Verfassung des Landes Brandenburg
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Die Verfassung des Landes Brandenburg wurde am 14. April 1992 als Entwurf vom Landtag verabschiedet und am 14. Juni von der Bevölkerung durch einen Volksentscheid mit 94,04% der gültigen Stimmen angenommen.
[Bearbeiten] Grundlagen
Die Landesverfassung war die erste Vollverfassung eines deutschen Bundeslandes seit 1949. Neuerungen sind seit 1992 die Aufnahme sozialer Grundrechte, die Anerkennung dauerhafter Lebensgemeinschaften neben der Ehe, sowie ein erweiterter Gleichheitsgrundsatz: Jeder schuldet jedem die Anerkennung seiner Würde. (Artikel 7 II).
Die Verfassung knüpft an drei Punkte an:
- an die demokratische Verfassungstradition Deutschlands
- an die demokratischen Traditionen Preußens
- an die Verfassung Brandenburgs vom 6. Februar 1947 (bis 1952 in Kraft)
Des Weiteren spielen die Erfahrungen der Wendezeit und die zu diesem Zeitpunkt unumgesetzten Ideen einiger Verfassungsdiskussionen in alten Bundesländern ein Rolle.
[Bearbeiten] Literatur
- Büchner, Christiane; Franzke, Jochen: Das Land Brandenburg. Kleine politische Landeskunde. Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung, 4. überarbeitete Auflage, Potsdam 2005 ISBN 3-932502-09-4
- Helmut Simon / Dietrich Franke / Michael Sachs: Handbuch der Verfassung des Landes Brandenburg. Richard Boorberg Verlag, Stuttgart, München, Hannover, Berlin, Weimar, Dresden 1994.
[Bearbeiten] Weblinks
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