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Berufskraftfahrer – Wikipedia

Berufskraftfahrer

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Busfahrer bei der Arbeit
Busfahrer bei der Arbeit
Deutschlandlastige Artikel
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern.

Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf (Facharbeiter) für Fahrertätigkeit in der Personen- und Güterbeförderung. Die dreijährige Ausbildung richtet sich nach der Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung[1]. Ziel der dualen Ausbildung ist die Befähigung des Berufskraftfahrers zum sicheren, verantwortungsvollen und selbständigen Führen von Kraftfahrzeugen sowohl im Personen- als auch im Werk-, Güter-Nah- und Fernverkehr.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Voraussetzung zur Ausbildung

Eine besondere schulische Voraussetzung wird nicht verlangt, doch es sollte mindestens ein Hauptschulabschluss vorliegen. Das Mindestalter ist 16 Jahre, allerdings kann der Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis B + E, mit dem 17. Lebensjahr [1] und sowie C 1 + E erst mit 18 Jahren erworben werden, sowie der Omnibus-Führerschein erst mit 21 Jahren. Die Tauglichkeits-Untersuchung zur Erlangung der Fahrerlaubnis ist sowohl für die Einstellung zur Ausbildung des BKF sowie auch für die Fahrerlaubnis C und E eine notwendige Voraussetzung. Im letzten Jahr der Ausbildung kann bzw. darf auch der 18-jährige Auszubildende bereits schwere Nutzfahrzeuge mit 40 Tonnen fahren, wenn er die Fahrerlaubnis im Wege der Einzelausnahme erlangt hat.

[Bearbeiten] Persönliche Voraussetzungen

Gesundheit zur Erlangung der Fahrerlaubnis C + E, Verantwortungsbewusstsein, Selbständigkeit, Zuverlässigkeit, Freude am Umgang mit digitalem und technischem Gerät, Flexibilität, Mobilität, gute körperliche Verfassung und gute Nerven. Außerdem sollten im Fernverkehr eingesetzte Berufskraftfahrer beachten, dass nicht gewährleistet sein kann, am Wochenende wieder daheim zu sein (in Abhängigkeit von Terminen und Fahrverboten!)

[Bearbeiten] Ausbildung

Die Ausbildung des BKF erfolgt nach der Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung (BKV) in einem „Ausbildungsrahmenplan“, in einem Speditions- oder Busbetrieb und in der Berufsschule. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Es sollen Tätigkeiten und Kenntnisse so vermittelt werden, dass der Auszubildende zur Ausschöpfung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit befähigt wird. Dazu gehören insbesondere das selbständige Planen, Durchführen und Kontrollieren. Es muss ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises geführt werden. Eine Zwischenprüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes soll vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Abschlussprüfung vor einem Prüfungsausschuss der Deutschen Industrie- und Handelskammer (IHK)[2] erstreckt sich auf die aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff. Nach erfolgreich abgelegter Facharbeiterprüfung erhält der Auszubildende den Facharbeiterbrief.

[Bearbeiten] Ausbildungsberufsbild § 3 BKV

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die Vermittlung der folgenden Tätigkeiten und Kenntnisse:

  • 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • 2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • 3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • 4. Umweltschutz
  • 5. Kontrollieren, Warten und Pflegen der Fahrzeuge
  • 6. Vorbereiten und Durchführen der Beförderung
  • 7. Verkehrssicherheit, Führen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen
  • 8. Rechtsvorschriften im Straßenverkehr
  • 9. Kundenorientiertes Verhalten
  • 10. Verhalten nach Unfällen und Zwischenfällen
  • 11. Betriebliche Planung und Logistik
  • 12. Beförderungsbezogene Kostenrechnung und Vertragsabwicklung
  • 13. Qualitätssichernde Maßnahmen

[Bearbeiten] Weiterbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten

Gefahrgutfahrer (GGVSE / ADR), Kraftverkehrsmeister, als Geprüfter Industriemeister Fachrichtung Kraftverkehr, Verkehrsfachwirt, Fachkraft für Lagerhaltung, Speditionskaufmann z. B. Disponent, Selbständigkeit nach einer erfolgreichen Sach- und Fachkundeprüfung vor der IHK

[Bearbeiten] Grundqualifikation und Weiterbildung in der Europäischen Union

[Bearbeiten] Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Die Bundesregierung hatte die Richtlinie 2003/59/EG der EG in nationales Recht für eine dreijährige Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb am 1. Oktober 2006 umgesetzt. In der deutschen Gesetzgebung richtet sich der Beruf nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und den Vorschriften zur Umsetzung der Berufskraftfahrer-Qualifikation (BKrFQV).

