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Europäisches Übereinkommen über Patentstreitigkeiten – Wikipedia

Europäisches Übereinkommen über Patentstreitigkeiten

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Das Europäische Übereinkommen über Patentstreitigkeiten, engl. European Patent Litigation Agreement' (EPLA), formal der Entwurf eines Übereinkommens über die Schaffung eines Streitregelungssystems für europäische Patente, ist ein Vorschlag für ein Übereinkommen mit dem Ziel, ein Zusatzprotokoll zum Europäisches Patentübereinkommen (EPÜ) zu vereinbaren, das die Unterzeichnerstaaten zu einem integrierten Gerichtswesen mit einheitlichen Verfahrensregeln und einem gemeinsamen Berufungsgericht verpflichten würde. [1]

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Aktuelle Situation

Derzeit kann ein europäisches Patent, wenn es einmal erteilt ist, in den einzelnen Vertragsstaaten durchgesetzt werden. [2] Dritte, die nach Ablauf der neunmonatigen Einspruchsfrist ein europäisches Patent beseitigen wollen, müssen Nichtigkeitsklage in allen einzelnen Staaten erheben, in denen das Patent gültig ist und sie es beseitigen wollen.

[Bearbeiten] Entwicklung und aktueller Stand des EPLA

Im Jahr 2000 setzten die Mitgliedstaaten der Europäischen Patentorganisation eine Arbeitsgruppe "Streitregelung" ein, die einen Vorschlag für ein solches Zusatzübereinkommen erarbeiten sollte. Auf ihrem fünften Treffen am 19. und 20. November 2003 einigte sich die Arbeitsgruppe auf den Entwurfs eines Übereinkommens und den Entwurf einer Satzung eines Europäischen Patentgerichts.

Der im September 2005 überarbeitete Vorschlag für das EPLA aus dem Jahr 2003 sieht

  • ein Europäisches Patentgericht (EPG), zuständig für Verletzungsklagen zu europäischen Patenten, das ein europäisches Patentberufungsgericht beinhalten würde, sowie für die Prüfung der Gültigkeit des europäischen Patents, und
  • einen aus Vertretern der Vertragsstaaten zusammengesetzten Verwaltungsausschuss, der das EPG überwachen soll,

vor.

Sollte das Übereinkommen in Kraft treten, würde dies eine neue internationale Organisation vergleichbar etwa dem in den USA Bundesstaaten-übergreifenden United States Court of Appeals for the Federal Circuit (CAFC) begründen.

Dieser Vorschlag wurde zunächst nicht weiter verfolgt, da auf EU Ebene ein Vorschlag für ein EU Gemeinschaftspatentgericht vorgelegt wurde [3]Im Machtkampf mit der Kommission scheiterte dann aber das Gemeinschaftspatent an der Sprachenregelung, sodass EPLA wieder ins Spiel gebracht wurde.

Im Jahr 2006 startete die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation über die künftige Patentpolitik in Europa, [4] in der das EPLA neben dem Gemeinschaftspatent, der Harmonisierung und der gegenseitigen Anerkennung nationaler Patente die wichtigste Rolle einnahm. Sowohl Befürworter als auch Kritiker des EPLA äußerten sich zu dem Vorhaben auf der folgenden öffentlichen Anhörung am 12. Juli 2006. [5] Das Europäische Parlament forderte in einer Resolution am 12. Oktober 2006 die Kommission auf, auf Ebene der EU an weiteren Erörterungen um das EPLA teilzunehmen, wobei es aber deutliche Verbesserungen im Hinblick auf eine demokratische Kontrolle, Verfahrenskosten und richterlicher Unabhängigkeit forderte und seine Sorge um Patentqualität ausdrückte [6]. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries erklärte am 25. Juni 2007, der "Anlauf stecke seit Herbst letzten Jahres gründlich fest" [7].

