Termintreue
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Die Termintreue ist ein Begriff aus der Unternehmenslehre oder Betriebswirtschaft.
Sie ist eine Kennzahl, die die Abarbeitung der eingehenden Bestellungen auswertet auf die Pünktlichkeit, mit der die vereinbarten Termine eingehalten werden.
Die Entscheidungen von Unternehmen, vor allem Einkäufern, bewegen sich stets in einem Spannungsdreieck, das von den Begriffen Kosten, Qualität und Termintreue geprägt ist. Manche zählen die Termintreue mit zur Qualität; in der Tat ist die Termintreue ein Parameter, der z.B. in formalisierte Lieferanten-Beurteilungen eingeht.
Die Termintreue eines Unternehmens wird von vielen Faktoren beeinflusst:
- Ausbildung der Mitarbeiter
- Ausstattung der Arbeitsplätze mit den sachgerechten Instrumenten und Werkzeugen
- Fertigungstiefe / Anzahl der durchschnittlichen Arbeitsgänge eines Produktes
- Fertigungs-Durchlaufzeit
- Branchen-Gegebenheiten und -Gewohnheiten
- Markt-Veränderungen wie Umsatz- und Nachfrage-Schwankungen, auch
- in den Zuliefer-Märkten (z.B. hohe Stahlpreise und schlechte Verfügbarkeiten im Jahr 2005)
- Zufälligkeiten, wie Maschinenschäden, plötzliche Kündigung oder Krankheit wichtiger Mitarbeiter
Für Unternehmensleitungen ist oftmals die Termintreue ein wichtiger Messpunkt der Unternehmens-Performanz. Auch wirtschaftlich ist die Termintreue ein Kriterium: in sehr vielen Branchen ist es üblich, das Nicht-Einhalten von Vertragsterminen mit Vertragsstrafen (auch Pönalen genannt) zu belegen: Umsatzverlust pro rata temporis, pro verstrichener Zeit. Übliche Klauseln sehen gestaffelt einen bis zu fünfprozentigen Nachlass auf den vereinbarten Kaufpreis vor, wenn der Lieferant den Termin überschreitet. Ein Beispiel aus dem Anlagenbau: ein Übersee-Kunde kauft eine für ihn individuell zu fertigende Maschine. Als Lieferzeit werden zehn Monate vereinbart, bis die Maschine an Bord eines Schiffes im Nordseehafen gebracht werden muss. Pro angefangener Woche verspäteter Verfügbarkeit wird der Kunde berechtigt, 0,5% des Kaufpreises abzuziehen, bis zu einem Maximalwert von 5 oder 6 Prozent.
Es gibt nur noch wenige Bereiche der Wirtschaft, in denen Fehler in der Termintreue nicht bestraft werden. Oftmals machen sie sich im Umgang mit Privatleuten fest.
Beispiele sind die Bauwirtschaft, die oftmals Einbußen wegen Terminverzug mit dem Kleingedruckten ausschließt, und der Handel mit Kraftfahrzeugen, wo den Kunden in vielen Fällen zugemutet wird, eine bis zu sechswöchige Verzögerung der Auslieferung bestellter Neuwagen hinzunehmen, ohne dass es dem Autoverkäufer an Umsatz schadet. Auch wenn oftmals solche Klauseln nicht statthaft sind, werden im Umgang mit unerfahrenen Privatleuten andere Manöver verwendet: der Kaufvertrag wird bei drohendem Lieferverzug einseitig vom Autohaus aufzukündigen angedroht, ggfs. unter Einbehalt eines Teils von Anzahlungen; der Kunde kann die Bestellung aufrechthalten - wenn er einen neuen späteren Liefertermin akzeptiert, den ihm das Autohaus anbietet. Hier ist also gleich bei Abschluss eines Kaufvertrages zu prüfen, ob sich der Autohändler nicht geschickt aus dem Vertrag bzw. aus der terminlichen Lieferverpflichtung stehlen kann, indem ihm eine für ihn schadensfreie Sonderkündigung ermöglicht ist.
Termintreue ist vor allem im Bauwesen oftmals noch ein Fremdwort. Terminzusagen haben in dieser Branche oft noch den Charakter unverbindlicher, im guten Willen gegebener Absichts-Zusagen. Kommt es nicht zur Umsetzung einer Terminzusage - z. B. weil der Unternehmer einen weiteren Auftrag "dazwischennimmt" - Achselzucken.
Die Nicht-Bestrafung versäumter, vereinbarter Termine findet sich also oftmals im Umgang mit Privatleuten, deren Nichtkenntnis der Gegebenheiten in vorgedruckten Verträgen ausgenutzt wird. Handschriftliche Zusätze schaffen hier rechtliche Bindung: der Liefertermin ist verbindlich zugesichert; pro angefangener Verzögerungswoche ist der Kunde berechtigt, x % vom Kaufpreis abzuziehen, ggfs. bis zu einem Maximalwert von y %.