Bezirk
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Der Begriff Bezirk (v. mittelhochdt.: zirc aus lat.: circulus Kreis) bezeichnet ein abgegrenztes Gebiet, einen Landstrich, eine Region.
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[Bearbeiten] Stadtbezirk
In Städten sind Bezirke Verwaltungseinheiten unterhalb der Regierung der Gesamtstadt, wie die Berliner, Hamburger, Wiener, Pariser oder Londoner Bezirke. Solche Stadtbezirke (auch: Verwaltungsbezirk, Gemeindebezirk) haben ein direkt gewähltes Parlament und einen eigenen „Bürgermeister“ (die Bezeichnungen und Kompetenzen sind je nach Stadt verschieden).
So genannte Stadtbezirke können jedoch auch kleinräumige statistische Gebiete innerhalb von Städten sein, die nichts mit der vorgenannten Selbstverwaltungsernheit Stadtbezirk zu tun haben, ein Beispiel hierfür sind die Stadtbezirke von Frankfurt am Main. Die innerstädtischen Unterteilungen mit (sehr bescheidener) Selbstverwaltung heißt dort statt dessen Ortsbezirk.
[Bearbeiten] Regionale, staatliche Verwaltungseinheiten
In der Schweiz ist ein Bezirk eine Gebietskörperschaft als Untergliederung der Kantone, auch Amtsbezirk oder Distrikt genannt, siehe Bezirke der Schweiz.
In Deutschland wird der Begriff für folgende (in ihrer räumlichen Ausdehnung jedoch vergleichbare) regionale Verwaltungsebenen verwendet:
- die in der preußischen Verwaltungsreform 1815 geschaffenen und später von anderen Ländern übernommenen Regierungsbezirke, an deren Spitze ein Regierungspräsident steht. In Niedersachsen wurden die nicht aus der preußischen Provinz Hannover, sondern aus den Ländern Oldenburg und Braunschweig hervorgegangenen Bezirke Verwaltungsbezirke genannt.
- die 14 Bezirke der DDR, oberstes Gremium war der Rat des Bezirks.
- In Bayern gibt es außerdem neben den (staatlichen) Regierungsbezirken als kommunale Körperschaften so genannte Bezirke, die aber mit den gleichnamigen Regierungsbezirken deckungsgleich sind. Damit gibt es für das gleiche geografische Gebiet jeweils eine Bezirksregierung, die dem Regierungspräsidenten untersteht, und eine Bezirksverwaltung, die dem direkt gewählten Bezirkstag verantwortlich ist. Ähnliches gilt für den Bezirksverband Pfalz
Von ihrer Einrichtung im Jahre 1808 bis 1949 galt für die heutigen Regierungsbezirke die Bezeichnung „Kreis“, während die unteren Verwaltungsbehörden seit 1862 Bezirksämter hießen. Entsprechend sind die historischen Bezeichnungen "Kreis" für den Bezirk und "Bezirk" für den Landkreis auch in der bayerischen Verfassung von 1946 verwendet.
In Österreich sind die 99 Politischen Bezirke (15 Statutarstädte, 84 Landbezirke) Verwaltungseinheiten zwischen Bundesland und Gemeinde, ähnlich den deutschen Landkreisen, siehe Bezirke in Österreich. Ihr Spitzenbeamter ist der im Unterschied zum deutschen Landrat nicht gewählte, sondern ernannte Bezirkshauptmann. In Österreich gibt es außerdem (mit den Politischen Bezirken nicht immer deckungsgleiche) Gerichtsbezirke als zuständiger Sprengel eines Bezirksgerichts. Statistisch werden die österreichischen Bezirke zu 35 NUTS-3-Regionen zusammengefasst.
In Tschechien gab es bis 2002 Verwaltungseinheiten, die den deutschen Landkreisen vergleichbar waren, aber Okresy = Bezirke hießen, entsprechend der österreichischen Verwaltungstradition.
In der Volksrepublik China ist der Bezirk eine Gebietskörperschaft innerhalb einer Provinz.
In englischsprachigen Ländern, etwa in Großbritannien, heißen Bezirke district, was im Deutschen oft ohne Übersetzung belassen wird (Distrikt), oder Borough, was wiederum auch für die Stadtbezirke großer Städte verwendet wird, etwa die London Boroughs.
[Bearbeiten] Weitere Bedeutungen
Daneben bezeichnen auch viele Unternehmen, Parteien, Gewerkschaften, Sportverbände etc. ihre regionalen Organisationseinheiten als Bezirke.