[Bearbeiten] Die Diskussion um das EPLA

[Bearbeiten] Argumente der EPLA-Befürworter

Befürworter des EPLA behaupten, die jetzige Situation führe zu hohen Prozess- und Aufhebungskosten für Eigentümer von Patenten und Dritte, zu Rechtsunsicherheit (aufgrund der nationalen Zuständigkeit nach Erteilung könnte ein- und dasselbe Patent in einem Land für nichtig erklärt werden während es in einem anderen Land aufrechterhalten wird), grenzüberschreitenden Streitigkeiten und Forum shopping (ein Prinzip, Klage vor dem Gericht zu erheben, das dem eigenen Anliegen am ehesten wohlgesinnt ist). Befürworter behaupten, dies verringere den Anreiz, europäische Patente zu beantragen und belaste die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft gegenüber zum Beispiel der Situation in den Vereinigten Staaten (siehe hierzu auch die Lissabon-Strategie der EU). Obwohl es einen einheitlichen europäischen Markt gibt, sind Patente nicht zentral in der EU durchsetzbar. Es gibt nur die nationalen Patentsysteme und das europäische Patentsystem basierend auf dem Europäischen Patentübereinkommen, das in den Einzelsstaaten durchsetzbare Patente vorsieht. Das EPLA sei eine Alternative zum Gemeinschaftspatent, bei dem es seit Jahren einen Stillstand gibt und das ähnliche Probleme lösen soll.

Am 12. Juli 2006, schloss Charlie McCreevy, Europäischer Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, die oben erwähnte öffentliche Anhörung über die künftoge Patentpolitik in Europa, mit den Worten, dass "das Europäische Übereinkommen über Patentstreitigkeiten als ein vielversprechender Weg zu einer einheitlicheren Rechtsprechung gesehen wird" [8].

[Bearbeiten] Argumente der EPLA-Kritiker

Kritiker des EPLA behaupten, dass die eigentliche Kernziel hinter dem EPLA die Legalisierung von Softwarepatenten und Patenten auf Geschäftsmethoden durch Fallrecht sei. Dieser Argumentation liegt die Annahme zugrunde, dass das Europäische Patentübereinkommen solche Patente verbietet, auch wenn das Europäisches Patentamt diese seit Mitte der 80er-Jahre erteilt. [9][10] Dabei übersehen sie, dass auch nationale Gerichte softwaregestützte Patente durchaus bestätigt haben (vgl. beispielsweise der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) Aktenzeichen X ZB 20/03, abrufbar unter [2], veröffentlicht in BGHZ 153, 197 und GRUR 2004, 667 ("elektronischer Zahlungsverkehr"). Entscheidende Frage ist, ob ein Patent ein technisches Problem löst, weniger wichtig ist dabei, ob das Patent zur Lösung Software oder andere Mittel vorschlägt. Im Übrigen behandelt das EPLA die Voraussetzungen der Patentierbarkeit nicht, sondern beschäftigt sich ausschließlich mit Verfahrensfragen zur Durchsetzung von Patenten. Kritiker führen auch an, dass es der vorgeschlagene europäische Patentgerichtsbarkeit an unabhängigen Richtern und ausreichender demokratischer Kontrolle fehlen würde; [11] während sie gleichzeitig zu einer drastischen Zunahme von Patentrechtsstreitigkeiten und entsprechenden Kosten führen würde, [12][13] nicht zuletzt auch deshalb, weil sich diese Institutionen selbst finanzieren müssen. [14] Die deutschen Gerichte erheben ebenfalls Gerichtsgebühren, um sich zumindest teilweise selbst zu finanzieren. Von einer Zunahme der Verfahren wegen der Gerichtsgebühren ist nichts bekannt.

Das EPLA würde wahrscheinlich auch das Acquis communautaire verletzen, da es keine EU-Vereinbarung ist. [15] Das EPLA wird als EPA/EPG-Alternative zum Gemeinschaftspatent vorangetrieben, gibt aber dadurch der EU weniger Einflussmöglichkeiten und stärkt die institutionelle Rolle des EPA (keine regelnden EU-Institutionen, kein regelnder EU-Rahmen). So stoppten zum Beispiel Kritiker des Gemeinschaftspatents wie Spanien dieses legislative Projekt der EU aus Sprachgründen im Mai 2004. Das EPLA in Verbindung mit dem Londoner Abkommen würde jedoch in dieser Hinsicht keinen Vorteil gegenüber dem Gemeinschaftspatent bieten. [16]

Das Europäische Patentamt wurde im Rahmen des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) gegründet. Das EPÜ ist ein völkerrechtlicher Vertrag neben der EU, wie es viele gibt. Wie jeder völkerrechtlicher Vertrag ist er durch die teilnehmenden Staaten reweils ratifiziert und damit demokratisch legitimiert. Das EPLA müsste als ergänzender völkerrechtlicher Vertrag ebenso ratifiziert werden. Ein Konflikt im Hinblick auf die Legitimation stellt sich nicht.

