Sponsa Christi
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Apostolische Konstitution Sponsa Christi (lat.: Die Kirche…Braut Christi) vom 21. November 1950 wurde von Papst Pius XII. erlassen und regelt die Förderung der Frauenorden.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Grundlagen des klösterlichen und jungfräulichen Lebens
Der erste Teil dieser Konstitution befasst sich mit dem religiösen Sinn und der christlichen Einstellung zum Frauenorden. Pius XII. beschreibt die Wesenszüge des Lebens in einer weiblichen Ordensgemeinschaft und erklärt, dass durch die Weihe der christlichen Jungfrauen zur Nonne, diese eine besondere Bindung an die Kirche eingehen würden, auch dann, wenn sie weiter in der Welt bleiben. Allein oder in Gemeinschaft stellen sie ein besonderes eschatologisches Bild von der himmlischen Braut und dem zukünftigen Leben da. Für die geweihten Jungfrauen ist der Dienst des Gebets wesentlich. Das Wort Gottes und die Liturgie sind die Quellen, aus denen die Ordensfrauen schöpfen sollen, um den Willen Gottes zu erkennen und sich an ihn in Freiheit und in Liebe zu binden. Im gleichen Teil legt der Papst die Klausurbestimmungen fest und ordnet den Unterschied zwischen einer kleinen und einer großen päpstlichen Klausur fest. Es werden mit dieser Konstitution feste Regeln für gemeinsame weibliche Ordensgemeinschaften festgelegt, des weiteren wird für einzelne, in selbst gewählter Jungfräulichkeit, lebende Frauen eine Richtschnur vorgegeben.
[Bearbeiten] Gesetzliche Grundlagen
Im zweiten Teil werden die nach kanonischen Recht gültigen und gesetzlichen Anweisungen erteilt:
- Artikel I. §§ 1 – 3 Gründung von weiblichen Ordensgemeinschaften
- Artikel II. §§ 1 – 3 Besondere Formen des monastischen (klösterlichen) religiösen Lebens
- Artikel III. §§ 1 – 3 Zugehörigkeit und Jungfrauenweihe
- Artikel IV. §§ 1 – 5 Große und kleine päpstliche Klausuren
- Artikel V. §§ 1 – 4 Verpflichtung zum öffentlichen Gebet
- Artikel VI. §§ 1 – 3 Hierarchie und Ordnung in religiösen Häusern
- Artikel VII. §§ 1 – 3 Genehmigungsverfahren durch den Heiligen Stuhl
- Artikel VIII. §§ 1 – 3 Klösterliche Arbeit zum Unterhalt der religiösen Häuser
- Artikel IX. Schlussbestimmungen und Exhortatio zur strikten Einhaltung dieser Regularien
[Bearbeiten] Literatur
- Carl Andresen und Georg Denzler: dtv-Wörterbuch der Kirchengeschichte (Ordenswesen). Deutscher Taschenbuch Verlag, München, 1982, ISBN 3-423-03245-6
[Bearbeiten] Weblinks
Text der Konstitution (italienisch)
Provida mater ecclesia | Bis saeculari die | Munificentissimus Deus | Sponsa Christi