Beide Regelungen sind für Fahrer des Personenverkehrs Busfahrer ab 10. September 2008 bzw. für Fahrer des Güterverkehrs (Berufskraftfaher) ab 10. September 2009 bindend [3].

Gegenstand der neuen Grundqualifikation für BKF sind spätestens ab den 10. September 2009, Kenntnisse und Fähigkeiten, die über das sichere Führen eines Fahrzeugs der betreffenden Führerscheinklasse bzw. dem erforderliche Niveau hinausgehen. Hier eine sehr kurze und vereinfachte Darstellung:

  1. Kenntnis der technischen Merkmale
  2. Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
  3. Gewährleistung der Sicherheit der Ladung sowie der Fahrgäste
  4. Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr
  5. Vorschriften für den Güterkraftverkehr bzw. den Personenkraftverkehr
  6. Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
  7. Vorbeugung der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer
  8. Sensibilisierung für Körper, Geist, Ernährung, Alkohol, Müdigkeit, Stress usw.
  9. Richtige Einschätzung und Verhalten bei Notfällen
  10. Positives Image und Verhalten des Fahrers und Ansehen des Unternehmens
  11. Umfeld des Güterkraftverkehrs usw.
  • Die Unterrichtsdauer bei dieser Grundqualifikation beträgt 280 Stunden.
  • Jeder muss 20 Fahrstunden persönlich ein Fahrzeug der betreffenden Klassen führen
  • Während der Führung eines Fahrzeugs von einem Ausbilder begleitet werden
  • Nach Abschluss eine schriftliche (4 Std.) bzw. praktische Prüfung (90 Min.) ablegen.

Alle fünf Jahre betragen obligatorische Weiterbildungskurse 35 Stunden bei einer anerkannten Ausbildungsstätte.

Der Fahrerqualifizierungsnachweis im blauen Druck + Rechteck, mit zwölf gelben Sternen als Hintergrund mit Individualdaten:

  1. Vorname + Name des Inhabers
  2. Geburtsdatum und Geburtsort
  3. Ausstellungs- + Ablaufdatum
  4. Bezeichnung der Behörde
  5. Verwaltungs-Nummer
  6. Führerscheinnummer
  7. Seriennummer des Nachweises
  8. Lichtbild des Inhabers
  9. Unterschrift des Inhabers
  10. Wohnort
  11. Fahrzeugklassen

in den Sprachen:

  • tarjeta de cualificación del conductor
  • chaufføruddannelsesbevis
  • Fahrerqualifizierungsnachweis
  • driver qualification card
  • carte de qualification de conducteur
  • cárta cáilíochta tiomána
  • carta di qualificazione del conducente
  • kwalificatiekaart bestuurder
  • carta de qualificação do motorista
  • kuljettajan ammattipätevyyskortti
  • yrkeskompetensbevis för förare

Trotz der erheblichen Anstrengungen der letzten Jahre im Bereich der Qualifikation und Fortbildung stellt sich die Frage, ob die derzeitigen Regelungen zur Qualitätssicherung der Tätigkeit von Berufskraftfahrern den Anforderungen an die Verkehrssicherheit genügen können. Die gesellschaftlichen Anforderungen an einen sicheren Verkehr von Gütern und Personen erfordern zukünftig viel weiter gehende Kontrollmechanismen, um dem EU-Ziel der Halbierung der Anzahl der Verkehrstoten in Europa nahe zu kommen. Dazu gehört insbesondere die Zertifizierung sämtlicher europäischer Speditionen nach den gültigen EU-Normen, wobei das Transportsystem als Ganzes gleichgewichtig neben der individuellen Qualifikation und Kontrolle von Berufskraftfahrern zu stehen hat. Die Rahmenbedingungen der Tätigkeit der Berufskraftfahrer werden maßgeblich durch die Speditionsunternehmen gestaltet, die somit in die Verantwortung zu nehmen sind. Allerdings werden immer wieder irrationale (Kosten)-Argumente gegen die Qualitätssicherung vorgebracht, da der Nutzen - Effizienzsteigerung durch Qualitätssicherung - nicht ausreichend verstanden wird. Auch wird nicht erkannt, dass die fortlaufende Sicherung der Eignung des Berufskraftfahrers mit seinen individuellen Verhaltensgewohnheiten und Einstellungen für die Verkehrssicherheit und das Image des Berufsstandes von zentraler Bedeutung sind und Mängel in diesen Bereichen nicht durch kurzlebige Imagekampagnen aufzufangen sind. Aktuelle Beispiele belegen den grundlegenden Änderungsbedarf [4] [5].

