§70-Kurs
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Ein § 70-Kurs ist in Deutschland ein Kurs zur Wiederherstellung der Fahreignung nach § 70 Fahrerlaubnisverordnung.
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[Bearbeiten] Rahmenbedingungen
Die Kursteilnahme erfolgt auf der Grundlage einer entsprechenden Empfehlung in einem MPU-Gutachten. Die Kurse werden ausschließlich von hierfür akkreditierten Trägern angeboten und von Verkehrspsychologen durchgeführt. Die Voraussetzungen für eine Teilnahme sind eng umschrieben. Die Bestätigung der Teilnahme hat unmittelbare Rechtsfolgen (Erteilung der Fahrerlaubnis).
[Bearbeiten] Teilnahmevoraussetzungen
Ziel dieser Programme ist die zukünftige Verkehrsteilnahme mit deutlich reduzierter Auffallenswahrscheinlichkeit. Die Kursteilnahme setzt aus lernpsychologischen Gründen voraus, dass bereits Verhaltensänderungen eingeleitet wurden. Bei drogenauffälligen Kraftfahrern ist vorab Drogenabstinenz zu fordern, bei alkoholauffälligen Fahrern eine deutliche und stabile Reduktion der Trinkmengen. Bei aktenkundiger Alkoholkrankheit ist eine Kursteilnahme ebenso ausgeschlossen wie bei unzureichender Sprachkompetenz. Mangelnde Mitwirkung oder Erscheinen in intoxiertem Zustand kann zum Kursausschluss führen.
[Bearbeiten] Akkreditierung
Das jeweilige Kursmodell muss auf der Basis einer langjährigen Evaluation ministeriell anerkannt sein. Folgende Kurstypen werden unterschieden: Kurse für alkohol-, drogen- und verkehrsauffällige Kraftfahrer.
Die Anbieter von § 70-Kursen müssen als „Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahrereignung” von der Bundesanstalt für Straßenwesen akkreditiert sein. Sie werden strengen Qualitätskontrollen unterzogen [1].
[Bearbeiten] Weblinks
Nachfolgende Weblinks führen in Deutschland akkreditierte Anbieter als Träger von Kursen nach § 70 auf:
- www.afn.de
- Nord-Kurs GmbH
- Pluspunkt GmbH [2], TÜV SÜD Gruppe
- TÜV Hessen Consulting GmbH
- DEKRA Akademie GmbH
- Impuls GmbH
- TÜV Thüringen Anlagentechnik GmbH
- www.ivt-hoe.de
- www.idras.de
- www.ifs-seminare.de