[Bearbeiten] Zuständigkeitsprobleme

Es ist unklar, ob die einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Befugnis haben, ein solches Streitregelungssystem einzurichten, oder ob die Zuständigkeit allein bei der Europäischen Union liegt (siehe Verordnung (EG) 44/2001 [17]).

Frankreich könnte auch verfassungsrechtliche Schwierigkeiten haben, ein derart weit reichendes Übereinkommen zu unterzeichnen und zu ratifizieren. [18]

[Bearbeiten] Quellen

  1. Website des Europäischen Patentamts, "Gesetzgebungsinitiativen im europäischen Patentrecht: EPLA - Europäisches Übereinkommen über Patentstreitigkeiten", abgefragt am 3. Oktober 2006
  2. "Eine Verletzung des europäischen Patents wird nach nationalem Recht behandelt." (EPÜ Artikel|64|3)
  3. EU Pressemitteilung: Kommission unterbreitet Vorschläge zur Schaffung eines Gemeinschaftspatentgerichts http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/04/137&format=HTML&aged=1&language=DE&guiLanguage=en
  4. Europäische Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen, Konsultation und Öffentliche Anhörung zur künftigen Patentpolitik in Europa, abgefragt am 3. Oktober 2006.
  5. Europäische Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen, Öffentliche Anhörung zur künftigen Patentpolitik in Europa, abgefragt am 3. Oktober 2006.
  6. Europäisches Parlament, P6_TA(2006)0416 Entschließung des Europäischen Parlaments zur künftigen Patentpolitik in Europa, abgefragt am 30. Oktober 2006.
  7. Rede der Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries MdB, beim Symposium des Bundespatentgerichts am 25. Juni 2007 in München [1], abgefragt am 9. September 2007
  8. Charlie McCreevy, Europäischer Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Schlussbemerkungen zur öffentlichen Anhörung über die Zukunft der Patentpolitik, öffentliche Diskussion über die zukünftige Patentpolitik in Europa, Brüssel, 12. Juli 2006 (Englisch), abgefragt am 3. Oktober 2006.
  9. www.no-lobbyists-as-such.com Das EPLA ist der neue Versuche, Softwarepatente in Europa durchsetzbar zu machen (Englisch), abgefragt am 3. Oktober 2006
  10. www.no-lobbyists-as-such.com The EPLA Road to Software Patents (Englisch), abgefragt am 3. Oktober 2006
  11. wiki.ffii.org, FFII statement given at EU patent policy hearing (Englisch), abgefragt am 3. Oktober 2006
  12. www.no-lobbyists-as-such.com, EU Patent Policy Post-Hearing Briefing Document (Englisch), abgefragt am 3. Oktober 2006
  13. www.no-lobbyists-as-such.com, Manuscript for my speech at the European Commission’s upcoming hearing on the future of the European patent system (Englisch), abgefragt am 3. Oktober 2006
  14. wiki.ffii.org, European Patent Litigation Agreement (EPLA) will make software patents enforceable (Englisch), abgefragt am 3. Oktober 2006
  15. www.no-lobbyists-as-such.com, European Commission may ask European Court of Justice for opinion on EPLA ratification (Englisch), abgefragt am 3. Oktober 2006
  16. [Zitat zu ergänzen]
  17. Amtsblatt der Europ‰ischen Gemeinschaften vom 16. Januar 2001 Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
  18. IPR, Innovation and Economic Performance, OECD Konferenz, Paris 28/29 August 2003, Seite 5, zweite Präsentationsfolie (pdf, Englisch)

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

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