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Hugo Grotius – Wikipedia

Hugo Grotius

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Dieser Artikel behandelt den Philosophen, Theologen und Rechtsgelehrten Hugo de Groot. Für den gleichnamigen Komponisten siehe Hugo de Groot (Komponist)
Hugo Grotius – Portrait von Michiel Jansz van Mierevelt, 1631
Hugo Grotius – Portrait von Michiel Jansz van Mierevelt, 1631

Hugo Grotius, niederl. Huigh oder Hugo de Groot (* 10. April 1583 in Delft (Niederlande); † 28. August 1645 in Rostock) war ein politischer Philosoph, Theologe und Rechtsgelehrter.

Grotius gilt als einer der intellektuellen Gründungsväter des Souveränitätsgedankens, der Naturrechtslehre und des Völkerrechts.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Biographie

Grotius wurde in eine wohlhabende protestantische Familie geboren. Er galt als Wunderkind, das bereits im Alter von 12 Jahren fließend Latein und Griechisch sprach und auf Latein Verse verfasste, die wegen ihrer Eleganz und Subtilität auch von Gelehrten gerühmt wurden. Grotius studierte bereits mit 11 Jahren an der Universität Leiden, wo er zunächst die üblichen Kurse in den freien Künsten absolvierte. 1599 wurde ihm von der Universität Orléans ein Ehrendoktortitel verliehen.

Grotius machte schnell Karriere, erhielt mit 16 Jahren schon seine Zulassung als Anwalt, wurde 1607 advocaat-fiscaal (Staatsanwalt) der Staaten von Holland und 1613 Pensionär (Stadtsyndikus) von Rotterdam. Er unterstützte die Staaten von Holland in ihrem Konflikt mit orthodoxen Calvinisten und dem Statthalter Prinz Moritz von Oranien. Er wurde 1618 mit Johan van Oldenbarnevelt von Moritz gefangen genommen. Oldenbarnevelt wurde hingerichtet, Grotius 1619 zu Gefängnis auf Lebenszeit und einer Konfiskation seines Vermögens verurteilt und zum Schloss Loevestein verbracht. Dort gestattete man ihm, sich Bücher schicken zu lassen und diese wieder zurückzugeben. Dieses Privileg nutzte er 1621 zur Flucht: Seine Frau Marie Reigersberg packte ihn in die Bücherrückgabekiste, und so entkam Grotius getarnt als Stapel theologischer Bücher.

Seine Flucht führte ihn über Antwerpen schließlich nach Paris. Hier war er zunächst von einer nur unregelmäßig gezahlten Pension des französischen Königs abhängig und betätigte sich vor allem als Schriftsteller von theologischen, juristischen, geschichtlichen und poetischen Werken. Unter anderem griff Grotius in dieser Zeit ein altes Projekt auf und erstellte Vorschläge für eine Wiedervereinigung der römisch-katholischen und der protestantischen Konfessionen. Zeitweise war Grotius dann im Gespräch als Direktor einer neu zu gründenden Akademie in Friedrichstadt in Schleswig-Holstein; die Pläne zerschlugen sich aber. Ab 1634 diente Grotius der schwedischen Königin Christina als Botschafter in Frankreich, so dass er im Dreißigjährigen Krieg eine Schlüsselrolle in den Verhandlungen zwischen Schweden und Frankreich als zwei der wichtigsten Kriegsparteien einnahm. Seine diplomatischen Aktivitäten werden allerdings in der Geschichtsschreibung eher zurückhaltend beurteilt. Nachdem Grotius vom schwedischen Kanzler Axel Oxenstierna nach Stockholm einbestellt worden war, verstarb er auf der Rückreise in der Nähe von Rostock, nachdem er auf der Ostsee Schiffbruch erlitten hatte.

Grotius lebte in einer Zeit intensiver Spannungen zwischen verschiedenen calvinistischen Gruppen in den Niederlanden, den Remonstranten und den Contraremonstranten, die in der Prädestinationslehre gegensätzliche Positionen vertraten. Später erlebte er den Dreißigjährigen Krieg aus nächster Nähe. Es verwundert nicht, dass ein Großteil seines Werkes sich um den Ausgleich zwischen den Denominationen dreht und sich mit der Frage eines gerechten Krieges befasst.

[Bearbeiten] Werk

1604/05 verfasste Grotius mit De jure praedae („Über das Prisenrecht“) ein Rechtsgutachten für die Niederländische Ostindien-Kompanie. Es enthält bereits die Grundgedanken seines späteren Hauptwerkes, blieb aber bis 1868 unveröffentlicht. Lediglich ein Kapitel daraus wurde 1609 zunächst anonym unter dem Titel Mare Liberum („Das freie Meer“) veröffentlicht. Die katholische Kirche indizierte Mare liberum umgehend, da es die päpstliche Weltordnung untergrub. Grotius formulierte hier einen revolutionären neuen Grundsatz, indem er erklärte, die Meere seien internationale Gewässer und alle Nationen hätten das Recht, sie zur Handelsschifffahrt zu nutzen. Auch England, mit den Holländern heftig um die Herrschaft im Welthandel konkurrierend, widersetzte sich dieser Idee und behauptete mit John Seldens Mare clausum eine weiträumige Gewässerhoheit um die Britischen Inseln. Grotius’ Landsmann Cornelis van Bynkershoek bejahte das Eigentum am Meer nur für die Reichweite der damaligen Geschütze. Mit dieser sinnvollen Einschränkung, der Dreimeilenzone, sollte sich Grotius’ Freiheit der Meere schließlich als Grundlage des modernen Seerechts durchsetzen.

