See also ebooksgratis.com: no banners, no cookies, totally FREE.

CLASSICISTRANIERI HOME PAGE - YOUTUBE CHANNEL
Privacy Policy Cookie Policy Terms and Conditions
Fahreignung – Wikipedia

Fahreignung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Fahreignung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, bedarf also im Einzelfall der Auslegung. Er umfasst die körperliche, geistige und charakterliche Eignung von Kraftfahrzeugführern.

Die Fahreignung muss bei der Erteilung bzw. Neuerteilung einer Fahrerlaubnis gegeben sein. Sie wird in Deutschland im Rahmen einer MPU festgestellt. Der Begriff Fahrtauglichkeit wird häufig synonym verwendet. Er beschreibt jedoch nur situationsbezogen die momentane Bereitschaft und Fähigkeit, ein Fahrzeug ordnungsgemäß zu steuern.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Regelungen in Deutschland

Der Begriff „Eignung” spielt im Fahrerlaubnisrecht eine zentrale Rolle. Gemeint ist die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. In § 2 Absatz 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG) heißt es dazu: „Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat.”

Das deutsche Fahrerlaubnisrecht fordert vor Erteilung der Fahrerlaubnis keine generelle Überprüfung der Fahreignung von Kraftfahrzeugführern, sondern (nur) das Bestehen der Fahrprüfung zum Nachweis der Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Dokumentiert wird dies durch die Aushändigung des Führerscheins.

Nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis ist der Nachweis der Wiederherstellung der Fahreignung durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung zu führen (sog. MPU-Gutachten), welches der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen ist. Bei der Erstellung eines Fahreignungsgutachtens arbeiten Ärzte und Psychologen (Verkehrsmedizin und Verkehrspsychologie) interdisziplinär zusammen.

[Bearbeiten] Gründe für die Anordnung

Das Straßenverkehrsgesetz nennt eine Reihe von Straftaten, bei denen in der Regel keine Fahreignung mehr besteht: (a) Trunkenheit im Verkehr (Fahren unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln), (b) Gefährdung des Straßenverkehrs (infolge Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel, infolge geistiger oder körperlicher Mängel oder bei grob verkehrswidrigem oder rücksichtslosem Verhalten), (c) Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort und (d) Vollrausch.

Detaillierte Regelungen hierzu finden sich in den „Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung” [1] der Bundesanstalt für Straßenwesen (Hrsg), sowie den Beurteilungskriterien der DGVP/DGVM. Alle Leitlinien und Beurteilungkriterien sind öffentlich zugänglich. Sie müssen bei der Begutachtung berücksichtigt werden.

[Bearbeiten] Informationsangebote

Vielen Betroffenen sind die Kriterien für das Bestehen einer MPU nicht bekannt. Die verfügbaren Informationsangebote der Begutachtungsstellen für Fahreignung werden meist nicht oder viel zu spät in Anspruch genommen. Vielfach kümmern sich die Betroffenen erst kurz vor einer MPU darum, anstatt zu Beginn der Sperrfrist. Die Sperrfrist als Maßnahme zur Sicherung und Besserung verstreicht vielfach ungenutzt.

[Bearbeiten] Freiwilligkeit

Die Durchführung einer MPU erfolgt stets freiwillig. Bei der Entscheidung werden keine sozialen Kriterien zugrunde gelegt, sondern allein das vermutete individuelle Rückfallrisiko. Es kommt nur dann zu einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis, wenn das angeordnete Gutachten bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt wird. Im Falle einer Überprüfung der Fahreignung (bei Fahrerlaubnisinhabern, etwa nach Fahrten unter Drogeneinfluss) ist die Entscheidung an Fristen gebunden.

Nach der behördlichen Entziehung der Fahrerlaubnis besteht kein Rechtsanspruch auf die Neuerteilung.

[Bearbeiten] Weblinks


aa - ab - af - ak - als - am - an - ang - ar - arc - as - ast - av - ay - az - ba - bar - bat_smg - bcl - be - be_x_old - bg - bh - bi - bm - bn - bo - bpy - br - bs - bug - bxr - ca - cbk_zam - cdo - ce - ceb - ch - cho - chr - chy - co - cr - crh - cs - csb - cu - cv - cy - da - de - diq - dsb - dv - dz - ee - el - eml - en - eo - es - et - eu - ext - fa - ff - fi - fiu_vro - fj - fo - fr - frp - fur - fy - ga - gan - gd - gl - glk - gn - got - gu - gv - ha - hak - haw - he - hi - hif - ho - hr - hsb - ht - hu - hy - hz - ia - id - ie - ig - ii - ik - ilo - io - is - it - iu - ja - jbo - jv - ka - kaa - kab - kg - ki - kj - kk - kl - km - kn - ko - kr - ks - ksh - ku - kv - kw - ky - la - lad - lb - lbe - lg - li - lij - lmo - ln - lo - lt - lv - map_bms - mdf - mg - mh - mi - mk - ml - mn - mo - mr - mt - mus - my - myv - mzn - na - nah - nap - nds - nds_nl - ne - new - ng - nl - nn - no - nov - nrm - nv - ny - oc - om - or - os - pa - pag - pam - pap - pdc - pi - pih - pl - pms - ps - pt - qu - quality - rm - rmy - rn - ro - roa_rup - roa_tara - ru - rw - sa - sah - sc - scn - sco - sd - se - sg - sh - si - simple - sk - sl - sm - sn - so - sr - srn - ss - st - stq - su - sv - sw - szl - ta - te - tet - tg - th - ti - tk - tl - tlh - tn - to - tpi - tr - ts - tt - tum - tw - ty - udm - ug - uk - ur - uz - ve - vec - vi - vls - vo - wa - war - wo - wuu - xal - xh - yi - yo - za - zea - zh - zh_classical - zh_min_nan - zh_yue - zu -