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Darkroom – Wikipedia

Darkroom

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Ein Darkroom (engl., eigentlich für Dunkelkammer für die Entwicklung von Photographien dort auch backroom/back room („Hinterzimmer“) oder blackroom genannt, im Beamtendeutsch auch als beruhigter Gastraum bezeichnet) ist ein spärlichst beleuchteter Raum für Sexualkontakte (fast ausschließlich zwischen homosexuellen Männern) in einem einschlägigen Lokal.

Darkrooms können in schwulen Bars, Diskotheken, Saunen und Clubs vorhanden sein, sind sehr spärlich bis gar nicht beleuchtet und dienen den Gästen zu sexuellen Handlungen vom Küssen bis zum Geschlechtsverkehr. Üblicherweise bleiben die Partner anonym und vergnügen sich zu zweit oder zu mehreren ohne sich vollständig zu entkleiden. Manche Teilnehmer beobachten auch in der Nähe des Eingangs wer hineingeht oder lernen sich im Lokal kennen. Durch die Reduzierung der optischen Selektion und damit eines möglichen Ablehnungsgrundes des Partners sinkt die Hemmschwelle des Einzelnen, seine Vorlieben real umzusetzen. Auf der anderen Seite steigen die Anforderungen, über andere Sinneswahrnehmungen (Tasten, Riechen, Schmecken, Hören) trotzdem den passenden Partner zu finden.

Darkrooms entstanden ursprünglich während der 1970er[1] Jahre in den USA und waren spärlich, oft nur von einem schwarz angestrichenen Höhlenlicht beleuchtete Kellerräume in Gay-Clubs (mit Alkoholausschank, daher für Minderjährige nicht zugänglich). Heutzutage, wenn auch deutlich seltener, gibt es Darkrooms auch im heterosexuellen Bereich.

In Deutschland sind Darkrooms in entsprechenden Lokalitäten erlaubt, allerdings ist nach mancher Auffassung diese Art und Weise der baulichen Nutzung genehmigungspflichtig.

In Zürich wurde der seit 1996 bestehende § 17 im Gastgewerbegesetz des Kantons Zürich, welcher den Patentinhaber für die „Aufrechterhaltung von Ordnung und guter Sitte im Betrieb“ verantwortlich macht, ab 2006 plötzlich auch auf Darkrooms angewandt und Anzeigen erstattet. In nicht direkt vergleichbaren heterosexuellen Swingerclubs und Bordellen war die Regel kein Problem, da man die entsprechenden – meist umfangreicheren Räumlichkeiten – außerhalb der patentpflichtigen Gastwirtschaft ansiedelte, mit eigener Bewilligung als Gewerbebetrieb und mit von der Gastwirtschaft getrenntem Eingang führte. [2] Darkrooms sind aber üblicherweise einzelne abgetrennte Räume, die von der Gastwirtschaft aus betreten werden, sodass tiefgreifende bauliche Änderungen oder Schließungen notwendig gewesen wären. Erst nach öffentlichen Protesten in nahezu allen Tagesmedien und nicht zuletzt wegen einer Demonstration im Rahmen des CSD Zürich 2007[3] erhielten die Behörden den klaren Auftrag zur Beilegung des Konflikts. Schließlich kam eine für beide Seiten akzeptable Lösung zwischen den städtischen Behörden und Darkroom-Betreibenden zustande.[4] Zum Betrieb eines Darkrooms müssen die betreffenden Lokale neben verschiedenen Grundsätzen auch die Präventionscharta des Vereins Gay-Betriebe Schweiz (VEGAS) und des Schweizerischen Bundesamtes für Gesundheit (BAG) bezüglich sexuell übertragbarer Krankheiten erfüllen. Im August 2007 gab es in Zürich vier Betriebe mit Darkrooms[5]. Im Februar 2008 erklärte ein Einzelrichter am Bezirksgericht Zürich jeglichen Sex im Gastgewerbe grundsätzlich für gesetzeswidrig. Das umfaßt auch die Darkrooms. Die unterlegene Partei und Vertreter von Schwulenorganisationen wollen den Entscheid vom Obergericht prüfen lassen.[6]

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Fußnoten

  1. Matthew D. Johnson & Claude J. Summers: Gay and Lesbian Bars, glbtq: An Encyclopedia of Gay, Lesbian, Bisexual, Transgender, and Queer Culture, Stand: 19. August 2005
  2. nzz.ch: Klarheit im Umgang mit Darkrooms, Neue Zürcher Zeitung Online, 10. Mai 2007
  3. Medienmitteilung: Erfolgreicher CSD, deutliche Worte, Verein Gay Pride / Christopher Street Day Zürich, 2. Juni 2007
  4. Medienmitteilung: Einvernehmliche Lösung in Sachen Darkrooms, Infostelle der Stadtpolizei Zürich, 20. August 2007
  5. Stefan Hohler: Licht im Umgang mit Darkrooms, Tagesanzeiger, 27. August 2007
  6. NZZ online: Die Darkroom-Kontroverse geht weiter, 13 Februar 2008


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