Wikipedia:Textplagiat
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Abkürzung: WP:TP
Wilson Mizner (1876-1933)
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[Bearbeiten] Ein paar Worte zum deutschen Urheberrecht
Dass es ein Urheberrecht gibt, wissen wohl die meisten Menschen. Die wenigsten aber verstehen genau, was alles geschützt ist – und sind sich nicht darüber im Klaren, dass sie selbst dagegen leicht aus Nichtwissen oder Unachtsamkeit verstoßen können oder die Rechtslage falsch einschätzen.
Aber schließlich reicht auch ein schneller Blick (oder auch zwei) in den Gesetzestext des deutschen UrhG nicht aus, um das alles zu verstehen. Kein Wunder, behandelt es doch die unterschiedlichsten „Werke“, die seinem Schutz unterliegen. § 2 (1) UrhG erklärt uns, was zu den so genannten „geschützten Werken“ gehört, nämlich Werke aus Literatur, Wissenschaft und Kunst. Für diesen Zusammenhang interessiert Abschnitt 1: "Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme".
Um ein Textplagiat zweifelsfrei zu bestimmen, bedarf es der Experten, die Feinheiten kennen und einzuschätzen vermögen und vor allem das Schrifttum und die Rechtsprechung überschauen. Im Folgenden soll allerdings, abgeleitet von praktischen Erfahrungen, ein Leitfaden für die Behandlung von Textplagiaten in der Wikipedia gegeben werden.
[Bearbeiten] Geschützte Schriftwerke
Wann genau liegt bei Texten eine Urheberrechtsverletzung im Sinne des deutschen Urheberrechts vor? – Das ist eine Frage, die sich Wikipedianer fast täglich stellen müssen, sei es beim Verfassen eigener Artikel oder beim Bewerten fremder Beiträge.
Man kann die Erfahrung machen, dass einige Wikipedianer der Meinung sind, schon ein einziger „geklauter“ Satz sei verboten, und ein solcher Artikel stelle einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und müsse daher gelöscht werden. Dementsprechend werden immer wieder Artikel der Urheberrechtsverletzung bezichtigt, wenn im Internet oder in einschlägiger Literatur ein identischer Satz oder eine übereinstimmende kurze Passage gefunden wird.
So wichtig gerade für die Autoren die Einhaltung des Urheberrechtes ist, so falsch ist es aber auch, in dieser Weise vorzugehen. Denn so einfach ist die Sache nicht - zu oben zitiertem Absatz des § 2 gibt es nämlich noch einen zweiten Absatz, und der lautet:
„Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.“
Nun ergibt sich die Frage, was genau im Falle eines Textwerkes eine „persönliche geistige Schöpfung“ ist. Und dazu geben uns verschiedene Urteile Auskunft, z.B. hier oder hier. Zusammenfassend gesagt:
Bei "Textklau" liegt eine Urheberrechtsverletzung im Sinne des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) dann vor, wenn auch die übernommenen Passagen für sich eine persönliche geistige Schöpfung darstellen und der entlehnte Teil für sich genommen als "Werk" betrachtet werden kann und somit den Schutzvoraussetzungen des § 2 UrhG genügt.
Man wird also immer im Einzelfall prüfen müssen, was erlaubt ist und was nicht. Falsch aber ist in jedem Fall, einfach zu prüfen, ob (kurze) Textpassagen „abgeschrieben“ wurden und dann automatisch zu urteilen, es handele sich um eine Urheberrechtsverletzung. Wichtige Werke dürfen - ja, müssen - zu Rate gezogen werden, wenn man einen Artikel für die Wikipedia erstellen möchte. Aus diesen Werken darf man nicht 1:1 abschreiben, sie schon gar nicht vollständig kopieren, aber inspirieren lassen darf man sich sehr wohl. (Und es gibt ja noch die Möglichkeit des Zitats, für das die Bedingungen wörtlicher Übernahme genau geregelt sind, und zwar unterschieden nach einfachen und wissenschaftlichen Zitaten, siehe Wikipedia:Zitate)
[Bearbeiten] Gemeinfreie oder freie Werke
Das Urheberrecht endet 70 Jahre nach dem Tod des Autors, daher kann man Ausführungen in alten Büchern aus dem 19. Jahrhundert in der Regel wörtlich zugrundelegen. Eine Quellenangabe ist aus Sicht des Urheberrechts nicht, aus Sicht von Wikipedia:Quellenangaben jedoch sehr wohl erforderlich. Viele Wikipedianer sind allerdings der Ansicht, dass solche Übernahmen eigentlich nicht wünschenswert sind, weil wir aktuelles Wissen bereitstellen sollten und sehen in den etwa mit {{Meyers}} gekennzeichneten Artikeln, die aus dem alten Meyers-Lexikon entnommen sind, nur eine befristete Notlösung.
