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Emissionsrechtehandel – Wikipedia

Emissionsrechtehandel

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Der Emissionsrechtehandel ist ein Instrument der Umweltpolitik mit dem Ziel Schadstoffemissionen mit minimalen volkswirtschaftlichen Kosten zu verringern. Die Idee des Emissionshandels wurde 1968 von John Harkness Dales entwickelt.

Wasserdampf aus den Kühltürmen eines Braunkohlekraftwerks bei Niederaußem
Wasserdampf aus den Kühltürmen eines Braunkohlekraftwerks bei Niederaußem

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Theoretische Grundlagen

[Bearbeiten] Grundidee

Die Grundidee für den Emissionsrechtehandel wurde 1968 von dem kanadischen Ökonomen J. H. Dales in seinem Buch Pollution, Property and Prices dargestellt und ist eine Weiterentwicklung des Coase-Theorem. Dales schlug vor, einen Markt für Verschmutzungsrechte einzurichten, um Gewässerverschmutzung durch Industrieabwässer zu begrenzen. Das revolutionär Neue an dieser Idee war, dass die Politik eine konkrete Obergrenze der Gesamtemission als Umweltziel direkt vorgeben kann.

Dafür muss zuerst eine Obergrenze für bestimmte Emissionen (z. B. Kohlendioxid, Schwefeldioxid, Stickoxid) innerhalb eines konkreten Gebiets (regional, national, international) und eines konkreten Zeitraums (z. B. Kalenderjahr) politisch festgelegt werden. Dann werden, entsprechend dieser Obergrenze, sogenannte Umweltzertifikate ausgegeben, die zur Emission einer bestimmten Menge berechtigen. Wird z. B. für eine bestimmte Region eine Obergrenze von 100 Millionen Tonnen Kohlendioxid innerhalb eines Jahres festgelegt, so werden Zertifikate, die insgesamt zur Emission von 100 Millionen Tonnen Kohlendioxid berechtigen, ausgegeben. Diese Obergrenze kann in den folgenden Jahren schrittweise gesenkt werden. Da diese Zertifikate frei handelbar sind, wird der Preis für diese Zertifikate, durch die Nachfrage bestimmt. Emissionen, die ohne Emissionsrecht erfolgen, werden mit einer Strafe belegt. Im englischen Sprachgebrauch spricht man auch von „cap and trade“.

[Bearbeiten] Einordnung des Emissionsrechtehandel in das umweltpolitische Instrumentarium

Der Emissionsrechtehandel wird zu den marktwirtschaftlichen Instrumenten der Umweltpolitik gezählt. Ordnungsrechtliche Instrumente, wie Auflagen, Gebote oder Verbote werden als sinnvoll hinsichtlich der Abwehr akuter Umweltgefahren bewertet, gelten aber als nicht ausreichend hinsichtlich einer längerfristigen Reduzierung von Umweltschäden, deren Vermeidung notwendig ist, aber einen hohen Aufwand fordert. Quelle?

Marktwirtschaftliche Instrumente können in Preis- und Mengenlösungen unterschieden werden. Zu den Preislösungen werden z. B. die Pigou-Steuer oder die Ökosteuer gezählt. Sie sind für die Marktteilnehmer im Idealfall langfristig vorhersehbar. Grundproblem bei diesen Instrumenten ist, dass die Lenkungswirkung im Hinblick auf das Umweltziel schwer vorauszusagen ist. Eine zu niedrige Steuer verpasst das Umweltziel, eine zu hohe erzwingt nicht notwendige Umstellungen.

Der Emissionsrechtehandel wird zu den Mengenlösungen gezählt, weil die Politik hier eine konkrete Menge für eine bestimmte Emission vorgibt. Somit entfällt die problematische Festlegung der Höhe des Steuersatzes und die Politik kann das Umweltziel direkt beeinflussen. Man spricht daher auch von einer hohen ökologischen Treffsicherheit des Emissionsrechtehandel. Jedoch ist die Preisentwicklung und damit die Belastung von Unternehmen und Verbrauchern schwierig zu prognostizieren.