Die Debatte hatte wichtige ökonomische Implikationen. Die holländische Republik unterstützte im wesentlichen die Idee des Freihandels (hielt jedoch an dem Handelsmonopol an Muskatnuss und Gewürznelken in den Molukken fest). England verbot 1651 mit der Navigationsakte die Einfuhr sämtlicher Waren, ausgenommen derer auf englischen Schiffen. Das Gesetz führte letztlich zum ersten niederländisch-englischen Seekrieg (1652–1654).

Aufbauend auf seinem unveröffentlichten ersten Werk legte Grotius auch die Grundlagen für das Völkerrecht in seinem Buch De jure belli ac pacis („Über das Recht des Krieges und des Friedens“). Das 1625 in Paris erschienene Buch gilt als Grotius’ Meisterwerk, das im 17. und 18. Jahrhundert zahlreiche Auflagen erfuhr. Hugo Grotius beschreibt darin zum einen das Recht, welches in Kriegs- und in Friedenszeiten zwischen den Völkern zu gelten habe, zum anderen geht er aber noch viel weiter und zeigt „das Recht der ganzen Menschheit, d. h. alle Rechtsverhältnisse – auch zwischen Einzelpersonen – innerhalb der magna generis humani societas“ auf, so dass das Werk als Abhandlung zum Naturrecht zu klassifizieren ist.

Wohl zu Unrecht galt Grotius über lange Zeit hinweg als Säkularisierer des Naturrechts. Wenngleich er in De jure belli ac pacis eine alte, bereits aus der mittelalterlichen Scholastik stammende Denkformel verwendete, wonach gewisse Prinzipien der natürlichen Gerechtigkeit auch dann gelten würden, wenn Gott nicht existieren würde (etiamsi daremus ... non esse Deum), macht er in dem gleichen Werk auch deutlich, dass es eine naturrechtlich umrahmte natürliche Religion gebe: alle Menschen seien also beispielsweise verpflichtet, an einen einzigen, personifizierten Gott zu glauben – ein Gedanke, den Grotius in seinen theologischen Werken, wie Meletius und Über die Wahrheit des Christentums noch näher erläuterte. Weitere Glaubenspflichten ergeben sich nach Grotius darüber hinaus für diejenigen Menschen, denen die göttliche Offenbarung insbesonderem im Evangelium bekannt gegeben werde. Derartige Glaubenspflichten aus natürlichem Recht oder göttlichem Recht seien allerdings nicht unmittelbar durchsetzbar. Dementsprechend lehnte Grotius eine gewaltsame Mission von Nichtchristen entschieden ab.

Grotius zählt auch zu den wesentlichen Gründerpersönlichkeiten des internationalen Rechts, ist aber natürlich nicht der einzige: viele seiner Gedanken finden sich auch bei den Thomisten der Schule von Salamanca. Grotius half durch seine klare und umfassende Zusammenstellung, durch die fortschrittliche Betonung des Naturrechtsgedankens und schließlich durch seinen europaweiten Ruf allerdings sehr, den Gedanken eines Völkerrechts, das nicht notwendigerweise gleich ein Kriegsrecht ist, zu verbreiten.

Grotius wurde in den Niederlanden hauptsächlich für seine verwegene Fluchtaktion berühmt. Sowohl das Rijksmuseum in Amsterdam als auch das Museum Het Prinsenhof in Delft behaupten, im Besitz der Original-Bücherkiste zu sein.

Neuerdings wird die Originalität der naturrechtlichen Ausführungen von Grotius bestritten: Die Urheberschaft wird unter anderem für die Spanier Francisco de Vitoria und Francisco Suarez in Anspruch genommen. Doch zumindest hat Grotius die relevanten Gedankengänge unbestrittenermaßen einem breiten Publikum zugänglich gemacht.

[Bearbeiten] Literatur

  • Christian Gizewski: Hugo Grotius und das antike Völkerrecht, in: Der Staat, 32 Jg. 1993, Heft 3, S. 325–355 (Volltext)
  • Stephan Meder: Rechtsgeschichte. Boehlau Verlag, Köln u. a. 2005, ISBN 3-412-21105-2, S. 243ff.
  • Florian Mühlegger: Hugo Grotius. Ein christlicher Humanist in politischer Verantwortung. (= Arbeiten zur Kirchengeschichte; Bd. 103). De Gruyter, Berlin und New York 2007, ISBN 978-3-11-019956-7 (zugl. Dissertation, LMU München 2004)
  • Christoph A. Stumpf: The Grotian Theology of International Law. Hugo Grotius and the Moral Foundations of International Relations. De Gruyter, Berlin und New York 2006, ISBN 3-11-019120-2

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

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