Eigenbetrieb
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Der Eigenbetrieb stellt eine Gestaltungsmöglichkeit eines kommunalen Unternehmens dar. Er ist eine besondere öffentlich-rechtliche Unternehmensform, auf der Grundlage der Gemeindeordnungen bzw. den Kreisordnungen der Bundesländer. Er hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, sondern stellt ein ausgegliedertes Sondervermögen dar und ist organisatorisch und finanzwirtschaftlich aus der jeweiligen Gemeindeverwaltung ausgegliedert. Nach außen werden die rechtlichen Handlungen des jeweiligen Eigenbetriebes der jeweiligen Gemeinde zugerechnet.
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[Bearbeiten] rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen des Eigenbetriebes sind in den Eigenbetriebsgesetzen bzw. Eigenbetriebsverordnungen der Bundesländer näher ausgestaltet und werden durch die Gemeinden jeweils in einer Betriebssatzung konkretisiert. Ein Eigenbetrieb darf nur gegründet werden, sofern das kommunale Wirtschaftsrecht der jeweiligen Gemeindeordnung eine wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde zulässt.
[Bearbeiten] Betriebsleitung, Betriebsausschuss und Gemeinderat
Für den Eigenbetrieb ist in der Regel eine Betriebsleitung (auch: Werksleitung) und ein Betriebsausschuss (oder Werksausschuss) zu bestellen. Der Betriebsleitung obliegt die laufende Betriebsführung, die Vertretung des Betriebes und die Vollziehung von Beschlüssen des Betriebsausschusses, dem bestimmte Zuständigkeiten zugeordnet werden. Da der Eigenbetrieb rechtlich keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, und die Handlungen des jeweiligen Eigenbetriebes der Gemeinde zugerechnet werden, ist für grundsätzliche Entscheidungen der jeweilige Gemeinderat bzw. für grundsätzliche Rechtsgeschäfte der jeweilige Hauptverwaltungsbeamte (zum Beispiel Bürgermeister) zuständig.
[Bearbeiten] Ausgliederung aus dem kommunalen Haushalt
Entsprechend der Verselbständigung des Eigenbetriebes als kommunales Sondervermögen wird dieser nicht im kommunalen Haushalt geführt. Der Eigenbetrieb stellt einen eigenen Wirtschaftsplan auf. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan (laufende Kosten), dem Vermögensplan (Investitionen des Betreibers) und der Stellenübersicht (welche Stellen sind im Eigenbetrieb besetzt).
[Bearbeiten] Siehe auch
Kommunalrecht, Kommunales Unternehmen, Kommunale Haushaltswirtschaft, Regiebetrieb, Landesbetrieb (auf der Ebene der Bundesländer), Anstalt des öffentlichen Rechts
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