[Bearbeiten] Geschichte der Berufskraftfahrerausbildung

Die gesetzliche Berufsbezeichnung „Berufskraftfahrer” gibt es in der Bundesrepublik seit dem 26. Oktober 1973, der bisher in Bundesrepublik Deutschland nur ein angelernter Arbeiter war. Vor diesem Zeitpunkt waren der „Kapitän der Landstraße” bzw. „Kraftfahrer” /„Trucker” rechtlich nicht mehr als „Hilfsarbeiter mit Führerschein”. Jeder braucht ihn, doch keiner will ihn, den LKW und damit den Berufskraftfahrer.

Dieser volkswirtschaftliche und gewinnorientierte LKW-Arbeitsplatz in der EU ist als wichtiger Funktionsträger der Industrie anzusehen. Diese Tätigkeit kann oder sollte z. Zt. nur mit einem Berufskraftfahrer ausgefüllt werden. Die künftige Strategie der Technik und Digitalisierung haben im Straßengüterverkehr eine grundlegende Bedeutung. Dieses kann aber nur über die Qualifizierung des Kraftfahrers zu einem Berufskraftfahrer der Berufsordnung Nr. 714 (BO 714) ein Erfolg werden. Das Fachwissen der Berufskraftfahrer sollte eine Qualität i.Z.m. der Planung und Organisationsstärke als großer Selbst-Entscheidungsspielraum benutzt werden. Um endlich von der Bezeichnung „Knecht der Nation” gelöst zu werden, bedurfte es einer langen 85 Jahre andauernden Kraftanstrengung für den Status des Facharbeiters.

Zunächst wurde ab dem 1. Januar 1974 für die langjährig tätigen Kraftfahrer nach einem achtmonatigen Kursus an einer TÜV-Akademie, bei der Dekra oder einer ähnlichen fachlichen Schulungs-Einrichtung und einer anschließend bestandenen Prüfung vor der IHK der BKF-Facharbeiterbrief ausgestellt. Dadurch bestätigte sich sehr schnell, dass neben der theoretischen auch eine praktische, betriebliche Ausbildung von großer Bedeutung war. Mit der betrieblichen Ausbildung ist keineswegs der Erwerb der Fahrerlaubnis gemeint, denn die rein fahrerische Ausbildung ist nach wie vor Angelegenheit der Fahrschulen.

Im Bereich der dualen Ausbildung geriet damit auch der BKF in den Zuständigkeitsbereich der Berufsschulen. Es wurde in den Jahren vor 1974 eine zweijährige, duale Ausbildung entwickelt, wobei im Laufe der Zeit ab 1980 die Anforderungen an die zukünftigen Facharbeiter stiegen; es mussten neue Ausbildungsrichtlinien komplettiert, ausgearbeitet und den neuesten pädagogischen, sowie sonstigen Erkenntnissen angepasst werden. In den Speditionen sollten die zukünftigen Facharbeiter alle Abteilungen - falls vorhanden - durchlaufen: Lager, Disposition, Werkstatt, Buchhaltung und Nah- und Fernverkehr.

Der Kraftfahrer hat sich viele Jahre im untersten betrieblichen und beruflichen Status befunden. Das niedrige Image und das schlechte Ansehen in der Bevölkerung war und ist nicht gerade positiv. Angesichts vieler Medien- bzw. der öffentlichen Meinung, in dem die LKW als Behinderer bzw. Störfaktor bezeichnet werden, flüchten sich Kraftfahrer vielfach als hilflose „Alleinkämpfer“ in ein Traumwelt-Denken der amerikanischen „Truckerromantik”.