[Bearbeiten] Ausgabe der Zertifikate

Die Ausgabe der Zertifikate kann grundsätzlich in zwei Formen unterschieden werden:

  • Zuteilung durch die Politik sowie
  • Versteigerung.

Bei der Zuteilung durch die Politik wird politisch festgelegt wer wie viele Zertifikate erhält. Diese Ausgabeform ist nur sinnvoll, wenn es objektive Kriterien für die Zuteilung gibt, da sonst die Gefahr besteht, dass politisch einflussreiche Interessengruppen begünstigt werden. So können zum Beispiel im Rahmen eines internationalen Emissionsrechtehandel, bei dem es darum geht, Schadstoffemissionen mit globalen Auswirkungen (zum Beispiel Treibhausgase) auf die teilnehmenden Staaten zu verteilen, die Zertifikate zum Beispiel entsprechend der Einwohnerzahl zugeteilt werden. Staaten mit einem hohen Verbrauch an fossiler Energie müssten dann Zertifikate bei Staaten mit geringem Energieverbrauch nachkaufen. Wirtschaftlich schwach entwickelte Staaten, die in der Regel einen verhältnismäßig geringen Energieverbrauch haben, könnten die Einnahmen durch den Emissionsrechtehandel in moderne emissionsarme Technologien investieren. Diese Ausgabeform ist aufkommensneutral.

Gibt es keine objektiven Kriterien für eine Zuteilung durch die Politik, ist es sinnvoll, die Zertifikate zu versteigern. So kann zum Beispiel das Recht, fossile Energieträger innerhalb eines Staates oder eines Staatenbundes auf den Markt zu bringen, an den Kauf von Zertifikaten gekoppelt werden, der dem Kohlenstoffgehalt des Energieträgers entspricht. Von der Abwicklung ist dies ähnlich wie die Erhebung einer Steuer. Anders als bei einer Steuer wird der Preis allerdings nicht von der Politik festgelegt, sondern bildet sich durch den Marktmechanismus.

Sowohl für die „Versteigerung“ als auch für den Handel bietet sich zur Etablierung der Marktmechanismus an, das über eine Börse zu organisieren. Damit einher geht allerdings, dass damit auch spekulative Geschäfte möglich werden.

[Bearbeiten] Emissionshandel mit Treibhausgasen

Ausgangspunkt ist die Erkenntnis, dass viele Schadstoffe nicht nur lokal wirken, sondern großräumig, so dass die Minderung von Emissionen nur über große geografische Räume betrachtet und bewertet werden kann.

Die anthropogene – vom Menschen verursachte – Emission von Treibhausgasen, also Gasen, die zu einer Erwärmung der Erdatmosphäre beitragen, soll weltweit reduziert werden, um eine drohende Klimaveränderung noch abwenden zu können bzw. deren Fortschreiten auszubremsen.

Der „prominenteste“ Vertreter der Treibhausgase und gleichzeitig dasjenige mit dem mengenmäßig größten Ausstoß, ist Kohlendioxid (CO2). Im Hinblick auf die Klimaveränderung sind weitere Gase von Bedeutung, wobei manche trotz geringer Mengen einen großen Anteil am Treibhauseffekt haben. Die Bemessung dieses Anteiles geschieht mit Hilfe des sog. GWP-Wertes (GWP = Global Warming Potential), der, bei Betrachtung gleich vieler Moleküle eines Treibhausgases, angibt, um wie viel dieses schädlicher (also reagibler) ist als CO2, welches den GWP-Wert 1 aufweist. So ist der GWP-Wert von Methan ca. 23, der von Distickstoffoxid 296, und der von SF6 ist 22.200.

