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Florian Pfaff – Wikipedia

Florian Pfaff

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Florian D. Pfaff (* 1957 in München) ist ein Offizier der Bundeswehr, der durch seine pazifistische Haltung bekannt wurde.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Fallbeschreibung

Pfaff kam 1976 als Wehrpflichtiger zur Bundeswehr und studierte nach seiner Verpflichtung zum Zeitsoldaten zwischen 1978 und 1981 Pädagogik an der Universität der Bundeswehr München in Neubiberg mit Hauptinteressengebiet Lerntheorien. In seiner Diplomarbeit befasste er sich mit dem Thema "Lernen auf Maschinen". Später wurde Pfaff Berufssoldat.[1] Bei den umstrittenen Einsätzen der Bundeswehr verweigerte er schließlich am 20. März 2003 seine indirekte Mitwirkung am Irak-Krieg und bezeichnet sich selbst als Pazifist. Seine Mitwirkung an dem Krieg sah er, damals Angehöriger des Streitkräfteamtes der Bundeswehr, durch seine Mitarbeit im Bundeswehr-Projekt SASPF als gegeben an. Nach einer einwöchigen (noch am 20. März 2003 angeordneten) psychiatrischen Untersuchung, bei der sich kein krankhafter Befund ergab, befahlen ihm seine Vorgesetzten, die Prüfung zu unterlassen, ob er an Verbrechen mitwirke. Diesem widersetzte er sich. Letztlich blieb auch der Versuch der Bundeswehrführung, ihn fristlos zu entlassen, erfolglos. Am 21. Juni 2005 wurde Florian Pfaff durch das Bundesverwaltungsgericht rehabilitiert. Die vom Truppendienstgericht ausgesprochene, jedoch nie rechtswirksame Degradierung wurde aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren (wegen Gehorsamsverweigerung und Ungehorsams) gegen ihn ein. Allerdings ist zu beachten, dass das Bundesverwaltungsgericht nicht festgestellt hat, dass der Irakkrieg oder die Unterstützungleistungen der Bundesrepublik tatsächlich völkerrechtswidrig waren. Es wird somit nicht ausgeführt, ob es sich beim Irak-Krieg um einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg handelte; ebenso wenig wird ausgeführt, ob die dienstliche Tätigkeit von Pfaff ein Verbrechen dargestellt hätte (s.u. Link zum Urteil).

Seither ist Florian Pfaff aktiv in der Friedensbewegung tätig. Er veröffentlichte ein internes Papier der Bundeswehr, in dem diese dazu aufrief, Soldaten dazu zu bringen, im Fall völkerrechtswidriger Angriffskriege Art. 26 GG und § 80 StGB zu ignorieren. Florian Pfaff ruft seither alle Kameraden im Fall befohlener Teilnahme an solchen Kriegen zur Gehorsamsverweigerung und zur Ablehnung direkter und indirekter Unterstützung, sowie die Öffentlichkeit zur Beendigung der Anstiftung von Soldaten zur ungesetzlichen Mitwirkung an Angriffskriegen auf (s.u. sein Buch Totschlag im Amt. Wie der Friede verraten wurde, März 2008).

Er vertritt die Ansicht, dass die universelle Gültigkeit der Menschenrechte und der Vorrang des Rechts und der Moral vor der Macht nur gewaltfrei und auf demokratischem Weg erkämpft werden können und jeder Einzelne sich dazu Verbrechen persönlich konsequent entziehen sollte. Seiner Meinung nach ist der erste Schritt zum Frieden die Wahrheit und die beste Methode das Belegen der zum Zweck der Kriegsführung jeweils erfundenen Unwahrheiten. Er sammelt und veröffentlicht (z. B. in Vorträgen) Belege für Lügen zum Zweck der Begehung politisch motivierter Verbrechen (bzw. Anstiftung dazu). Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2005 wurde in mehreren anderen Gerichtsverfahren seither zitiert und führte zur Entlastung vieler anderer Gegner des Irak-Kriegs.

