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Alte Maße und Gewichte (Bayern) – Wikipedia

Alte Maße und Gewichte (Bayern)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Mit Verordnung vom 28. Februar 1809 wurden die Maße in Bayern auf definierte Größen verbindlich festgelegt. Vorher gab es teilweise regionale Unterschiede, zum Beispiel zwischen dem Aschaffenburger Schuh mit 0,2875 m und Rheinländischem Fuß mit 0,3139 m. Eine Wirtschaftsreform von Montgelas sollte auch die Maße und Gewichte vereinheitlichen.

Eine Übersicht verschiedener europäischer Maße und Gewichte von Ferdinand Malaise (1842) gibt dem bayerische Fuß  – seinem Referenzmaß –  129,38 Pariser Linien.

Am 29. April 1869 führte Bayern per Gesetz zum Jahreswechsel 1872 das metrische System ein. Der bayrische Fuß wurde hierbei auf 0,291 859 206 Meter festgelegt.

Die Maßbezeichnungen und Maße, deren Werte gleichzeitig erstmals in metrischen Einheiten festgelegt wurden, blieben aber weiterhin im Alltagsgebrauch bestehen.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Längenmaße

[Bearbeiten] Herleitung des bayrischen Fußes

Der bayrische Fuß steht  – wie auch der Hannoversche Fuß und der Lütticher Lambertsfuß –  zum römischen Fuß in der genauen Ratio 63 : 64.
Beide, sowohl der römische, als auch der bayrische Fuß gehen letztlich auf die Nippurelle zurück. Der bayrische Fuß steht 18 : 32 zur Nippurelle.
Das bayrische Zollmaß entstand in der Praxis dadurch, dass die 1¾ römische Ellen betragende Wiener Elle durch zweiunddreißig geteilt wurde.

[Bearbeiten] Die alten, duodezimalen Längenmaße

Während das Fußmaß im Altertum stets in sechzehn Fingerbreit unterteilt wurde, setzte dich im Mittelalter europaweit die duodezimale Zolleinteilung durch. Wobei ein Zoll in den romanischen Sprachen meist "ein Daumen(-breit)" genannt wird. Die duodezimale Fußeinteilung galt in Bayern bis einschließlich der Frühen Neuzeit.

Skrupel       = 0,1689  mm   (typographisch, inoffiziell)
Linie = 12 Skrupel = 2,0268  mm
Zoll = 12 Linien = 24,3216  mm  
Fuß = 12 Zoll = 291,8592  mm   Wurde 1869 amtlich genau festgelegt:  0,291 859 206 m.
Schritt = 28 Zoll = 0,681 0048  m   (1869 nicht erwähnt.)
Klafter = 6 Fuß = 1,751 1552  m  
Rute = 12 Fuß = 3,502 3104  m  
Meile vor 1811: =  7,414 975  km =  25406  bayrische Fuß, eigentlich fünf römische Meilen.
  1811/71: =  7,470 903  km =  25600  bayrische Fuß
  ab 1872: =  7,200 000  km    (ist metrisch gerundet)

Die Länge der bayrischen Elle betrug gesetzlich genau 2 Fuß 10¼ Zoll, also etwa 83,30 cm. Diese recht merkwürdige Ellendefinition erklärt sich leicht folgendermaßen:
Historisch ist die alte, bayrische Elle zweifelsohne eine 45-römische-digiti Elle. Da der bayrische Fuß selbst 63/64 römische Fuß misst, entspricht dies also genau 34 2/7 bayrischen Zoll. Sei es aus historischer Unkenntnis oder sei es nur aus Vereinfachungsgründen, man rundete auf 34 ¼ Zoll ab. So verzichtete man also auf genau ein 28.stel zusätzliches bayrisches Zoll.

Die Nürnberger oder fränkische Elle hingegen, bezog sich auf den bayrischen Fuß. Die fränkische Elle maß 36 bayrische Fingerbreit oder auch 27 bayrische Zoll.
Ausgehend vom sieben-glatten Wert des bayrischen Fußes erhält man den theoretischen Wert der Nürnberger Elle von (291,7215 ÷ 12 × 27 =) 656,373375 mm, was etwa 290,968 Pariser Linien entspricht und somit auch dem, in der Literatur angegebenen, empirischen Wert der fränkischen Elle zu 291 Pariser Linien übereinstimmt.[1]

[Bearbeiten] Die dezimalen Übergangslängenmaße

Nachdem 1806 das Heilige Römische Reich aufgelöst war, trat Bayern dem Rheinbund bei und wurde von Napoleon mit Gebietsgewinnen zum Königreich erhoben.

