Kategorie:Recht
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Themenbereich Recht:
Projekt | Portal
Diese Kategorie ist die allgemeinste Kategorie des Begriffssystems Recht. Folgerichtig sollen hier möglichst wenig Artikel und Unterkategorien gelistet werden, um die Aussagekraft der Unterkategorien zu erhalten. Wer einen juristischen Artikel kategorisieren will, sich aber über die passende Kategorisierung unsicher ist, kann ihn provisorisch hier einordnen. Er wird dann früher oder später in die passende Unterkategorie einsortiert.
Der aktuelle Stand der Kategorien lässt sich mit dem Kategorienbaum Recht ermitteln. Beim Kategorisieren neuer Artikel kann dieser Baum als Grundlage verwendet werden.
Änderungen im Kategoriensystem sollen nicht eigenmächtig vorgenommen werden, sondern zuerst auf der Diskussionsseite zu dieser Kategorie zur Diskussion gestellt werden.
[Bearbeiten] Siehe auch
Unterkategorien
Es werden 9 von insgesamt 9 Unterkategorien in dieser Kategorie angezeigt:
BGI |
JR |
R (Fortsetzung) |
Seiten in der Kategorie „Recht“
Es werden 4 von insgesamt 4 Seiten in dieser Kategorie angezeigt: