Wertanlage wurden. Unter diesem Aspekt hat sich auch das Sammlungswesen weiter ausgebaut. Erst später, seit dem 19. Jahrhundert, arbeiteten Maler und Bildhauer auch aus eigenem Antrieb heraus, bzw. um der Kunst willen, und waren gezwungen, einen Käufer für ihre Arbeiten zu finden und sich „einen Namen zu machen“, nach dem man auf dem Markt verlangen konnte. Man spricht in dem Zusammenhang auch von einer Emanzipation des Künstlers vom Auftraggeber.
[Bearbeiten] Die Gesetze des Marktes
Grundsätzlich gilt: Die Nachfrage bestimmt den Preis, die auf Grund verschiedener Faktoren variieren kann, z. B.: 1. Ein Schwarzwälder Künstler verkauft sich am besten im Schwarzwald. 2. Je mehr über das Objekt und den Künstler bekannt ist, desto besser. 3. Sammler gerade ihres Objektes aufspüren, denn die sind bereit, einen weitaus höheren Preis zu zahlen, als auf dem Markt üblich ist.
Nicht zu vernachlässigen sind auch Erhaltungszustand und Qualität des Objektes. Diese Kriterien entscheiden oft über die Sammlungswürdigkeit des Stückes.
[Bearbeiten] Kunsthandel heute
Der Kunsthandel heute spielt sich in der Regel wegen des hohen Umsatzes hinter verschlossenen Türen ab. Orte, an denen gegenwärtig Kunst gehandelt wird, sind hauptsächlich: Auktionshäuser, Galerien, Kunsthandlungen, Kunstportale aber auch antiquarische Märkte oder Internet-Auktionshäuser. Eine Sonderrolle spielt dabei häufig das Kunstgewerbe, das selten zusammen mit Malerei und Plastik betrieben wird.
Kunsthandel kann von jeder natürlichen und juristischen Person betrieben werden. Ein Studium ist dafür nicht notwendig.
[Bearbeiten] Literatur
- Peter Watson und Cecilia Todeschini: Die Medici-Verschwörung. Der Handel mit Kunstschätzen aus Plünderungen italienischer Gräber und Museen. Aus dem Amerikanischen von Ulrike Seith und Jana Plewa, Parthas Verlag, Berlin 2006
- Antje-Katrin Uhl: Der Handel mit Kunsthandwerken im europäischen Binnenmarkt. Freier Warenverkehr versus nationaler Kulturgutschutz (Tübinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht Band 29), Verlag Duncker & Humblot, Berlin 1993, ISBN 3-428-07921-3, ISSN 0720-7654
- Christian Saehrendt/ Steen T. Kittl: „Das kann ich auch!“ Die Gebrauchsanweisung für moderne Kunst, Köln 2007.