Eine Liste von hier verwendbaren Textquellen findet sich unter Wikipedia:Public-Domain-Quellen.
[Bearbeiten] Übernahmen aus der Presse
Übernimmt man aus der Presse kurze Meldungen wörtlich, so ist das nach § 49 Absatz 2 UrhG erlaubt. Es muss sich dabei um "Nachrichten tatsächlichen Inhalts" (aus allen Fachgebieten, auch der Kultur, daher im Gesetzestext "vermischten Nachrichten") bzw. um Tagesneuigkeiten (beides bezieht sich auf dieselbe Gruppe von Nachrichten) handeln. Es dürfen keinerlei Meinungen, Kommentare, Erläuterungen usw. übernommen werden, auch keine Bilder. In der Regel dürften solche kurzen Meldungen aber ohnehin nicht urheberrechtlich geschützt sein. Meinungen und Aussagen von Interviewpartnern sind als Zitate hingegen zulässig.
Wie immer beim Einfügen von Fremdtexten in die Wikipedia ist aber darauf zu achten, dass keine Stilbrüche entstehen. Eine sprachliche Überarbeitung ist daher sehr oft notwendig, was die praktische Bedeutung dieser Vorschrift für die Wikipedia stark einschränkt.
Erlaubt wäre beispielsweise: Mit 115 Jahren ist in Kanada Julie Winnifred Bertrand gestorben. Bis zuletzt wehrte sie sich gegen den Medienrummel um ihre Person. Das Interesse der Medien war Julie Winnifred Bertrand eher unangenehm. Seit im Dezember die Amerikanerin Elizabeth Bolden gestorben war, galt sie als älteste Frau der Welt. Nun ist die Kanadierin im Alter von 115 Jahren in einem Pflegeheim in Montréal gestorben, wie die Heimleitung am Freitag mitteilte. Quelle: Netzeitung Von der Übernahme längerer Meldungen als dieses Musters sollte man aber sicherheitshalber absehen.
[Bearbeiten] Grauzonen
Werden ganze Absätze nur geringfügig umformuliert in der Reihenfolge der Vorlage übernommen, wird man in der Regel zum Schluss kommen, dass eine Urheberrechtsverletzung (URV) vorliegt. Auch erfahrene Juristen werden aber im Einzelfall nicht immer entscheiden können, ob bei eher geringfügigen Übernahmen die Grenze bereits überschritten ist. Wie ein Richter den Fall entscheiden würde, ist in diesen Fällen nicht vorherzusagen. Obwohl das Risiko gering ist, wegen der Entnahme weniger Sätze vor den Kadi gezerrt zu werden, sollte für die Mitarbeiter hier als Grundsatz gelten: Halte dich im Zweifel auf der sicheren Seite und sage das, was du darstellen möchtest, mit eigenen Worten (auch um externer Kritik, die Wikipedia nehme es mit dem Urheberrecht nicht genau oder schreibe ab, entgegenzuwirken). Geschützt sein kann auch eine besondere Gedankenführung oder Gliederung, daher sollte man generell darauf achten, dass man genügend Abstand von der Vorlage einhält.
Vor allem bei Fachpublikationen ist der Wortschatz eingeschränkt, daher muss man hier nicht zwanghaft nach Synonymen suchen, nur um den Eindruck einer Urheberrechtsverletzung zu vermeiden.