Klimarelevante Gase
Summenformel
Anteil am vom Menschen
verursachten Treibhauseffekt
Kohlendioxid CO2
64 %
Methan CH4
20 %
Distickstoffoxid N2O
6 %
Schwefelhexafluorid
Fluorchlorkohlenwasserstoffe
Perfluorierte Kohlenwasserstoffe
u. a.
SF6

diverse

10 %

Deswegen ist im Kyoto-Protokoll, das die Bestimmungen der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen konkretisiert, vereinbart worden, wie viele dieser klimawirksamen Gase einzelne Länder bzw. Ländergruppen emittieren dürfen und zu welchen Minderungsschritten innerhalb eines bestimmten Zeitplanes sie sich verpflichten.

Mit dem herkömmlichen Instrumentarium (in Deutschland das Bundes-Immissionsschutzgesetz) wären solche mengenmäßigen Ziele kaum oder nur unter großen Schwierigkeiten zu erreichen. Theoretisch könnten die Verwaltungsbehörden jedem Unternehmen auf Antrag eine Erlaubnis für die Emission bestimmter Mengen klimawirksamer Gase erteilen. Neben rechtlichen Problemen, die eine solche Vorgehensweise hätte, spricht vor allem die Überlegung dagegen, dass die Minderung von Emissionen klimawirksamer Gase je nach Branche bzw. je nach industrieller Technik sehr unterschiedliche Kosten verursacht. Wer zu welchen Kosten wie viel Emissionen vermeiden kann, wissen jedoch die Unternehmen selbst sehr viel besser, weil sie ihre eigene Technik, ihre eigenen Prozesse und deren Weiterentwicklungsmöglichkeiten kennen.

[Bearbeiten] Beispiele aus der Praxis

  • Das Kyoto-Protokoll, ein am 11. Dezember 1997 beschlossenes Zusatzprotokoll zur Ausgestaltung der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) der Vereinten Nationen mit dem Ziel des Klimaschutzes, enthält als wesentliches Instrument einen Handel mit Emissionsrechten.
  • Mit dem EU-Emissionshandel versucht die Europäische Union, das im Kyoto-Protokoll festgelegte Klimaschutzziel, die Reduktion von Treibhausgasen zu erreichen. Es ist das weltweit erste multinationale Emissionshandelssystem und fungiert als Vorreiter eines möglichen weltweiten Systems.
  • Chicago Climate Exchange, hierüber handeln insbesondere große Unternehmen, die kommerzielle Plantagen anlegen.

[Bearbeiten] Bewertung

In einer Befragung amerikanischer Wirtschaftswissenschaftler, die in Unternehmungen, beim Staat und in Hochschulen tätig waren, stimmten um 1990 78 % der Befragten der These zu, dass marktwirtschaftliche Instrumente wie Steuern und Emissionszertifikate einen besseren Ansatz für die Beschränkung von Emissionen bilden, als die ordnungsrechtliche Festlegung von Schadstoffobergrenzen[1]. Als positiv wurde bewertet, dass sich der Emissionsrechtehandel administrativ verhältnismäßig einfach abwickeln lässt und dennoch effizient ist. Ein Ziel wird vorgegeben und nicht der (möglicherweise ineffiziente) Weg zum Ziel festgelegt. Auf diese Weise entsteht technischer Fortschritt hin zur besten Lösung.

Der deutsche Sachverständigenrat für Umweltfragen sieht den Emissionsrechtehandel als das zentrale Element einer langfristigen Klimaschutzstrategie. Die Attraktivität dieser Idee liege in der Einfachheit des Systems. Es würde lediglich ein globales Emissionsminderungsziel festgelegt, die einzelwirtschaftliche Steuerung würde dem Marktmechanismus überlassen. Dadurch wird das von der Politik vorgegebene Umweltziel zu den gesamtwirtschaftlich minimalen Kosten erreicht (so genannte statische Effizienz). Im Gegensatz zu ordnungsrechtlichen Maßnahmen gibt der Emissionsrechtehandel darüber hinaus einen ständigen Anreiz, durch Mengenanpassungen und technischen Fortschritt Emissionen zu reduzieren (so genannte dynamische Effizienz). [2]