Durch die einseitig vorgegebenen, diktierten Arbeitsabläufe der verladenden Wirtschaft und der modernen digitalen Technik muss darauf geachtet werden, dass der Kraftfahrer nicht zu einem willen- und wissenslosen Befehlsempfänger bzw. unbedeutenden Erfüllungsgehilfen der Industrie wird. Die Weiterbildung, betriebliche Schulungen und Auszubildende zum Berufskraftfahrer sind bisher meistens nur Lippenbekenntnisse von den Arbeitgebern im Transport-Gewerbe gewesen. Die Erkenntnis wird sich hoffentlich durchsetzen, dass zur Bewältigung im EU-Binnenmarkt ein gut ausgebildeter Facharbeiter (BKF) benötigt wird, der als Fernfahrer, Transportmanager und Verkehrsexperte, Bordingenieur und Navigator, Repräsentant des Unternehmers und Treuhänder wertvoller Ladung seine Transporte als „Internationaler Logistischer Transportoperateur“ in Europa ausführt.

Am 21. Juli 1987 hat das Bundessozialgericht (BSG) ein vernichtendes Urteil gegen den Berufskraftfahrer ausgesprochen, indem ihm der Facharbeiter aberkannt wurde (4a RJ 39/86). Die zweijährige Ausbildung erübrigte sich somit, und der Berufskraftfahrer war ab sofort nur noch ein „angelernter“ Facharbeiter. Das berufliche Leitbild besteht aus dem 1. ungelernten Arbeiter, 2. angelernten Facharbeiter, 3. echten Facharbeiter und 4. qualifizierten Facharbeiter (Meister). Es hatte anschließend noch 14 Jahre gedauert, d. h. bis zum 19. April 2001, bis die neue Berufskraftfahrerausbildungsverordnung in Kraft gesetzt wurde, um einen anerkannten Facharbeiter mit einer dreijährigen Ausbildung ab dem 1. August 2001 zu ermöglichen.

Der Facharbeiter-Beruf für den Kraftfahrer hat eine lange Geschichte:

