BKA-Gesetz
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Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten |
Kurztitel: | BKA-Gesetz |
Abkürzung: | BKAG (1997) |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Verwaltungsrecht |
FNA: | 2190-2 |
Ursprüngliche Fassung vom: | 8. März 1951 (BGBl. I S. 165) |
Inkrafttreten am: | |
Letzte Neufassung vom: | 7. Juli 1997 (BGBl. I S. 1650) |
Inkrafttreten der Neufassung am: |
1. August 1997 |
Letzte Änderung durch: | Art. 7 G. v. 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3198) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
1. Januar 2008 |
GESTA: | B073, B074 |
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! |
Das Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten, kurz BKA-Gesetz (bzw. BKAG 1997), vom 1. August 1997 regelt in drei Abschnitten die Aufgaben des Bundeskriminalamtes.
- Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten, Aufgaben des Bundeskriminalamtes
- Befugnisse des Bundeskriminalamtes
- Gemeinsame Bestimmungen
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Fassungen
Die Ursprüngliche Fassung des Gesetzes stammt vom 8. März 1951. Die letzte Reform wurde 1997 vorgenommen. Zehn Jahre später plant Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble eine weitere Änderung des BKA-Gesetzes, durch die dem Bundeskriminalamt weitere Befugnisse eingeräumt werden sollen, die üblicherweise Geheimdiensten zustehen. Neben der umstrittenen Online-Durchsuchung sollen die neuen §§ 20a bis 20x des Gesetzentwurfes[1] unter anderem folgende Befugnisse regeln:
- Raster- und Schleierfahndung
- Einsatz von verdeckten Ermittlern
- Lauschangriff (auch innerhalb der Wohnung dritter Personen)
- Videoüberwachung
- heimliches Betreten von Wohnungen
Einer vorherigen Änderung des Artikel 13 des Grundgesetzes bedarf es nach Ansicht des Bundesjustizministeriums nicht; Art. 13 Abs.4 GG gestatte derartige Maßnahmen. Ob derart weitreichende Grundrechtseingriffe jedoch tatsächlich hierauf gestützt werden können, wurde vom Bundesverfassungsgericht noch nicht überprüft.
Außerdem soll das BKA das Recht erhalten, präventive Ermittlungen ohne konkreten Tatverdacht in eigener Regie durchzuführen. Im Rahmen dieser Vorfeldermittlungen unterliegt das BKA nicht der Leitungsbefugnis der Staatsanwaltschaft. Erst wenn die Ermittler des BKA meinen, dass die Erkenntnisse ausreichend sind, muss die Bundesanwaltschaft informiert werden.
Abhörmaßnahmen dürfen auch gegen Berufsgeheimnisträger wie Strafverteidiger oder Geistliche durchgeführt werden.
Nach Einschätzung des MdB Wolfgang Wieland (Grüne) wird es dem BKA damit in einem gewissen Grad möglich sein, sich der justiziellen und parlamentarischen Kontrolle zu entziehen.[2]
[Bearbeiten] Kritik
Journalisten und der Chaos Computer Club kritisieren, dass der Entwurf des BKA-Gesetz den Trennungsgrundsatz von Geheimdienst und Polizei aufweicht, welcher als Lehre aus der Zeit des Nationalsozialismus und der geheimen Staatspolizei eingeführt wurde.[3][4]
Im Juni 2008 kritisierte auch die Linkspolitikerin Ulla Jelpke das BKA-Gesetz - die Regierung wolle damit nationalsozialistische Strukturen wieder aufbauen. „Was da geschaffen wird, ist eine geheim ermittelnde Staatspolizei“, kritisierte sie in Anspielung auf die politische Polizei der Nazis, die Gestapo. Jelpke wurde für ihren Nazi-Vergleich von der SPD, CDU/CSU und den Grünen scharf kritisiert.
Die FDP distanzierte sich vom Gestapo-Vergleich. Die FDP-Innenexpertin Gisela Piltz warf Schäuble jedoch vor, Verfassungsgrundsätze mit Füßen zu treten und einen Staat zu schaffen, in dem jeder unter Verdacht stehe. Ex-FDP-Innenminister Gerhart Baum kündigte sogar eine Verfassungsklage gegen das BKA-Gesetz an.[5]
[Bearbeiten] Weblinks
- BKA-Gesetz im Internet von BMJ und juris
- Allgemeines Aufgabenverständnis und Gesetzlicher Auftrag des BKA
- Informationen des Chaos Computer Clubs zur geplanten Änderung des BKA-Gesetzes
- Petition beim Deutschen Bundestag gegen das BKA-Gesetz durch den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
- Bericht über Petition gegen BKA-Gesetz - Golem
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Gesetzentwurf vom 17. Juni 2008: Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (1. Lesung)
- ↑ Das BKA wird sich der Kontrolle entziehen (Word-Dokument) vom 14. Februar 2008
- ↑ Kai Biermann: Polizei im Anti-Terrorkampf], ZEIT online, 14. September 2007
- ↑ Kai Biermann: Freiheitskampf im Netz, ZEIT online, 17. April 2008
- ↑ Focus: „Eklat - Linke sieht durch BKA-Gesetz Schaffung neuer Gestapo“ - stj/Reuters - 21. Juni 2008
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