Regalien
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Als Regalien (lat. iura regalia königliche Rechte) bezeichnet man:
- die Hoheitsrechte, die im Mittelalter nur ein König oder Kaiser besaß. Der Katalog der Regalien geht in rechtsgeschichtlicher Sicht zurück auf die auf dem Reichstag von Roncaglia (bei Piacenza) 1158 erlassene Constitutio Kaiser Friedrich I. (Barbarossa) Quae sunt regalia. Obwohl diese Regalien später in das lombardische Lehnsrecht aufgenommen wurden und so als Bestandteil des Corpus Juris nach Deutschland gelangten, sind sie germanischen und nicht römischen Ursprungs; es handelt sich dabei um die alten kaiserlichen Vorrechte, die die lombardischen Städte in Zeiten der Schwäche des Reiches an sich gebracht hatten und die Barbarossa jetzt wiederherstellen und festigen wollte.
- Neben den Vectigalia (Steuern), den Argentaria (Bergregal), den Thesauri (Recht auf gefundene Schätze, Schatzregal) und dem Fodrum (Leistungen zum Unterhalt des kaiserlichen Hofes) ist darin auch Monetae aufgeführt, das Münzregal. In der im langobardischen Lehnsrecht ausgebildeten Regalienlehre wird stets zwischen regalia majora und minora unterschieden, also zwischen den eigentlichen Majestätsrechten und solchen Monopolen, die nur oder doch vorwiegend der Speisung der Reichskasse dienten (regalia fisci): zu diesen gehören das Bergregal, das Zollregal und das Recht des Kaisers auf gefundene Schätze. Das Münzregal gehörte je nach Blickwinkel zu den Majestätsrechten oder den fiskalischen Rechten: das ius cudendi monetam, der Münzgewinn, der aus dem Unterschied zwischen Metallwert und Kaufwert herrührte, wurde jedenfalls stets von der Reichsgewalt beansprucht und ausgebeutet.
- Weitere Hoheitsrechte, die zu den Regalien und Quellen der Reichskasse zählten, waren Geleitschutz, Forst-, Jagd-, Judenschutzrecht, das Regalienrecht und das Recht auf erbloses Gut (darunter das Spolienrecht). Im Heiligen Römischen Reich wurden im Laufe der Zeit immer mehr Regalien auf die Fürsten und Reichsstädte übertragen und im Statutum in favorem principum von 1232 wurde diese Entwicklung schließlich endgültig bestätigt. Dadurch wurde die staatliche Einheit de facto aufgelöst und es konnten sich zahlreiche Territorialstaaten (siehe Territorialisierung) bilden.
- spezielle Hoheitszeichen (Insignien), die dem Herrscher anlässlich seiner Krönung übergeben werden, etwa der Reichsapfel der deutschen Kaiser oder Juwel, Spiegel und Schwert des japanischen Tennōs. Bei den japanischen Regalien handelt es sich vermutlich um normale Gebrauchsgegenstände aus dem Kaiserreich China der ersten nachchristlichen Jahrhunderte, die den noch auf steinzeitlichem Niveau lebenden Japanern dieser Zeit wie ein Zauber erschienen. Das Schwert versank 1185 bei einer Seeschlacht im Meer und wurde durch eine Kopie ersetzt.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Regalienfeld im Wappen
- Salzregal
- Bergregal
- Wasserregal
- Jagdrecht