Derzeit bemüht sich Pfaff darum, dass die Bundeswehr, die den Freispruch vom 21. Juni 2005 – obwohl letztinstanzlich und verbindlich – im Kern ignoriert, gezwungen wird, das Urteil zu respektieren. Er versucht durchzusetzen, dass Soldaten wie er nicht länger genötigt werden, gegen ihr Gewissen verwerfliche gewissensbelastende Mitwirkungshandlungen zu erbringen.

Pfaff zeigte auch öffentlich den Fall von Christiane E. auf, die 2005 als Sanitätsfeldwebel im Feldlazarett der ISAF-Mission in Afghanistan eingesetzt war, und der vom Kommandeur der Einrichtung das Ablegen des Schutzzeichens (Rot-Kreuz-Armbinde) befohlen wurde, um Sicherungsaufgaben im Feldlager als Kombattantin zu übernehmen. Der Fall wurde inzwischen (1. Dezember 2007 - S. 8) von einer großen deutschen Tageszeitung aufgegriffen. Aufgrund der Tatsache, dass nach dem I. Genfer Abkommen das Ablegen des Schutzzeichens in bewaffneten Konflikten ausdrücklich verboten ist, weigerte sich die Soldatin, den Befehl auszuführen, wurde mit einer Disziplinarbuße bestraft und nach Deutschland zurückgeführt. Die Beschwerde beim Truppendienstgericht gegen die Maßnahme blieb erfolglos und der Wehrbeauftragte wies ihre Petition bereits im Zwischenbescheid mit der Begründung zurück, dass es sich beim Afghanistan-Einsatz nicht um einen bewaffneten Konflikt handeln würde.[2] Ein Buch mit den Details zum "Fall" Pfaff bzw. den Maßnahmen der Bundeswehr zur Sicherstellung der Einsatzfähigkeit auch im Fall von Angriffskriegen erschien am 12. März 2008 (HWK-Verlag).

[Bearbeiten] Auszeichnungen

Florian Pfaff war nominiert für den taz-Panter 2006 und wurde am 10. Dezember 2006 zusammen mit Bernhard Docke durch die Internationale Liga für Menschenrechte in Berlin mit der Carl-von-Ossietzky-Medaille ausgezeichnet. Am 4. März 2007 wurde ihm in Stuttgart der AMOS-Preis für Zivilcourage in Kirche und Gesellschaft der Offenen Kirche verliehen.[3]

Florian Pfaff erhielt den World Citizen Award (AWC) 2008 (verliehen am 14. März 2008 in Leipzig).

[Bearbeiten] Ähnliche Fälle

Ein in den Grundsätzen vergleichbarer Fall entwickelt sich derzeit in den USA mit Ehren Watada.

Weiterhin hat Jürgen Rose, Oberstleutnant der Bundeswehr, am 15. März 2007 ausgeführt, er bitte um Entbindung von seinen dienstlichen Aufgaben, da er befürchte, Unterstützungshandlungen für den Einsatz von Tornados in Afghanistan zu leisten. Er habe gravierende verfassungs-, völker- sowie strafrechtliche Bedenken hinsichtlich dieses Einsatzes.

[Bearbeiten] Literatur zum Urteil des BVerwG

  • Markus Kotzur, Gewissensfreiheit contra Gehorsamspflicht oder: der Irak-Krieg auf verwaltungsgerichtlichem Prüfstand, Juristenzeitung 2006, S. 25ff.;
  • Manuel Ladiges, Das Bundesverwaltungsgericht und die Gewissensfreiheit der Soldaten, Neue Juristische Wochenschrift 2006, S. 956ff.;
  • Frank Schafranek, Die Gewissensfreiheit des Soldaten – Anmerkung zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2005 – (2 WD 12- 04) –, Neue Zeitschrift für Wehrrecht 2005, S. 234ff.

[Bearbeiten] Veröffentlichungen

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Quellen

  1. Fachhochschule München: Die Hauptvortragenden und ihre Beiträge: Florian Pfaff, 21. FIfF-Jahrestagung 5./6. November 2005 "Versteckte Computer - Unkontrollierbare Vernetzung"
  2. Heide Platen: Sanitätsdienst an der Waffe, TAZ Frankfurt/Main, 14. Oktober 2005, S. 7.
  3. SWR.de: AMOS-Preis für Zivilcourage an Bundeswehrmajor, Stuttgart, 4. März 2007
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