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Hermann Höpker-Aschoff – Wikipedia

Hermann Höpker-Aschoff

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Hermann Höpker-Aschoff (* 31. Januar 1883 in Herford; † 15. Januar 1954 in Karlsruhe) war ein deutscher Politiker (DDP, FDP) und erster Präsident des Bundesverfassungsgerichts.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Leben und Beruf

Hermann Höpker-Aschoff studierte Rechtswissenschaften und Volkswirtschaftslehre in Jena. Er lehrte als Professor für Geldlehre und Finanzwissenschaft an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Unter dem NS-Regime war er als Chefjurist in der Haupttreuhandstelle Ost tätig, die für den legalisierten Raub jüdischen und polnischen Eigentums zuständig war. Nach dem Zweiten Weltkrieg war er bei der Regierung des Landes Lippe tätig und beeinflusste dort maßgeblich die Errichtung der Hochschule für Kirchenmusik der Evangelischen Kirche von Westfalen in Herford. Am 7. September 1951 wurde er der erste Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Er übte dieses Amt bis zu seinem Tode aus. Unter seinem Vorsitz erließ der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts 1952 das Verbot der SRP. Hingegen war er ein Gegner des KPD-Verbotes, so dass das Verfahren erst nach seinem Tod wirklich in Gang kam.

[Bearbeiten] Partei

In der Weimarer Republik gehörte Höpker-Aschoff der DDP (ab 13. Juli 1930: Deutsche Staatspartei) an. 1945 beteiligte er sich an der Gründung der FDP in Westfalen.

[Bearbeiten] Abgeordneter

Höpker-Aschoff war 1921 bis 1932 Landtagsabgeordneter in Preußen. 1930 bis 1932 war er Reichstagsabgeordneter.

1948/49 war Höpker-Aschoff Mitglied des Parlamentarischen Rates. Dort hat er, der überzeugter Zentralist war, im wesentlichen die Finanzverfassung des Grundgesetzes (X. Abschnitt) geprägt. Insbesondere wird ihm die Schaffung der starken Bundesstellung im Finanzbereich und die Unabhängigkeit der Bundesbank von Weisungen der Politik zugeschrieben.

Dem Deutschen Bundestag gehörte er seit dessen erster Wahl 1949 bis zum 9. September 1951 an. Er war dort Vorsitzender des Finanzausschusses.

[Bearbeiten] Öffentliche Ämter

Vom 18. Februar 1925 bis 1931 war Höpker-Aschoff Finanzminister in Preußen. Er war mit Ministerpräsident Otto Braun und Kultusminister Carl Heinrich Becker maßgeblich an den Verhandlungen mit dem Vatikan über das „Preußenkonkordat“ vom 14. Juni 1929 beteiligt. Nach dem Preußenschlag verhandelte er im Auftrage der (abgesetzten) Landesregierung mit der Reichsregierung erfolglos über die Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung.

[Bearbeiten] Ehrungen

Höpker-Aschoff war Ehrenbürger seiner Heimatstadt Herford. Am 19. Januar 1954 ehrte ihn der Bundestag mit einem Staatsakt.

[Bearbeiten] Veröffentlichungen

  • Geld und Gold, Fischer, 1939.
  • Geld und Währungen, Kohlhammer, 1948.

[Bearbeiten] Literatur

  • Günther Grünthal: Höpker-Aschoff, Hermann. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Bd. 9, Berlin 1972, S. 349 f.
  • Thomas Aders, Die Utopie vom Staat über den Parteien: Biographische Annäherungen an Hermann Höpker-Aschoff (1883-1954), 1994.
  • Frank Spieker, Hermann Höpker-Aschoff - Vater der Finanzverfassung, Diss., Duncker & Humblot, Berlin, 2004.

[Bearbeiten] Zitat

"In unserem Grundgesetz begegnen sich liberale und demokratische Gedanken in enger Verschlingung. Man hat wohl gesagt, Liberalismus ist da vorhanden, wo die Freiheit des Einzelnen gewährleistet ist, wo der Staatsgewalt Schranken gesetzt sind. Grundrechte und Gewaltenteilung sind der Ausdruck hierfür. Demokratie aber ist da vorhanden, wo die letzten Entscheidungen vom Volke ausgehen, wo der Gemeinwille von allen gleichberechtigten und durch keine sozialen Merkmale unterschiedenen Staatsbürger gebildet wird. Dem liberalen Gedankengut entspricht die neu geschaffene Verfassungsbeschwerde. Welche Erwartungen hier an uns gerichtet werden, ergibt sich aus der Fülle beim Bundesverfassungsgericht einlaufender Beschwerden. Und hier wird nicht nur Verletzung von Grundrechten gerügt, es hat den Anschein, als ob Tausende Hilfe in ihrer Not von uns begehrten, auch da, wo wir gar nicht helfen können, Gnade und Milde von uns erwarteten. Enttäuschungen werden hier nicht ausbleiben. Das Bundesverfassungsgericht kann nur helfen, wo jemand durch einen Staatshoheitsakt - Gesetz, Richterspruch oder Verwaltungsentscheidung - in seinen Grundrechten verletzt ist, und ist so in Wahrheit der Hüter der Grundrechte." Aus der Rede zur Eröffnung des Bundesverfassungsgerichts am 28. September 1951 in Karlsruhe.

[Bearbeiten] Weblinks

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