  • 1926 - wurde der Kraftfahrerberuf nur als Anlernberuf vom deutscher Ausschuss für Technisches Schulwesen (BATSch) vorgeschlagen.
  • 1955 - eine Anerkennung des Facharbeiters für Kraftfahrer wurde von der Arbeitsstelle für Betriebliche Berufsausbildung (ABB) abgelehnt.
  • Am 26. Oktober 1973 wurde erstmalig eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer in Kraft gesetzt und zur einer Anerkennung des Kraftfahrerberufs ausgestaltet, die als Gesetz zur Erstausbildung von bis zu zwei Jahren niedergeschrieben worden ist (BGBl. I S. 1518).
  • 1. Januar 1974 - Der Beginn der BKF-Ausbildung wurde im Bundesmanteltarifvertrag – Fernverkehr (BMT-Fern.) festgeschrieben.
  • 1980-83 - wurden Gespräche unter den Sozialpartnern (BDF + ÖTV) geführt über eine Neuordnung des Ausbildungsberufs Berufskraftfahrer. Es wurde Einigkeit in Eckwerten erzielt: a) Ausbildung drei Jahre, b) Grund- und Fachausbildung, c) Qualifikation nachweisen, d) Beseitigung altersmäßiger Beschränkung, e) überbetriebliche Ausbildung. Durch die „doppelte Zeit” der Berufsausübung i.Z.m. der externen Prüfung und durch die neue dreiährige Ausbildungszeit musste zur Anerkennung des Berufsstatus bei dem Rententräger von vier auf sechs Jahre verlängert werden. Der Deutsche Industrie und Handelstag (DIHT) lehnte diese Regelung strikt ab; die Gespräche wurden eingestellt.
  • 4. Februar 1983 - von der Kultusministerkonferenz (KMK) wurde ein Rahmenplan für die Berufsschule zwecks einer neuen Ausbildungsordnung und Verfahrensvorschriften beschlossen. Dieser Beschluss konnte durch die inhaltliche Abstimmung aufgrund Unstimmigkeiten mit dem Deutschen Industrie und Handelstag (DIHT) nicht durchgeführt werden.
  • 21. Juli 1987 - das Bundessozialgericht (4a RJ 39/86) stufte den Berufskraftfahrer nur als angelernten Facharbeiter ein, was zur Folge hatte, dass ein Berufskraftfahrer, der seinen Beruf gesundheitsbedingt nicht mehr ausüben konnte, vorrangig auf eine Tätighkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkrt verwiesen werden durfte ehe ihm eine Rente wegen Berufsunfähigkeit gewähren werden musste. Das bedeutete faktisch den Wegfall der Möglichkeit, eine Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten.
  • 6. Februar 1990 - die ÖTV kündigte eine Initiative zur Neuordnung des Berufskraftfahrers als Facharbeiter mit der Verlängerung der Ausbildung auf drei Jahre an.
  • Im April 1990 wurde der Katalog der Fertigkeiten und Kenntnisse für den Berufskraftfahrer einer Sachverständigenkommission vorgelegt, es blieben jedoch noch viele Fragen offen bzw. wurden zurückgestellt.
  • Im Januar 1991 legte der Bundesverband des Deutschen Güterverkehrs (BDF) einen Vorschlag zur dreijährigen Ausbildung zum BKF-Facharbeiter vor.
  • 30. November 1992 - eine Sachveständigtenkommission mit Vertretern der Bundesministerien für Verkehr, für Arbeit und Soziales, für Bildung und Wissenschaft sowie für Wirtschaft, und des Bundesverbands des Deutschen Güterverkehrs (BDF), des Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE), des Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO), des Deutsche Industrie und Handelstag (DIHT), der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV) und der Industrie-Gewerkschaft Chemie-Papier-Keramik (IG Chemie) legte ein Papier zur Neuordnung des Berufskraftfahrer-Facharbeiters vor
  • Am 5. Juli 1993 legte die ÖTV einen eigen Vorschlag für die Berufskraftfahrerausbildung vor.
  • Am 13. Juli 1993 legte der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) einen überarbeiteten Entwurf für die Fachrichtung Entsorgungs- Verkehr auf Verlangen der ÖTV vor. Eine zunächst verabredete Erörterung zwischen BDE und ÖTV, ließ die ÖTV platzen , weil sie keine regionalen Ausbildungsstätten, keine Fachrichtung Entsorgungs-Verkehr, keine Fachrichtung Personenverkehr im Ausbildungsrahmenplan festschreiben wollte. Auch das Problem mit dem Ausbildungs-Tarifvertrag wurde nicht im Konsens mit dem Bundesverband des Deutschen Güterverkehrs (BDF) gelöst. Aufgrund der Uneinigkeit musste trotz guten Willen der vier Ministerien, fünf Arbeitgeberverbände und zwei Gewerkschaften jetzt aberkannt werden. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat in Zusammenarbeit mit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) die Erweiterung der Ausbildung auf drei Jahre für den Berufskraftfahrer vorbereitet und organisiert.

Zusammenfassend wurde festgestellt: Die Qualitätsanforderungen an den Berufskraftfahrer seien unbedeutend und durch die Führerscheinprüfung und die anschließende Arbeitsausführung des Kraftfahrers erworben werden. Es bedürfe daher keines Berufskraftfahrer-Facharbeiters. Es werden keine weiteren Anforderungen gestellt, um eine „Allerweltstätigkeit“ bewerkstelligen zu können. Der Kraftfahrer braucht keine Berufsausbildung, betreibt eine untergeordnete Tätigkeit, wird und kann den Beruf nicht lange ausüben und hat ein schlechtes, „negatives Image“. Dadurch sind die wesentlichen Merkmale einer Facharbeitertätigkeit nicht erfüllt. Das ergibt sich auch aus den Lehrstellenabbrüchen, die mit 48 Prozent aller BKF- Lehrverträge ab 1974 beendet wurden.

Der Berufskraftfahrer hat bei seiner Arbeit wenig Spielräume, denn die Tätigkeit ist reglementiert sowie durch Wiederholungen gekennzeichnet, und das niedrige Image lässt den Fahrer nur Fahrer sein, als „Jedermannsqualifikation“. Das BIBB und IAB haben 1993 festgestellt, dass 5,6 Millionen Kraftfahrer beruflich tätig sind, unter denen 1,2 Millionen Kraftfahrer diese Tätigkeit hauptberuflich ausüben. Nach vorläufiger Hochrechnung sind davon ca. 120 000 BKF im Güter- und Personenverkehr in der Bundesstatistik -BO 714- anerkannt.

