Schwur
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Ein Schwur ist ein – auch gemeinschaftlicher – Eid, den man sich selbst oder anderen, auch z. B. „vor Gott“ ablegt.
[Bearbeiten] Gegenstand und Gewichtigkeit
Es geht dabei um künftiges Handeln, etwa eine Aufgabe zu lösen, eine Tat zu vollbringen (Racheschwur) oder etwas nicht zu ändern (Treueschwur).
Die Ernsthaftigkeit eines Schwurs hängt von der Vergeltung ab, die – in unterschiedlichen Gemeinschaften unterschiedlich – droht, wenn er gebrochen wird. Auch wenn der Bruch keine Zeugen hätte, kann die Angst vor einer Rache der Gottheit (vgl. Nemesis), des Schicksals (vgl. Unheil) oder den Strafen des eigenen Gewissens einen solchen Bruch verhindern oder ahnden.
In der Literatur ist ein abgelegter Schwur oft das auslösende Motiv, das Helden auf einen schweren (s. Abb.) oder langen Weg schickt. In der altnordischen Sagaliteratur verpflichtet nicht selten ein traditionsgemäß auf einem großen Julfest erwarteter Schwur diejenigen, die ihn – oft im Wetteifer mit Anderen – abgelegt haben, zu tollkühnen Unternehmungen.
[Bearbeiten] Formen
Zahlreiche Schwurformeln und -gesten sind überliefert (bei meiner Ehre, so wahr mir Gott helfe u. v. a. m. bzw. im Mittelalter der Griff um den eignen Bart, bei Frauen um ihren Zopf, heute noch das Heben der beiden Schwurfinger, des Zeige- und des Mittelfingers). Unter Jugendlichen findet der Ausdruck ich schwör' (entspricht Ehrenwort!) Verwendung, um etwas zu bekräftigen bzw. als Aufforderung ("schwör'!") um sich der Richtigkeit einer Aussage zu vergewissern. Im Sinn kann dies gleichwertig mit dem heute eher ungebräuchlichen Ausdruck "jmd. bei der Ehre nehmen" verstanden werden.