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Kleinlöschfahrzeug (Österreich) – Wikipedia

Kleinlöschfahrzeug (Österreich)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Fahrzeugdaten
Besatzung: 1:8 bzw. 1:5
Pumpe: Tragkraftspritze
zul. Gesamtgewicht: 3.500 kg
Antrieb: Strasse

Das Kleinlöschfahrzeug (Abkürzung: KLF) ist ein taktisches Löschgruppenfahrzeug, welches meist unter 3,5 Tonnen höchstzulässige Gesamtmasse aufweist, und daher bereits mit einem Führerschein der Klasse B gelenkt werden darf. Es beinhaltet eine vollständige Löschgruppenausstattung und stellt damit das Basisfahrzeug der meisten freiwilligen Feuerwehren dar.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Aufgaben

Das Kleinlöschfahrzeug stellt in Österreich das Basisfahrzeug jeder Feuerwehr dar, das heißt, dass jede Feuerwehr mindestens über ein KLF verfügen muss. Steht ein höherwertiges Fahrzeug zur Verfügung (Löschfahrzeug, Tanklöschfahrzeug, Rüstlöschfahrzeug), ersetzt dieses ein Kleinlöschfahrzeug.

Aufgaben dieses Fahrzeugtyps sind:

  • Brandbekämpfung kleineren Ausmaßes
  • Herstellen einer Wasserversorgung (Speisung von Tanklöschfahrzeugen)

[Bearbeiten] Kurzbezeichnungen und Funkrufnamen

Österreichweit tragen Kleinlöschfahrzeuge das taktische Zeichen KLF.

Als Funkrufnahme ist Pumpe oder KLF mit der anschließenden Ortsbezeichnung bzw. optionaler Nummer gebräuchlich.

  • Beispiel: Pumpe A-Dorf

[Bearbeiten] Ausrückeordnungen

Das Kleinlöschfahrzeug wird besonders bei kleineren Feuerwehren verwendet und dort zur Bekämpfung von Kleinbränden eingesetzt. Falls es nur mit einer Besatzung 1:5 - Staffelbesatzung - besetzt ist, muss es durch ein Fahrzeug mit mindestens einer Truppbesatzung unterstützt werden. Es ist keine taktisch alleine operierende Einheit. Dieser Umstand ist bei der Erstellung der Alarmpläne zu berücksichtigen.

[Bearbeiten] Technik

[Bearbeiten] Technischer Aufbau

Kleinlöschfahrzeuge werden in Form Kastenwagen oder handelsüblicher Fahrgestelle mit Doppelkabine realisiert.

[Bearbeiten] Unterschied KLF zu LF

Der Unterschied eines KLF zu einem größeren Löschfahrzeug fußt im Wesentlichen auf drei Unterschieden:

  • Atemschutzgeräte: Im KLF Bedarfsausrüstung, im LF Pflichtausrüstung
  • Schaumausrüstung: Im KLF Bedarfsausrüstung, im LF Pflichtausrüstung
  • Gewicht: Die höchst zulässige Gesamtmasse eines KLF ist meist unter 3,5 Tonnen. Aufgrund der höheren Gewichtsbeschränkung neuerer Fahrgestelle trifft dieser Umstand nur mehr selten zu.

Da Löschfahrzeuge bereits zumeist auf einem LKW-Fahrgestell aufgebaut sind, bieten sie meist noch Platz für Zusatzausrüstung, wie Notstromaggregate, Unterwasserpumpen, hydraulische Rettungsgeräte, Beleuchtungsgeräte.

[Bearbeiten] Feuerwehrtechnische Beladung

Auf dem Kleinlöschfahrzeug befindet sich eine feuerwehrtechnische Beladung zur Brandbekämpfung, deren Herzstück eine Tragkraftspritze mit einer Literleistung von 600 l/min bis 1200l/min bei einem Druck von 10 bar bildet. Weiters wird eine komplette Löschgruppenausstattung mitgeführt.

[Bearbeiten] Beladung

Teil Anzahl KLF (Löschgruppe) Anzahl KLF (Staffel)
Besatzung 1:8 1:5
Atemschutzgeräte optional 3 optional 3
Handfeuerlöscher 2 2
B-Druckschlauch 10 6 (10)
C-Druckschlauch 10 6 (10)
B-Mehrzweckstrahlrohr 1 1
C-Mehrzweckstrahlrohr 3 3
A-Saugschlauch 4-6 4-6
Saugkorb 1 1
Verteiler 1 1
Kupplungsschlüssel 3 3
Überflurhydrantenschlüssel 1 1
Leinenbeutel 3 3
Leiter (Steckleiter/Schiebleiter) 1 1
Standrohr 1 1
Handwerkzeug 1 1
Schanzzeug 1 1
Tragkraftspritze 1 1
Funkgerät 1 1

[Bearbeiten] Umluftunabhängige Atemschutzgeräte

Ob ein Kleinlöschfahrzeug Atemschutzgeräte mitführen muss hängt von den jeweiligen Baurichtlinien ab, welche in jedem Bundesland geringfügig verschieden sind. So sind in Niederösterreich seit dem Jahr 2005 pro Kleinlöschfahrzeug drei Atemschutzgeräte vorgesehen. In den meisten Bundesländern gilt dies nicht.

[Bearbeiten] Siehe auch

Portal:Feuerwehr, Portal:Hilfsorganisationen/Themenliste Feuerwehr

Ähnliche Fahrzeuge: TSF


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