Wenn sich Übernahmen im Bereich ganz weniger Sätze (in einem längeren Artikel nicht mehr als 5-10) bewegen, die nicht wortwörtlich übernommen werden und auch keine besondere individuelle Gestaltung oder kreative Eigenheit aufweisen, sondern lediglich nüchterne Fakten enthalten, kann dies aus urheberrechtlicher Sicht nicht beanstandet werden. Werden solche Anlehnungen festgestellt, kann man sie, wenn man sie mit Blick auf den oben angesprochenen Grundsatz nicht für wünschenswert hält, stillschweigend umformulieren.
Anmerkung: In diesem Fall ist es nicht erforderlich, eine Versionslöschung durch einen Admin zu beantragen oder diese durchzuführen. Auch ist es nicht notwendig oder sachdienlich, den Urheber einer Übernahme als Plagiator zu beschimpfen oder aufzufordern, künftige URVs zu unterlassen.
[Bearbeiten] Ein konkretes zufällig ausgewähltes Beispiel
Von der Pressestelle der Universität Augsburg entnehmen wir als Zitat zur Veranschaulichung die folgende Passage einer Website aus dem Jahr 1999 (Quellenangabe):
„Ralph Claessen, 1960 in Düsseldorf geboren und in Schleswig-Holstein aufgewachsen, studierte von 1980 bis 1986 Physik an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, unterbrochen von einem einjährigem Studienaufenthalt am Cavendish Laboratory der University of Cambridge. Eine dort entstandene Studienarbeit wurde in Kiel als Diplomarbeit in Theoretischer Physik anerkannt. 1987 erfolgte ein Wechsel an das Kieler Institut für Experimentalphysik, wo Claessen 1991 bei Prof. Dr. M. Skibowski über elektronenspektroskopische Untersuchungen an Hochtemperatursupraleitern promovierte. Als Feodor-Lynen-Stipendiat der Alexander von Humboldt-Stiftung ging er anschließend als Postdoktorand an die University of Michigan, Ann Arbor, wo er bei Prof. Dr. J. W. Allen Vielteilcheneffekte in der elektronischen Struktur metallischer Materialien mit Hilfe von Synchrotronstrahlung untersuchte. Diese Arbeiten führte Claessen ab Ende 1992 an der Universität des Saarlandes fort. Hier habilitierte er 1998 bei Prof. Dr. S. Hüfner zum Thema "Photoelektronenspektroskopie niederenergetischer Anregungen in niedrigdimensionalen Festkörpern". In die Saarbrücker Zeit fallen mehrere Forschungsaufenthalte am Stanford Synchrotron Radiation Center (USA) und an der Photon Factory in Tsukuba, Japan.“
Würde man diese 7 Sätze leicht gekürzt und wikifiziert übernehmen, wäre das wohl eine URV. Die Gedankenführung an sich erscheint nicht schützenswert, es handelt sich um die übliche Abfolge eines Lebenslaufs (Curriculum vitae), nicht in tabellarischer Form, sondern als Darstellung. Man kann also die aus dem Text entnehmbaren Fakten durchaus in der gleichen – chronologischen – Reihenfolge darstellen. Daneben gibt es aber auch kürzere Satzbestandteile, die urheberrechtlich unproblematisch sind:
- Physik an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
- Cavendish Laboratory der University of Cambridge
- Kieler Institut für Experimentalphysik
- elektronenspektroskopische Untersuchungen an Hochtemperatursupraleitern
- Feodor-Lynen-Stipendiat der Alexander von Humboldt-Stiftung
- University of Michigan, Ann Arbor
- Vielteilcheneffekte in der elektronischen Struktur metallischer Materialien mit Hilfe von Synchrotronstrahlung
- Universität des Saarlandes
- "Photoelektronenspektroskopie niederenergetischer Anregungen in niedrigdimensionalen Festkörpern"
- Stanford Synchrotron Radiation Center (USA)
- Photon Factory in Tsukuba, Japan.
Selbstverständlich sind solche Namen von Institutionen und Fachbegriffe ohne weiteres verwendbar.
Aber auch allgemeine Verben wie studieren, untersuchen oder habilitieren muss man nicht zwangsläufig meiden, wenn sie bereits in der Vorlage stehen. Will man alle sachlichen Informationen behalten, kann man etwa den Text in folgenden Artikel verwandeln (ohne Wiki-Links).
