Burgundische Niederlande
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Der Begriff Burgundische Niederlande bezeichnet das Gebiet der heutigen Niederlande, Belgiens und Luxemburgs zur Zeit der burgundischen und zu Beginn der habsburgischen Herrschaft.
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[Bearbeiten] Haus Burgund
Im 14. Jahrhundert begann das Haus der burgundischen Valois die niederländischen Provinzen durch Heirat und Verträge unter seinem Zepter zu vereinigen: zuerst 1384 durch die Heirat mit der Erbin des Grafen von Flandern diese große Grafschaft nebst Artois und Mecheln, 1427 Namur, 1428 Holland, Friesland, Zeeland und Hennegau, 1430 Brabant und Limburg, 1443 Luxemburg. Im Besitz dieser elf Provinzen suchte Philipp der Gute (1419-67) denselben eine einheitliche Verfassung zu geben. 1437 berief er die ersten Generalstaaten, eine Versammlung von Abgeordneten der Provinziallandtage (Staaten); dieselben, allmählich immer häufiger, zuletzt fast alljährlich berufen und meist in Brüssel oder Mecheln tagend, bewilligten die Beden für die gesamten Niederlande und verteilten den Betrag auf die einzelnen Provinzen. Die Südprovinzen, vor allen Brabant, hatten das Übergewicht. In Brüssel hielten die Herzöge ihren glänzenden Hof; Brabant regierten sie selbst, die übrigen Provinzen Statthalter. Doch führten sie als Beherrscher der Niederlande noch keinen besonderen Titel, und dieselben waren noch so wenig zu einem Einheitsstaat verschmolzen, dass jede Provinz die andre als Ausland betrachtete und keinen Beamten aus derselben duldete. Nach der stürmischen Regierung Karls des Kühnen (1467-77), der Geldern und Zutphen erwarb, fielen die Niederlande durch die Vermählung seiner Erbin Maria mit Maximilian von Österreich an das Haus Habsburg.
Siehe auch: Siebzehn Provinzen
[Bearbeiten] Haus Habsburg
Diesen Wechsel des Herrscherhauses benutzten die Provinzen zur Vermehrung ihrer Rechte. Maria musste sich ihre Hilfe durch große Zugeständnisse erkaufen, z. B. durch das "Große Privilegium" an die Staaten von Holland, und nach ihrem Tod (1482) brachen gegen die vormundschaftliche Regierung Maximilians für seinen Sohn Philipp den Schönen Unruhen aus: in Holland erhob sich die Partei der Hoeks wieder, die Bürger von Brügge nahmen 1488 Maximilian sogar gefangen und pressten ihm den Verzicht auf die Vormundschaft zu Gunsten der Staaten von Flandern ab. Indes mit Hilfe des Herzogs Albrecht von Sachsen, der 1491 zum Erbstadthalter von Friesland ernannt wurde, gelang es Maximilian, der Empörungen Herr zu werden und auch Artois zu behaupten, das der französische König Ludwig XI. als erledigtes Lehen einzuziehen versucht hatte. 1493 übernahm Philipp selbst die Regierung der Niederlande; unter ihm riss sich Gelderland unter Herzog Karl wieder los (1499).
Nach Philipps frühem Tod (1506) führte seine Schwester Margarete die Regierung für den sechsjährigen Karl, den späteren Kaiser Karl V., und blieb auch, nachdem derselbe 1515 mündig und Herrscher geworden, Statthalterin in den Niederlanden bis zu ihrem Tod (1531), worauf Karls Schwester, die verwitwete Königin Maria von Ungarn, ihr in der Statthalterschaft folgte.
[Bearbeiten] Karl V.
Karls Herrschaft war die Blütezeit der Niederlande. Er erwarb Overijssel und die Utrechter Stiftslande (1517), kaufte Albrechts Sohn Georg von Sachsen seine Rechte auf Friesland ab und erlangte 1538 auch Groningen und Gelderland zurück, so dass er die 17 Provinzen: Brabant, Limburg, Luxemburg, Gelderland, Flandern, Artois, Hennegau, Holland, Zeeland, Namur, Zütphen, Ost- und Westfriesland, Mecheln, Utrecht, Overyssel und Groningen unter seinem Zepter vereinigte. Karl, zu Gent geboren, galt den Niederländern als ihr Landsmann und ließ sich auch gern so nennen. In seinem Weltreich konnten die Niederländer ungehindert Handel treiben und rissen einen großen Teil des Weltverkehrs, als dessen Mittelpunkt Antwerpen gelten konnte, an sich. Neben Handel und Gewerbe blühten auch Ackerbau, Viehzucht und Fischerei, Künste und Wissenschaften. Auch die politische Verschmelzung machte Fortschritte: in Mecheln wurde ein oberstes Tribunal sowie eine Rechenkammer für die Niederlande errichtet; nachdem Artois und Flandern von der französischen Oberlehnshoheit befreit und die nordöstlichen Provinzen vom westfälischen Kreis losgelöst worden, erhob Karl durch den Augsburger Vertrag (1548) die 17 Provinzen zu einer staatsrechtlichen Einheit, dem nur lose mit dem Deutschen Reich verbundenen burgundischen Kreis, der nach der Pragmatischen Sanktion von 1549 immer vereinigt und von Einem Fürsten beherrscht sein sollte. Dabei wahrte Karl seine fürstlichen Rechte mit Entschiedenheit und schritt gegen trotzigen Widerstand mit Strenge ein; 1540 unterwarf er seine Geburtsstadt Gent mit blutiger Energie. Die protestantische Bewegung suchte er durch Verfolgung von den Niederlanden abzuhalten. Ungeheure Summen (für einen Krieg 40 Millionen Dukaten) zog er aus den Bewilligungen der Generalstaaten
Bei der Teilung des Habsburgischen Herrschaftsgebietes kamen die Niederlande an die spanische Linie, siehe hierzu: Spanische Niederlande
[Bearbeiten] Quellenangabe
- Burgundische Niederlande. Artikel in: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Aufl. 1888–1890, Bd. 12, S. 148 f.