Bergfreiheit
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Bergfreiheit ist ein Begriff aus dem Feudalwesen und dem Bergrecht.
Im Feudalwesen bezeichnet sie eine Sammlung von Rechten sowie die Entbindung von Pflichten, die einer Ansiedlung von ihrem Landesherren zugestanden wurden, um den Bergbau zu fördern. Dazu zählten unter anderem das Marktrecht, Steuerfreiheit, eigene Gerichtsbarkeit, die Befreiung vom Militärdienst sowie verschiedene Sonderrechte wirtschaftlicher Art. Bergfreiheiten ähneln also in gewisser Weise den Stadtrechten. Eine Beteiligung am Gewinn der so entstehenden Tätigkeiten kam in Form des Zehnten dem jeweiligen Landesherren zugute. Aus der Gewährung der Bergfreiheiten ergeben sich die sogenannten Freien Bergstädte.
Im bergrechtlichen Sinn bedeutet die Bergfreiheit die Freiheit jedes Bergbauwilligen, unter der Oberfläche nach abbauwürdigem Erz zu suchen, unabhängig von der Tatsache, ob ihm der Grund und Boden gehört. Heute obliegt es in Deutschland seit 1934 dem Staat, über den Abbau der Bodenschätze zu entscheiden. Daher gilt mit Ausnahme einiger Arten von Bodenschätzen, bei denen der Grundeigentümer seine Ansprüche geltend machen kann, der sogenannte echte Staatsvorbehalt. Art und Umfang dieses Rechtes regelt das Bundesberggesetz (BBergG).
Verschiedene ehemalige Bergstädte und -dörfer enthalten aufgrund der erstrebenswerten Bergfreiheit das Wort „frei“ oder „Freiheit“ in ihrem Namen: Zum Beispiel die Stadt Freiberg in Sachsen, der Markt Freihung in Bayern/Oberpfalz, oder das Dorf Freiheit im Harz, das heute ein Ortsteil von Osterode am Harz ist. Das Dorf Bergfreiheit im Kellerwald ist ein Ortsteil von Bad Wildungen. Auch das Dorf Silbach im Sauerland trägt seit 1559 den Titel "Bergfreiheit" und feiert 2009 das 450-jährige Jubiläum.
Siehe auch: Bergregal, Berggesetz, Bergordnung, Regalien