Sozialgericht München
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Das Sozialgericht München ist ein Gericht der bayerischen Sozialgerichtsbarkeit
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Gerichtssitz und -bezirk
Das Sozialgericht (SG) hat seinen Sitz in München. Der Gerichtsbezirk umfasst den Regierungsbezirk Oberbayern.
[Bearbeiten] Zuständigkeit
Das Sozialgericht München ist für die erstinstanzlichen Verfahren der Sozialgerichtsbarkeit in seinem Bezirk zuständig. Ausserdem ist das Sozialgericht München noch zuständig für
- Angelegenheiten der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in knappschaftlichen Angelegenheiten auf dem Gebiet des Freistaates Bayern.
- Angelegenheiten der Zulassung von Ärzten zur vertragsärztlichen Versorgung zusätzlich in den Gerichtsbezirken der Sozialgerichte Augsburg, Landshut und Regensburg.
- alle anderen vertragsärztlichen Streitigkeiten (z.B. Honorarstreitigkeiten) für das gesamte Gebiet des Freistaates Bayern.
- alle Streitigkeiten aus dem Abkommen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Soziale Sicherheit.
[Bearbeiten] Gerichtsgebäude
Das SG München befindet sich in der Richelstraße 11, 80634 München.
[Bearbeiten] Übergeordnete Gerichte
Das dem Sozialgericht München übergeordnete Gericht ist das Bayerische Landessozialgericht in München. Diesem übergeordnet ist das Bundessozialgericht.
[Bearbeiten] Behördenleitung
An der Spitze des Sozialgerichts München steht dessen Präsidentin Renate Gürtner.
[Bearbeiten] Mediation
Seit dem 1. September 2006 kann am Sozialgericht München im Rahmen eines Projekts nach der Klageerhebung auch eine Mediation durchgeführt werden.
[Bearbeiten] Weblinks
Koordinaten: 48.14573° N, 11.5293° O