Restrisiko
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Als Restrisiko wird die Gefährdung bezeichnet, die einer Tätigkeit, einer Methode, einem Verfahren oder einem (technischen) Prozess nach dem Stand der Wissenschaft selbst bei Anwendung aller theoretisch möglichen Sicherheitsvorkehrungen noch anhaftet (wissenschaftlich denkbare Vorkehrungen).
Da der Stand der Wissenschaft technisch nicht immer zu verwirklichen ist, wird bei besonders sicherheitskritischen Verfahren die Formulierung "Stand der Wissenschaft und Technik" (technisch denkbare Vorkehrungen) und bei weniger gefährlichen Verfahren die Formulierung "Stand der Technik" (technisch machbare Vorkehrungen) verwendet.
Die Definition des Restrisikos wird bei der Risikobetrachtung herangezogen und gegen die möglichen Schäden und ihre Eintrittswahrscheinlichkeit abgewogen.
Da in vielen Bereichen Schadensschwere und Schadenswahrscheinlichkeit sehr gering sind, wird für die meisten Tätigkeiten, Methoden, Verfahren oder (technischen) Prozesse ein Grenzrisiko festgelegt (wirtschaftlich vertretbare Vorkehrungen).