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Familienpolitik – Wikipedia

Familienpolitik

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Unter Familienpolitik versteht die deutsche Bundesregierung „eine Politik der Schaffung von Rahmenbedingungen für Lebensläufe, in denen Familie und Familienentwicklung nachhaltig gelebt werden können“.[1] Die Familienpolitik gilt als Teilbereich der Sozialpolitik bzw. Bevölkerungspolitik.

Im 7. Familienbericht der Bundesregierung wird zwischen Familienlastenausgleich und Familienleistungsausgleich unterschieden: „Familienpolitische Leistungen, die aus dem Kriterium der Bedarfsgerechtigkeit und der Lebensstandardsicherung abgeleitet sind, zielen darauf ab, bestimmte Belastungen der Eltern zu kompensieren, die durch die Geburt und Erziehung der Kinder entstehen. Diese Instrumente lassen sich unter dem Oberbegriff des Familienlastenausgleichs zusammenfassen. Daneben ist es eine weitere Aufgabe der staatlichen Familienpolitik, jene Leistungen der Erziehung, Versorgung und Bildung der Kinder zu kompensieren, die die Familien für die Gesellschaft erbringen, die aber nicht über den Markt abgegolten werden. Diese Leistungen fasst man als Familienleistungsausgleich zusammen.“[2]

In manchen europäischen Staaten sollen durch gezielte familienpolitische Maßnahmen auch die fallenden Geburtenraten aufgefangen und stabilisiert werden.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Familienpolitische Maßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland

Der Schutz der Familie ist eines der Grundrechte des Grundgesetzes. Aus Artikel 6 GG ergeben sich für Familien sowohl Hilfs- als auch Abwehransprüche gegenüber dem Staat.
Im föderalen deutschen Regierungssystem ist primär der Bund für Familienpolitik zuständig, hier werden die Grundlagen vorgegeben (z. B. Familienrecht). Artikel 6 des Grundgesetztes verpflichtet aber auch die Länder und Kommunen dazu, die Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung zu stellen.
Die Bundesländer haben die Möglichkeit, die bundespolitischen Vorgaben durch eigene gesetzliche Leistungen (z. B. Landeserziehungsgeld, Familiengründungsdarlehen etc.) zu ergänzen. Außerdem entscheiden sie über die Ausgestaltung von Ausführungsgesetzen (z. B. Kinder- und Jugendhilfegesetz). Durch diese Eigenkompetenz der Länder können die Regelungen von Bundesland zu Bundesland differieren. So hat z. B. Sachsen-Anhalt eine sehr hohe Abdeckung mit Kindertagesstätten, andere Bundesländer jedoch eine sehr geringe.[3]
Die Kommunen sind ebenfalls originäre Träger von Familienpolitik. Kommunale Familienpolitik differenziert die Regelungen der Länder weiter aus. So können auch Städte, Landkreise und Gemeinden eigene Schwerpunkte setzen.

[Bearbeiten] Auf Bundesebene

[Bearbeiten] Auf Länder-, Kreis- und Gemeindeebene

  • „Begrüßungsgeld“ oder Sachspenden (Zahlung für jedes Neugeborene)
  • Kindergärten, Kinderkrippen und Förderung von Betreuung bei Tagesmüttern
  • Schulen und Ganztagesbetreuungseinrichtungen
  • Öffentliche Spielplätze, Sportanlagen
  • Kinderferienaktionen
  • Förderung des Breitensportes

Wichtige familienpolitische Maßnahmen sind auch das barrierefreie Bauen und die Förderung von behindertengerechtem Nahverkehr. Denn was für einen Rollstuhlfahrer geeignet ist, ist auch mit dem Kinderwagen zu bewältigen.

[Bearbeiten] Weitere Aspekte

Die familienpolitischen Ansätze der Parteien unterscheiden sich wie die von unterschiedlichen Denkrichtungen. Während Konservative eher die Ehe (bzw. die Ehepaare) und die daraus hervorgehenden Kindern als Hauptziel der Fördermaßnahmen ansehen, gehen Reformwillige davon aus, dass grundsätzlich das Aufziehen von Kindern, unabhängig vom Partnerschafts-Status der Eltern, den Anspruch auf familienfördernde Leistungen begründen sollte.
So ist z. B. ein Maßstab zur Analyse von Familienpolitiken, inwieweit sie gleiche Rechte der Geschlechter fördern oder vielmehr bestehende Geschlechterarrangements festigen.

