Importeur
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Ein Importeur (nicht zu verwechseln mit dem Einführer des Außenwirtschaftsrechts oder des Zollrechts) ist ein Händler, der ein Import-Geschäft betreibt, d.h. der im Ausland Güter einkauft, sie transportieren lässt, sie in ein Zielland einführt, ihre Verzollung und andere amtlich evtl. notwendigen Formalitäten erledigt und diese Güter anschließend im Inland in den Wirtschaftsverkehr bringt, indem er diese direkt den heimischen Konsumenten oder aber wiederum anderen Zwischenhändlern, die die Güter z.B. an den Einzelhandel oder den Endkunden verkaufen, zum Kauf anbietet.
Ein Beispiel: Die Einfuhr der in Mexiko zuletzt gebauten VW Käfer.
- Kauf der Fahrzeuge in Mexiko bei einem Großhändler
- Transport nach Bremerhaven
- Verzollung
- Weitertransport in Deutschland / nach Österreich / in die Schweiz
- Erwirken der zum Betrieb erforderlichen Mustergutachten, Typprüfungen und Genehmigungen
- Organisation der Ersatzteil-Versorgung
- Marketing, Werbung in Zeitschriften usw.
- Vertrieb an Handelsketten
- Vertrieb an Endverbraucher
- Abwicklung von Garantiefällen
[Bearbeiten] Generalimporteur
Ein Generalimporteur hat das vertragliche Recht exklusiv als einziger Importeur der Waren eines Unternehmens in ein bestimmtes Land aufzutreten.