Diplom-Jurist
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Der akademische Grad Diplom-Jurist/in (Dipl.-Jur.) oder Diplom-Wirtschaftsjurist/in (Dipl. jur. oec.) wird heute in Deutschland von vielen Juristischen Fakultäten bzw. Fachbereichen der Hochschulen nach bestandenem 1. Juristischen Staatsexamen bzw. bestandener Hochschulprüfung auf Antrag der Absolventen oder automatisch verliehen. Grund dafür ist die ansonsten im Vergleich zu Absolventen anderer Staaten, die mit Abschluss des Studiums einen akademischen Titel erwerben, bestehende Chancenungleichheit. Die meisten dieser Fakultäten verleihen den Grad auch noch nachträglich für frühere Absolventen des Ersten Staatsexamens.
Alternativ verleihen manche Fakultäten auch den Grad eines Magister juris (Mag. jur.) oder Jurist (Univ.) nach bestandenem 1. Juristischen Staatsexamen.
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[Bearbeiten] DDR
Nicht zu vergleichen ist dieser Grad mit dem Abschluss „Diplomjurist (Dipl.-Jur.)“ in der DDR, welcher bereits den zur Ausübung des Richteramtes berechtigenden Abschluss darstellte.
In der DDR wurde der akademische Grad eines Diplomjuristen auch von der Juristischen Hochschule in Potsdam-Eiche verliehen, der Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit. Ein Abschluss dieser Hochschule berechtigt in Deutschland nicht zur Ausübung einer Tätigkeit als Rechtsanwalt, Staatsanwalt oder Richter.
[Bearbeiten] Diplomwirtschaftsjurist bzw. Wirtschaftsjurist
Der Abschluss als Wirtschaftsjurist (oft in der Form des Diplomwirtschaftsjuristen) ist ein eigenständiger Studiengang an einer deutschen Hochschule.