Herrschaft (Territorium)
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Herrschaft (franz. Seigneurie) als Territorium bezeichnete in der Feudalzeit das Lehen eines Herrn, der in diesem Gebiet die vollen Herrschaftsrechte ausübte. Sie wurde manchmal auch Herrlichkeit genannt (z. B. Herrschaft In- und Kniphausen). Lehen die vom König oder Kaiser vergeben wurden hatten im Heiligen Römischen Reich Reichsstandschaft. Waren sie durch Kauf oder Vererbung an Grafen oder Fürsten gelangt, so wurden sie – anders als die Reichsritter – im Reichstag auf der Grafenbank vertreten.
In der „allzeit neuesten Matrikel“ von 1521 sind folgende Reichsherrschaften aufgeführt: Heideck, Staufen, Hochkönigsburg, Vaduz, Weinsberg, Schwarzenberg, Eppstein, Nieder-Isenburg, Polheim, Rheineck, Winneburg, Arenberg, Finstingen, Oberstein-Falkenstein, Daun-Oberstein, Hoorn, Wolkenstein, Gera, Lippe, Losenstein, Steinfurt, Anholt, Spiegelberg, Reichenstein, Isselstein, Schönburg, Degenberg, Sommerau, Reifferscheid, Bergen und Walen, Hewen, Wildenfels, Kriechingen, Rogendorf (Österreich), Königsegg zu Aulendorf, Königseggerberg und Mörsberg.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Literatur
- Hanns Hubert Hofmann: Quellen zum Verfassungsorganismus des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation 1495–1815, Darmstadt 1976.