Amtshauptmannschaft Großenhain
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Die Amtshauptmannschaft Großenhain war ein Verwaltungsbezirk im Königreich Sachsen. Als Verwaltungsgebiet bestand sie von 1874 bis 1939/1952.
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[Bearbeiten] Geschichte
Die Amtshauptmannschaft Großenhain wurde 1874 aus den Bezirken der Gerichtsämter Großenhain, Radeburg, Riesa und Teilen des Gerichtsamtes Moritzburg gebildet. Der Begriff Amtshauptmannschaft wurde 1939 in die reichseinheitliche Bezeichnung Landkreis überführt. 1952 wurde der Landkreis Großenhain in der DDR-Kreisreform neugliedert. Nachfolger wurden der kleinere Kreis Großenhain und der Kreis Riesa (Bezirk Dresden).
[Bearbeiten] Geographie
Die Amtshauptmannschaft umfasste 1910 rund 795 km² Fläche und etwa 90.900 Einwohner. Zu dieser Zeit bestand sie aus 158 Gemeinden, darunter den Städten Großenhain, Radeburg und Riesa. Die Amtshauptmannschaft Großenhain bildete den nördlichen Rand der übergeordneten Kreishauptmannschaft Dresden; sie grenzte an den Südostzipfel der preußischen Provinz Sachsen (Landkreis Liebenwerda). Im Osten wurde sie von der Amtshauptmannschaft Kamenz (zur Kreishauptmannschaft Bautzen gehörig), im Süden von der Amtshauptmannschaft Dresden, im Südwesten von der Amtshauptmannschaft Meißen und im Nordwesten von der Amtshauptmannschaft Oschatz der Kreishauptmannschaft Leipzig.