Zwar wagte man es in Bayern noch nicht, den in Frankreich seit 1793 eingeführten Meter gleich zu übernehmen, dezimalisierte aber  – sozusagen vorbereitend –  den bayrischen Fuß.

Dieses System galt bis zum 1. Januar 1872, dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes von 1869.

Skrupel      =   291,859206  µm.
Linie   =   10 Skrupel    =   2,91859206  mm.
Zoll   =   10 Linien    =   2,91859206  cm.
Fuß   =   10 Zoll    =   2,91859206  dm.
Rute   =   10 Fuß    =   2,91859206   m.

[Bearbeiten] Flächenmaße

Quadratzoll = 0,0006 m²
Quadratfuß = 144 Quadratzoll = 0,085182 m²
Bifang, Pifang
Beet = 9 Quadratfuß = 0,7666 m²
Quadratrute = 100 Quadratfuß = 8,5182 m²
Dezimale = 4 Quadratruten = 34,072709 m²
Tagwerk (Morgen, Jauchert, Joch) = 100 Dezimale = 3407,2709 m²
Hube, Hufe = 33-42 Tagwerke

[Bearbeiten] Volumen

Der bayrischer Kubikfuß ist größer gleich 24,861 044 Liter. Dieser wurde aber nicht für Hohlmaße verwendet.


[Bearbeiten] Hohlmaße, fest

Hiermit maß man alle nicht-flüssigen Stoffe, wie z.B. auch Getreide, Mehl, Kalk, etc.

Laut königlich-bayrischer Gesetesgebung von 1869 ist: ein bayrisches Scheffel gleich 1/ 0,449 725 9946  Hektoliter.

[Bearbeiten] Herleitung

Historisch ist die bayrische Metze nicht vom bayrischen Fuß selbst hergeleitet, sondern vom sogenannten Drusianischen Fuß, der landläufig auch Karlsfuß genannt wird.

Dieser hat die Ratio 9:8 zum römischen Fuß und misst somit acht Siebtel bayrische Fuß. So besteht zwischen dem verwendeten bayrischen Kubikfuß und dem eigentlichen bayrischen Kubikfuß die Ratio (7×7×7=)  343 : 512  (=8×8×8). Der sogenannte Karlsfuß misst sehr knapp mehr als ein Drittel Meter.

Dreißiger (Zweiunddreißigstelmetze)   =   ½ Sechzehntelmetzen     =   1,15811 l
Sechzehntelmetze(n), Mäßlein  =   ½ Achtelmetzen   =   2,31623 l
Achtelmetze(n)  =   ½ Viertelmetzen   =   4,63245 l
Viertelmetze(n), halbes Viertel  =   ½ Viertel   =   9,26490 l
Viertel, halbe(r) Metze(n)  =   ½ Metzen   =   18,52980 l
Metze(n)  =  34⅔ Maß   =   37,05960 l
Scheffel, (bair.: Schaff, Pl.: Schäff)  =   6 Metzen   =   222,35762 l
Muth  =   4 Scheffel   =   889,43046 l

[Bearbeiten] Hohlmaße, flüssig

Laut königlich, bayrischer Gesetesgebung von 1869 ist:  das bayrische Maß der 208. Teil des Volumens eines bayrischen Scheffels zu  1/ 0,449 725 9946  Hektoliter.

Historisch ist das bayrische Maß aber sicher genau 50 Karlskubikzoll. Demnach ist die Metze also genau (1728÷50=) 34,56 Maß, statt 34⅔ Maß.

Der dadurch auftretende metrologische Fehler beträgt genau 1/325 = 0,308%.

Nimmt man aber umgekehrt den Karls-Kubikfuß, das heißt die Metze, zum Referenzwert, so beträgt ein altbayrisches Maß eben nicht 1069,027 ml, sondern etwa 1072,327 ml.