Ein Ausbilder für BKF weiß genau, woran es gelegen hat. Die Arbeitgeber im Speditionsbereich haben die Auszubildenden im ersten Jahr als Lagerarbeiter und als Rangierer im Speditionsbetrieb arbeiten lassen, und sobald der Führerschein der Klasse drei (mit 17 Jahren) vorhanden war, wurden sie im Güternahverkehr eingesetzt. Innerhalb des letzten Lehrjahres (18 Jahre und Fahrerlaubnis der Klasse zwei) wurden die Auszubildenden widerrechtlich (allein) in einem 40-Tonnen-LKW rund um die Uhr im Güterfernverkehr eingesetzt.

  • Anfang 1996 - hat sich der zuständige Ausschuss des Deutschen Bundestages Partei übergreifend geeinigt (zwei Enthaltungen), das 12-Punkte-Programm fürs Transportwesen zu beschließen (BT 13/3650). Der Punkt 1.: die Anforderungen an den Zugang zum Beruf des Güterkraftverkehrs- Unternehmer und an die Ausbildung der Fahrer müssen verbessert werden.
  • Januar 2000 - in Anbetracht der jahrelangen Verhandlungen haben die Berufsverbände und Politiker eine Einigung erzielt, d. h. sich endlich für eine Zukunft des Kraftfahrers entschieden und sich über eine dreijährige Berufsausbildung verständigt.
  • 19. April 2001 - wurde die „Verordnung über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin als Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung – BKV“ (BGBl I S. 642) erlassen.
  • 1. August 2001 - Inkrafttreten der Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung

Die europäische „Richtlinie 2003/59/EG” vom 15. Juli 2003 gibt den Mitgliedstaaten der Europäischen Union seit dem 1. August 2005 Regeln für die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter-oder Personenkraftverkehr vor. Danach sollen nur noch solche Personen eine Fahrertätigkeit im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr ausüben dürfen, die über eine entsprechende Grundqualifikation und Weiterbildung verfügen. Alle fünf Jahre soll ein Wiederholungs- und Auffrischungslehrgang absolviert werden; dies soll für alle aktiven Kraftfahrer gelten.

1. Oktober 2006 - Inkrafttreten des deutschen Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG), durch das die europarechtlichen Vorgaben in nationales Recht umgesetzt wurden, u.a. die Modalitäten zum Erwerb der erforderlichen Grundqualifikation in Zuständigkeit der Industrie- und Handelskammern.

In Folge der „Hartz IV”-Gesetze wurden zusätzliche private Ausbildungsträger wie z. B. TÜV und Dekra für die BKF- Ausbildung zugelassen, da aber die Mittel u. a. für Umschulungen erheblich reduziert wurden, werden dort erheblich weniger Berufskraftfahrer umgeschult bzw. ausgebildet.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Verordnung über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin (Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung - BKV) vom 19. April 2001, BGBl. I, S. 642
  2. Die Zuständigkeit der Industrie- und Handelskammer ergibt sich aus § 71 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz
  3. http://www.hessens-sicherster-brummifahrer.de/portal/alias__adac/lang__de-DE/tabid__5480/default.aspx Berufskraftfaherer-Qualifikation
  4. Spediteur aus dem Verkehr gezogen Bornheim - Vor dem Amtsgericht Bonn muss sich demnächst ein 42 Jahre alter Brummi-Fahrer aus dem Vorgebirge verantworten, der mehr als 120-mal gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen haben soll. Kölner Stadtanzeiger, 29.08.07]
  5. Ein 40-Tonner im Wohnzimmer. Ein Anruf bei Manfred Sedlazek: Das Wohnzimmer von Manfred Sedlazek ist zurzeit ein Trümmerhaufen. Ein riesiges Loch klafft in der Hauswand, Passanten können ins Schlafzimmer blicken. Ein LKW ist daran schuld - nicht zum ersten Mal. Süddeutsche.de 29.08.07
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