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Gerichtszeichner – Wikipedia

Gerichtszeichner

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Ein Gerichtszeichner ist eine Person, die Szenen aus Gerichtsprozessen zeichnerisch festhält, da während des Prozesses Fotoaufnahmen im Gerichtssaal in den meisten Staaten untersagt sind.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Rechtlicher Hintergrund

Für die Mediennutzung sind dies in Deutschland die einzig vorhandenen Darstellungen aus dem Gerichtsverfahren, da in Deutschland in Prozessen neben dem Anfertigen von Tonbandaufzeichnungen auch das Filmen und Fotografieren verboten ist. Dies ergibt sich aus § 169 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), der zwar den Öffentlichkeitsgrundsatz festschreibt, zugleich aber in Satz 2 seit 1964 Ton- und Bildaufnahmen während der Gerichtsverhandlung grundsätzlich für unzulässig erklärt. Die Bestimmung des § 169 Satz 2 GVG verstößt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes nicht gegen die Grundrechte der Rundfunkfreiheit oder der Informationsfreiheit. Beeinträchtigungen dieser Grundrechte werden nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes durch das entgegenstehende Persönlichkeitsrecht der an dem Gerichtsverfahren Beteiligten, des Grundsatzes eines fairen Verfahrens und die Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege, insbesondere die ungestörte Wahrheits- und Rechtsfindung gerechtfertigt.[1]

In anderen Staaten, beispielsweise den USA sind demgegenüber Fernsehaufnahmen während des Prozesses zulässig. Bekannt wurde in diesem Zusammenhang insbesondere die Live-Berichterstattung über den Prozess gegen O. J. Simpson durch den amerikanischen Fernsehsender Court-TV. [2] Gerichtszeichner haben dort daher nicht denselben Stellenwert.

[Bearbeiten] Kulturhistorie

Die bildliche Darstellung von Recht kann hierbei bis in das Mittelalter zurückverfolgt werden, das in vielerlei Hinsicht wesentlich bilderorientiert war. Allerdings ging die Bebilderung von Rechtstexten spätestens mit dem Aufkommen des Buchdrucks rasch zurück und ist heute kaum noch vorhanden. Die Illustrationen wandten sich nicht nur an den Juristen, sondern auch an den Laien und Halblaien. Erwartet wurde allerdings nicht eine möglichst authentische Darstellung eines Rechtsprozesses, wichtiger waren symbolische Bedeutungen und dekorative Wirkung. [3]

Während die Bedeutung von Bildern zur Darstellung des Rechts zurückging nahm die Darstellung über das Recht über die Flugschriften des 16. Jahrhundert und 17. Jahrhundert, die allegorische Darstellung von Recht bis hin zur Rechtskarikatur, beispielsweise durch Honoré Daumier zu.[4] Mit dem Aufkommen der modernen Presse und insbesondere der Boulevardpresse stieg das auch kommerzielle Interesse an der Darstellung auflagenträchtiger Kriminalfälle und -prozesse. So konnte das französische Massenblatt Le Petit Journal durch die ausführliche Berichterstattung über den Fall des Mörders Jean-Baptiste Troppmann über Aufdeckung, Prozess bis zur Hinrichtung die Auflage von 357 000 auf schließlich 594 000 Exemplare steigern und sich langfristig als führend platzieren.[5] Damit einher ging auch die bildliche Darstellung der Prozesse mit grafischen Mitteln, wodurch erst der heutige Gerichtszeichner entstand.

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. BVerfG, Urteil vom 24. Januar 2001, Az. 1 BvR 2623/95, BVerfGE 103, 44, NJW 2001, 1633; vgl. auch Sabine Mohr, Fernsehberichterstattung aus der Hauptverhandlung (Diss. Universität Tübingen, 2004; Oliver Meier, Im Namen des Publikums - Gerichtssendungen zwischen Fiktionalität und Authentizität. Medienheft vom 31. März 2003 hierzu.
  2. Oliver Meier, Im Namen des Publikums - Gerichtssendungen zwischen Fiktionalität und Authentizität. Medienheft vom 31. März 2003; www.freitag.de vom 19. Januar 2001. Auch zur Kritik in den USA
  3. Röhl/Ulbrich, Bilder im Recht und Bilder vom Recht, Rubin Heft 1/2000; Röhl/Ulbrich, Bilder in historischen Rechtsbüchern, Bausteine für das Projekt "Visuelle Rechtskommunikation", Ruhr-Universität Bochum, Lehrstuhl für Rechtssoziologie und Rechtsphilosophie.
  4. Röhl/Ulbrich, Bilder in historischen Rechtsbüchern, Bausteine für das Projekt "Visuelle Rechtskommunikation", Ruhr-Universität Bochum, Lehrstuhl für Rechtssoziologie und Rechtsphilosophie.
  5. Sylvia Valentin, Journalismus in Frankreich im 19. Jahrhundert, die Veränderung der Pressewelt im kritischen Dialog, Diplomarbeit, Wien 2000, Kapitel 3

[Bearbeiten] Literatur


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