Benutzer:Taxiarchos228/Wieviel Retusche ist erlaubt
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine Arbeits- und Diskussionsseite des 3. Foto-Workshops in Nürnberg.
Aufgabe: Dieses Projekt setzt sich zum Ziel, einen Katalog (künftig Kriterienkatalog genannt) zu erstellen, aus dem hervorgeht in welchem Umfang und welche bildverarbeitende Maßnahmen für eine enzyklopädische Fotografie akzeptabel sind.
Vorgehen: Anhand von Beispielen aus verschiedenen Themenbereichen wollen wir allgemeine Richtlinien erarbeiten.
- Zum einarbeiten in dieses Theme empfohlene Diskussion ist im Archiv einzusehen.
Folgende Themenbereiche sind dazu zu berücksichtigen:
- Portrait
- Architektur, Kunstgegenstände
- Biologie: Tierwelt, Pflanzenwelt
- Landschaftsaufnahmen, Panoramen
- Aufnahme von Alltagsgegenständen, Nahrung und Genußmitteln
- Astronomie
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Ausgewählte Beispiele zu den Themenbereichen
[Bearbeiten] Portrait
Wie verfahren wir mit:
- bleibenden Merkmalen (Muttermale)
- vorübergehende Merkmale (Pickel & Co)
- Personen im Hintergrund, die als störend empfunden werden
Mehrheitsmeinung: Entfernung von bleibenden Merkmalen nicht zu empfehlen. Entfernung von vorübergehenden Merkmalen akzeptabel.
[Bearbeiten] Architektur
Wie verfahren wir mit:
- Verkehrsschilder, Hinweisschilder, Geländer, Laternen (im Bild aber nicht Gebäudebestandteil)
- Schilder, Plakate, Graffiti am Gebäude selbst
- Passanten
- störender Müll
- mobile Hindernisse, die das eigentliche Objekt verdecken (Fahrräder, Äste)
- immobile Hindernisse, die das eigentliche Objekt verdecken (Bäume, Äste)
- stürzende Linien
[Bearbeiten] Kunstgegenstände
Wie verfahren wir mit:
- freigestellten Kunstgegenständen (welcher Hindergrund)
- Kunstlicht
- Lichtsituationen, die wir vor Ort nicht kennen (können)
Mehrheitenmeinung:
- Freistellung legitim wenn es um das Kunstobjekt selbst geht
- Lichtsituation sollte besonders bei Abend/ Nachtaufnahmen nicht verändert werden. Im Zweifel sollte diese nur mit dem Fotografen verändert werden.
[Bearbeiten] Tiere
Mehrheitenmeinung: Entfernung legitim, da die Ästhetik in diesem Bild im Vordergrung steht und die Situation dadurch nicht unrealistischer wird.