Zollverwaltung der DDR
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Die Zollverwaltung der DDR war ein staatliches Organ der DDR, welches für die staatliche Kontrolle sämtlicher Waren-, Devisen- und Geldverkehre nach dem Zollgesetz, dem Devisengesetz und der Geldverkehrsordnung zuständig war. Ihr Vorläufer war das am 28. August 1952 errichtete „Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs (AZKW)“. Die Zollverwaltung wurde 1962 nach dem Mauerbau geschaffen und unterstand bis 3. Oktober 1990 dem Ministerium für Außenhandel. Sie bestand aus:
- der Hauptverwaltung,
- den 8 Bezirksverwaltungen in Bezirksstädten der DDR,
- den Zollämtern oder Zollstellen an allen Grenzübergängen, in den Kreisstädten und einigen größeren Städten der DDR.
[Bearbeiten] Auszeichnungen
1972 wurde die Auszeichnung Verdienter Mitarbeiter der Zollverwaltung der DDR gestiftet, die jährlich bis zu zehnmal verliehen wurde und mit 5.000 Mark dotiert war.[1]