Gesellschaften, die Lebenslaufsentscheidungen als Entweder/Oder organisieren, schränken die individuellen Wahlmöglichkeiten ein. Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass Deutschland nicht nur zu den Ländern gehört, die arm an Geburten sind und in denen sich die Wunschvorstellungen hinsichtlich der Familiengröße am untersten Level in Europa bewegen, sondern auch zu den Ländern gehört, wo diejenigen, die sich für Kinder entschieden haben, sich am seltensten mehr als die realisierten Kinder wünschen.[4]

[Bearbeiten] Die Familienpolitik der DDR

Hauptartikel: Frauen- und Familienpolitik der DDR

Ein wichtiger Bestandteil der Familienpolitik der DDR war die Vereinbarkeit von Familie und Beruf; sie gehörte für Frauen in der DDR zur Selbstverständlichkeit innerhalb ihrer Biografie. Aus unterschiedlichen Motiven gelang es von Seiten des SED-Staates bis 1989 nahezu 92 Prozent der Frauen in den Erwerbssektor zu integrieren. In dieser hohen weiblichen Erwerbsquote der DDR liegt ein deutlicher Unterschied zur vergleichsweise niedrigeren Erwerbsbeteiligung von Frauen in der alten Bundesrepublik. Die Frauen in der DDR standen vor der Notwendigkeit, die beiden Lebensbereiche Beruf und Familie miteinander in Einklang zu bringen. Die sogenannte „Gleichstellungspolitik“ der DDR hatte Einfluss auf diese einzelnen Lebensbereiche der ostdeutschen Frauen: Auswirkungen auf die Situation von Frauen im Erwerbssektor und auf die Lebensformen innerhalb der Familien.

[Bearbeiten] Familienpolitik in Österreich

Für Familienpolitik in Österreich ist das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend zuständig.

[Bearbeiten] Familienpolitik in der Schweiz

Auf Bundesebene gehört die Familienpolitik zum Aufgabenbereich des EDI. Umgesetzt wird sie jedoch meist auf kantonaler Ebene.

Maßnahmen im Bereich der Familienpolitik:

Siehe auch:

[Bearbeiten] Familienpolitik in Frankreich

Familienpolitik hat in Frankreich eine lange Tradition. Schon 1898 wurde ein Familiengeld in der französischen Nationalversammlung eingeführt. Auch De Gaulle schrieb in seine Memoiren: „Die Erhöhung der Bevölkerungszahl ist zweifellos die wichtigste von allen Investitionen.“ Diese (ursprünglich von Traum der „Grande Nation“ geprägte) Priorität ist allmählich in eine absolute sinnvolle zukunftsorientierte Handlung übergegangen, die durch alle politischen Parteien über einen allgemeinen Konsens in der Bevölkerung verfügt.

Zur Leitsätze der französischen Familienpolitik gehören die Wahlfreiheit für die Familien sowie die Leistungsgerechtigkeit (Leistungsfähigkeitsprinzip, horizontale Steuergerechtigkeit).

  • Zur Wahlfreiheit gehört ein sehr breites Angebot an Betreuungseinrichtungen einschließlich Kinderkrippen, ein flächendeckendes Netzwerk von kostenfreier Kindergärten und Ganztagsschulen, sowie arbeitsrechtliche und familienpolitische Maßnahmen wie Mutterschaftsurlaub, Geburts- und Adoptionsurlaub (auch für Väter), familienbezogene Umzugsprämie oder Renovierungsprämie und Anrechnung der Erziehungszeit auf die Rente.
  • Zur Leistungsgerechtigkeit werden Familien durch einen umfangreichen Katalog von Maßnahmen unterstützt wie:
    • Kindergeld,
    • Familiensplitting (quotient familial),
    • Familienzulagen,
    • Geburtsbeihilfen (allocations pré- et postnatales),
    • Schulbeginnhilfe (allocation de rentrée scolaire),
    • Alleinerziehendenhilfe

Die Ehe ist in Frankreich keine zwingende Basis der Familienpolitik. Sämtliche familienpolitische Maßnahmen basieren alleine auf einer Unterhaltsverpflichtung, eine Ehe spielt dabei keine Rolle.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