„Ralph Claessen (* 1960 in Düsseldorf) ist ein deutscher Physiker. Er studierte von 1980 bis 1986 Physik an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Während eines Aufenthalt am Cavendish Laboratory der Universität Cambridge fertigte er eine Studienarbeit an, die in Kiel als Diplomarbeit in Theoretischer Physik anerkannt wurde. 1987 ging er an das Kieler Institut für Experimentalphysik. Seine Dissertation schrieb Claessen bei M. Skibowski über elektronenspektroskopische Untersuchungen an Hochtemperatursupraleitern (1991). Als Feodor-Lynen-Stipendiat der Alexander von Humboldt-Stiftung wechselte er an die University of Michigan, Ann Arbor. Dort untersuchte er bei J. W. Allen Vielteilcheneffekte in der elektronischen Struktur metallischer Materialien mit Hilfe von Synchrotronstrahlung. Ab Ende 1992 an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken tätig, habilitierte er 1998 bei Prof. Dr. S. Hüfner mit einer Arbeit über "Photoelektronenspektroskopie niederenergetischer Anregungen in niedrigdimensionalen Festkörpern". Während der Saarbrücker Tätigkeit hielt er sich mehrfach zu Forschungszwecken am Stanford Synchrotron Radiation Center (USA) und an der Photon Factory in Tsukuba auf.“
Das ist vergleichsweise nah am Original, aber die Entlehnungen nehmen keine individuellen Eigentümlichkeiten des Textes auf. Bei weiterer stilistischer Überarbeitung, die aber nicht aus urheberrechtlichen Gründen geboten erschiene, und vor allem Hinzuziehung weiterer Quellen, würde die Abhängigkeit noch weiter verblassen. studierte von 1980 bis 1986 Physik an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel ist zwar wortwörtlich übernommen, aber es ist nicht zwingend erforderlich, die gebräuchlichste Formulierung studierte durch absolvierte ein Studium oder Von 1980 bis 1986 führte ihn das Studium usw. zu ersetzen. Wer besondere Fachkenntnisse hat, kann das aus der Vorlage stammende blasse untersuchen durch ein anderes Verb ersetzen. Wer keine solchen Fachkenntnisse hat, wird sich schwer tun, die Formulierung Vielteilcheneffekte in der elektronischen Struktur metallischer Materialien mit Hilfe von Synchrotronstrahlung zu umschreiben. Aus Sicht des Urheberrechts ist das aber gar nicht erforderlich, da es sich um einen physikalischen Fachbegriff handelt, möglicherweise einen Projekt- oder Publikationstitel. Auf rein stilistischer Ebene läge die Korrektur Ab 1992 statt Während der Saarbrücker Tätigkeit (er war ja gerade nicht in Saarbrücken!).
Man sieht also: Je mehr man sich sprachlich mit einem Text befasst und bewusst die beste eigene Formulierung sucht, desto weiter entfernt man sich von der Vorlage und um so besser genügt man dem oben aufgestellten Grundsatz.
Niemand kann eine allgemeine Regel angeben, wo die Grauzone anfängt und aufhört. Wörtliche Übernahmen, die irgendwo in einer Versionsgeschichte schlummern und nicht als grobe Plagiate erkennbar sind, werden in der Regel zu keinerlei juristischem oder anderem Ärger führen. Sie sollten – wie gesagt – stillschweigend bereinigt werden – und gut ist.
[Bearbeiten] Im Zweifel: Experten fragen!
Bei Wikipedia gibt es einige ausgewiesene Fachleute im Urheberrecht, die in Zweifelsfragen weiterhelfen können. Fragen zum Thema Urheberrecht stellt man am besten unter Wikipedia:Urheberrechtsfragen.
[Bearbeiten] Wikilinks
[Bearbeiten] Weblinks
- Das Urheberrecht in der Vollfassung
- Urteil zur Übernahme eines Zeitungsartikels, URV verneint
- Internet-Zeitschrift für Rechtsinformatik: Urteil des OLG Düsseldorf vom 25. Juni 2002
- Einführung in Formalien wissenschaftlicher Arbeiten - Nachweis verwendeter Ressourcen: Zitate, Anmerkungen, Literaturangaben
- TU-Dresden - Urheberrecht: Richtlinien - Zitatrecht