Vorlage:Art.
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[Bearbeiten] Beschreibung
Diese Vorlage dient dazu, einzelne Gesetzesartikel (zum Beispiel Art. 1 GG) mit externen Rechtssammlungen zu verlinken.
(Zur Verlinkung von einzelnen Paragrafen (zum Beispiel § 1 BGB) dient die Vorlage:§, zur Verlinkung auf ganze Gesetze die Vorlage:§§.)
[Bearbeiten] Verwendung
Syntax allgemein: {{Art.|Parameter 1|Parameter 2|Parameter 3}}
oder, nach der Bedeutung der Parameter:
{{Art.|Nr|Gesetzeskürzel|Datenbankanbieter}}
Einzelheiten zu den Parametern (ergänzende Hinweise auf der Diskussionsseite):
[Bearbeiten] Parameter 1
gibt den Artikel (die Artikelnummer) an.
[Bearbeiten] Parameter 2
ist das in der URL verwendete Gesetzeskürzel. Einzutragen ist die von der jeweiligen Gesetzessammlung (siehe Parameter 3) erwartete Schreibweise:
- Bei juris werden alle Gesetzesabkürzungen klein geschrieben und teilweise auch von der amtlichen Abkürzung abweichende Kürzel gebraucht (z. B. statt EGBGB: bgbeg).
- Bei dejure wird für Gesetzesabkürzungen die übliche Schreibweise (Groß- und Kleinbuchstaben) benutzt.
- Bei ch die SR-Nummer des Gesetzes, wie sie in der URL angegeben wird (also gegebenenfalls mit Unterstrich statt Punkt).
- Bei einer Datenbank des österreichischen RIS ist die in der URL angegebene Dokumentnummer („i=…“) einzutragen, die dem Artikel oder (bei manchen Landesrechten) dem gesamten Gesetz zugewiesen ist.
[Bearbeiten] Parameter 3
ist die Gesetzessammlung, auf die verlinkt werden soll. Unterstützt werden zurzeit:
-
juris
– deutsche Gesetze, BMJ und juris (http://bundesrecht.juris.de)- Gesetze einiger deutscher Länder, die über juris erreichbar sind. Einzutragen ist als Parameter 3:
by
– Bayern (http://by.juris.de/by/gesamtinhalt.htm)hh
– Hamburg (http://hh.juris.de/hh/gesamtinhalt.htm)mv
– Mecklenburg-Vorpommern (http://mv.juris.de/mv/gesamtinhalt.htm)rlp
– Rheinland-Pfalz (http://rlp.juris.de/rlp/gesamtinhalt.htm)st
– Sachsen-Anhalt (http://st.juris.de/st/gesamtinhalt.htm)sh
– Schleswig-Holstein (http://sh.juris.de/sh/gesamtinhalt.htm)th
– Thüringen (http://th.juris.de/th/gesamtinhalt.htm)
-
dejure
– deutsche Gesetze (http://dejure.org)- Soweit Landesrecht nicht über juris oder dejure erreichbar ist, finden sich unter Vorlage:§§#Beliebige Anbieter weitere Hinweise auf Möglichkeiten der Verlinkung.
-
ch
– schweizerisches Bundesrecht (Landesrecht und Staatsvertragsrecht) (http://www.admin.ch/ch/d/sr/sr.html) - Für österreichische Gesetze im RIS (http://ris.bka.gv.at/) sind verschiedene Datenbanken zu unterscheiden. Einzutragen ist im Parameter 3:
BND
für Bundesgesetze- oder eines der Kürzel für Landesgesetze:
LRBG
(Burgenland),LRKT
(Kärnten),LROO
(Oberösterreich),LRSB
(Salzburg),LRTI
(Tirol)LRNI
(Niederösterreich),LRST
(Steiermark),LRVB
(Vorarlberg),LRWI
(Wien) (Bei diesen 4 Bundesländern wird das gesamte Gesetz angezeigt.)
[Bearbeiten] Beispiele
- Aus
{{Art.|1|gg|juris}} GG
wird Art. 1 GG. - Aus
{{Art.|1|Verf_BY_1998|by}} Bayer. Verfassung
wird Art. 1 Bayer. Verfassung. - Aus
{{Art.|1|Verf_RP|rlp}} Verfassung für Rheinland-Pfalz
wird Art. 1 Verfassung für Rheinland-Pfalz. - Aus
{{Art.|1|Verf_TH|th}} Verfassung Thüringen
wird Art. 1 Verfassung Thüringen.
- Aus
{{Art.|1|GG|dejure}} GG
wird Art. 1 GG. - Aus
{{Art.|1|Verf|dejure}} Verfassung Baden-Württemberg
wird Art. 1 Verfassung Baden-Württemberg.
- Aus
{{Art.|68|231_1|ch}} URG
wird Art. 68 URG.