(Somit wurden also alle bayrischen Maßbiertrinker beim Ausschank stets um knapp 3,3 ml "betrogen")

Achterl, in Franken Achtel  =  1/8 Maß     =   0,133 l
Schoppen, Quart(el) =  2 Achterl   =  1/4 Maß   =   0,267 l
Gazel  =  1/3 Maß   =   0,357 l
Seidel, in Franken Seidla (Halbe)   =  2 Quartel  =  1/2 Maß   =   0,535 l
Maß, Maßkanne oder Maßkrug =  2 Seidel  =    3 Gazel   =   1,069 l
Schenkeimer  =   60 Maß   =   64,142 l
Visireimer (Biereimer)  =   64 Maß   =   68,416 l

[Bearbeiten] Gewichte

[Bearbeiten] Handelsgewichte

In Bayern galt das Wiener Pfund. Dieses betrug im Mittelalter und der Frühen Neuzeit stets etwa 561,288 g,[2]  d.h. zwei Wiener Mark.

Im Jahre 1811 rundete Montgelas das Pfund in Bayern auf 560,000 g ab.[3]  Dies sollte die leichtere Umstellung auf das dezimal-metrische Kilogramm vorbereiten.

Es muss also zwischen einem alten, historischen Wert und einem, um etwa ein Viertel Prozent niedrigeren Reformwert unterschieden werden:

Einheit           historischer Wert    Reformwert
Gran         =   73,084 3750  mg   =   72,916  mg
Pfenniggewicht   =   15  Grän     =   1096,265 6250  mg   =   1093,750  mg
Quentchen (Quint)   =   Pfennig     =   4,385 0625   g   =   4,375   g
Loth   =   Quentchen     =   17,540 2500   g   =   17,500   g
Vierling   =   Loth     =   140,322 0000   g   =   140,000   g
Pfund   =   Vierling   =   561,288 0000   g   =   560,000   g

Anmerkung:  Bei den historischen Werten handelt es sich nach der dritten rechtsseitigen Dezimalstelle des Pfundwertes natürlich nur um „aufgefüllte“ Nullen, um die wichtigen, rechnerischen Werte der kleineren Einheiten korrekt wiedergeben zu können. Größere Präzision kann ohnehin entweder nur bezogen auf ein bestimmtes Spezimen von Maßstab oder über eine verbindliche Definition erreicht werden.

[Bearbeiten] Apothekergewichte

Das bayrischen Apothekergewicht entspricht dem fränkischen, also dem Nürnberger Apothekergewicht, wie eigentlich überall in Deutschland.

Das Nürnberger Apothekerpfund betrug historisch 357,84 Gramm. Das Königreich Bayern rundete dieses unter Montgelas 1811 auf 360 Gramm.[4]

[Bearbeiten] Münzgewichte

Auch in Bayern galt die Kölner Mark mit seinen Unterteilungen.

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Allgemeines Taschenbuch der Münz-, Maass- und Gewichtskunde   Johann Christian Nelkenbrecher, Berlin 1828, Seite 277.
  2. Laut  Meyers Konversationslexikon, 1892   ist die Wiener Mark gleich 288,644 g.  Folglich hat das Wiener Pfund die Masse von 581,288 g.
  3. Cornelia Meyer-Stoll: Die Regulierung der bayerischen Landesmaße .pdf.  Akademie Aktuell, 3/2005, S.20 ff.; siehe insbes. das Kapitel: „Bayerische Maße französisch definiert“, S.22.
  4. Die Referenz hierzu ist identisch zu der direkt darüberstehenden Handelspfundreferenz.

[Bearbeiten] Literatur

  • www.digitalis.uni-koeln.de: Tabellen zu den bayrischen Maßen und Gewichten  von Heinrich Grebenau: „Tabellen zur Umwandlung des bayerischen Masses und Gewichtes in metrisches Maß und Gewicht und umgekehrt. Nebst dazu gehörigen Preisverwandlungen. Auf Grund der mit allerhöchster Verordnung vom 13. August 1869 amtlich bekannt gemachten Verhältnißzahlen. Mit einer kurzen Geschichte und der nöthigen Erläuterung des metrischen Mass- und Gewichts-Systems.“ Lindauer, München 1870.
  • Theoretisch-practischer Unterricht im Rechnen von Ferdinand Malaisé, München 1842, Anhang 1: Maaße, Gewichte und Münzen.
    (In der Textversion des 1.Anhangs vom betreffenden Webmaster fälschlich als „Amtliche Maßeinheiten in Europa 1842“ bezeichnet.)


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