Elmar Altvater meint hingegen, es sei naiv, die neoliberalen Prinzipien auf den Klimaschutz anzuwenden. Finanzakteure seien nicht am Klimaschutz, sondern an Profit interessiert. Es werde demnach also nicht die beste Lösung zur Klimafrage gesucht, sondern die zur Gewinnmaximierung. Die Effizienz dieser Lösung lasse sich anzweifeln [3]. Laut dem Politikwissenschaftler ist der Emissionsrechtehandel eine „juristische Konstruktion“, wonach die Verschmutzung der Atmosphäre zu einem Recht erhoben wird, dessen Verzicht eine Inwertsetzung nach sich zieht. Diese juristische Form der Inwertsetzung widerspräche der klassischen politischen Theorie, derzufolge die Arbeit den Erwerb von Eigentumsrechten ermögliche [4].

[Bearbeiten] Quellen

  1. Richard M. Alston, J. R. Kearl, and Michael B. Vaughn, Is There Consensus among Economists in the 1990s? American Economic Review, May 1992, 203–209)
  2. Stellungnahme des Sachverständigenrat für Umweltfragen zur nationalen Umsetzung des europäischen Emissionshandels vom April 2006 [1]
  3. Altvater auf dem G8-Alternativgipfel Juni 2007 [2]
  4. Elmar Altvater: Das Ende des Kapitalismus wie wir ihn kennen, S.53/54

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Bücher

  • Larry Lohmann (Herausgeber): Carbon Trading. A Critical Conversation on Climate Change, Privatisation and Power. Herausgegeben von der Dag Hammerskjöld Foundation, Oktober 2006, http://www.thecornerhouse.org.uk/pdf/document/carbonDDlow.pdf
  • Wolf Fichtner: Emissionsrechte, Energie und Produktion. Verknappung der Umweltnutzung und produktionswirtschaftliche Planung. Erich Schmidt, Berlin 2004, ISBN 3-503-08385-5
  • Michael Lucht, Gorden Spangardt: Emissionshandel. Springer, Heidelberg 2004, ISBN 3-540-21005-9
  • Walter Frenz: Emissionshandelsrecht. Kommentar zum TEHG und ZuG. Springer, Heidelberg 2005, ISBN 3-540-22818-7
  • Rolf Linkohr, Alexandra Kriegel, Beatrix Widmer: „Luftgeschäfte“ oder Wie der Handel mit Treibhausgasen die Energiepolitik verändert. etv, Essen 2002, ISBN 3-925-34939-1
  • Zenke, Schäfer: Energiehandel in Europa. C.H. Beck, München 2005, ISBN 3-406-52443-5
  • Lutz Wicke: Beyond Kyoto – A New Global Climate Certificate System. Springer, Heidelberg 2005, ISBN 3-540-22482-3
  • Raimund Körner, Hans-Peter Vierhaus: Treibhausgasemissionshandelsgesetz und Zuteilungsgesetz 2007. Kommentar, Beck, München 2005, ISBN 3-406-52551-2
  • Timo Hohmuth: Emissionshandel und deutsches Anlagenrecht. Carl Heymanns, Köln 2006, ISBN 3-452-26471-8
  • Zenke/Fuhr: Handel mit CO2-Zertifikaten. C.H.Beck, München 2006, ISBN 978-3406552458

[Bearbeiten] Fachartikel

  • Alfred Endres, Cornelia Ohl: Kyoto, Europe? – An Economic Evaluation of the European Emission Trading Directive. In: European Journal of Law and Economics, 19: 17–39, 2005 ISSN 0929-1261
  • Uwe Lahl, Norbert Salomon, Camilla Bausch, Christine Lucha: Datengrundlage Emissionshandel in Deutschland. in: Wasser, Luft, Boden 48.2004, 3–4, S. 16–17, ISSN 0938-8303
  • Bernhard Kirchartz: Emissionshandel – Marktwirtschaft oder Ordnungsrecht? in: Wasser, Luft, Boden. 48.2004,6, S. 32–35, ISSN 0938-8303
  • Deutsche Industrie steht dem Emissionshandel gelassen gegenüber. in: Wasser, Luft und Boden. 49.2005,7–8, S. 40–43, ISSN 0938-8303

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

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