  • Bert Rürup / Ristau u. a.: Familienpolitik. Aus Politik und Zeitgeschichte (24/2005)
  • Bernhard Jans/André Habisch/Erich Stutzer (Hrsg.): Familienwissenschaftliche und familienpolitische Signale. Grafschaft: VEKTOR-Verlag 2000. ISBN 3-929304-35-X.
  • Franz Schultheis: Sozialgeschichte der französischen Familienpolitik. Frankfurt/Main: Campus 1988 (= Forschungsberichte des Instituts für Bevölkerungsforschung und Sozialplanung, Universität Bielefeld 14).
  • Max Wingen: Familienpolitische Denkanstöße. Grafschaft: VEKTOR-Verlag 2001. ISBN 3-929304-40-6.
  • Ders.: Die Geburtenkrise ist überwindbar: Wider die Anreize zum Verzicht auf Nachkommenschaft. Grafschaft: VEKTOR-Verlag 2004, ISBN 3-929304-53-8.
  • Gudrun Wolfgruber, Heidi Niederkofler, Margit Niederhuber, Maria Mesner (Hg.): Kinder kriegen – Kinder haben. Analysen im Spannungsfeld zwischen staatlichen Politiken und privaten Lebensentwürfen. Innsbruck, Wien, Bozen: Studienverlag 2007. 284 Seiten, ISBN 978-3-7065-4073-5; Susanne Benöhr-Laqueur: Rezension
  • Holger Kolb: Migranten und (andere) Mitglieder. Personalentwicklung im Staat, Politische Essays zu Migration und Integration, 4/2007 [1]

[Bearbeiten] Quellen

  1. „Sie will Impulse geben, damit das Leben mit Kindern, die Beziehungen zwischen den Generationen und die gleiche Teilhabechance aller an Familie, Erwerbsarbeit und Gesellschaft selbstverständlich wird. Für die Kommission wie für die Bundesregierung sind gleiche Chancen der Geschlechter und gute Entwicklungschancen für alle Kinder gleichermaßen wesentliche Leitziele.“ (7. Familienbericht, Stellungnahme der Bundesregierung, S. 29)
  2. (7. Familienbericht, S. 56)
  3. „Die Bereitstellung familienergänzender Infrastruktur ist in Deutschland vorrangig Aufgabe der Länder und Kommunen. So regelt das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), dass die Länder und Kommunen für ein ausreichendes Angebot an Plätzen in Kindertageseinrichtungen zu sorgen haben. Fakt ist, dass Westdeutschland bei der Versorgung mit Plätzen in Kindertageseinrichtungen im europäischen Vergleich einen der hinteren Plätze einnimmt. Dies trifft insbesondere auf die Betreuung von Kindern unter drei Jahren und die ganztägigen Betreuungsangebote für Kinder im Kindergarten und Schulalter zu. Auf Bundesebene besteht für Kinder ab dem dritten Lebensjahr ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, allerdings nur im Umfang von vier Stunden. Verschiedene Regelungen auf Bundesländerebene ergänzen diesen Rechtsanspruch. Nur drei Bundesländer dehnen den Rechtsanspruch auf Klein- und Schulkinder aus. Sachsen-Anhalt fasst den Anspruch am Weitesten. Hier haben Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres einen Anspruch auf einen ganztägigen Betreuungsplatz. In Brandenburg besteht ein Anspruch ab der Vollendung des 2. Lebensjahres. Kinder in Thüringen haben mit zweieinhalb Jahren zunächst Anspruch auf einen Kindergartenplatz und im Anschluss daran bis zum Abschluss der Grundschule auf Hortbetreuung. Fast alle Bundesländer haben bezüglich des zeitlichen Umfangs des Rechtsanspruches ein Mindestmaß festgelegt. Baden-Württemberg,Bayern und Niedersachsen bilden dabei die Ausnahmen. Die Spannweite reicht von vier Stunden (Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Schleswig-Holstein) bis zu einem Ganztagesplatz (Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen)(vgl. z. B. Sozialministerium Baden-Württemberg 2004). Ostdeutschland kann im Gegensatz zu Westdeutschland für alle Altersgruppen und Platzarten sehr viel höhere Versorgungsquoten aufweisen (vgl. Statistisches Bundesamt 2004a).“ (7. Familienbericht, S. 59)
  4. 7. Familienbericht, S. 67

[Bearbeiten] Weblinks

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