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Prädikant – Wikipedia

Prädikant

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Der evangelische Prädikant (lat. praedicare = predigen) wird auch als Hilfsprediger, Predigthelfer und Ältestenprediger bezeichnet. Prädikanten sind Absolventen einer spezielleren theologischen Unterrichtung. Sie fertigen eigene Predigten selbstständig an und dürfen innerhalb der evangelisch-landeskirchlichen Gemeinden frei verkündigen. Ihr Dienst ist prinzipiell ehrenamtlicher Natur.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Geschichte

Aufgrund der Struktur der Evangelischen Kirche in Deutschland, ist jede Landeskirche für die Regelungen des Prädikantendienstes selbst verantwortlich. Daher gibt es erhebliche Unterschiede.

Das Profil der Prädikanten hat sich im Laufe der Zeit verändert. So ist die Bezeichnung „Hilfsprediger“ noch aus den Zeiten des Zweiten Weltkriegs abgeleitet, als Pfarrfrauen und Kirchenvorsteher die fehlenden Pfarrer zeitweise ersetzen mussten. Im Zusammenhang mit der allgemeinen Aufwertung der Laien innerhalb der evangelischen Kirche wird der Prädikantendienst zunehmend im Licht des „Priestertums aller Gläubigen“ gesehen. Prädikanten können aufgrund ihrer persönlichen Geschichte und ihrer Verankerung im Berufsleben Erfahrungen in die Verkündigung einbringen, die Pfarrern nicht zur Verfügung stehen, weil deren Werdegang und Alltag ein weitgehend Anderer ist. Daher sind sie nicht mehr nur Ersatz, sondern Ergänzung für das Gesamtbild der Verkündigung.

[Bearbeiten] Ausbildung und Bevollmächtigung

Vorgeschlagen für die Ausbildung zum Prädikanten werden Gemeindeglieder, die bereits aktiv am Gemeindeleben teilnehmen. Träger des Vorschlags ist entweder der Kirchenvorstand der Gemeinde oder die entsprechenden Gremien das jeweilige Kirchenkreises bzw. Dekanats.

Die Ausbildung ist in den Landeskirchen verschieden, doch gibt es gemeinsame Schwerpunkte:

  • Bibelkunde, mit der die Einordnung und Auslegung (Exegese) von Bibeltexten ermöglicht werden soll
  • Glaubenslehre (Dogmatik)
  • Konzeption und Aufbau einer Predigt (Homiletik)
  • Aufbau der Liturgie und der Sinn der einzelnen liturgischen Elemente.

Neben der theoretischen Ausbildung finden praktische Übungen statt. Soweit dies nicht in der Ausbildungsgruppe geschieht, ist jedem Auszubildenden ein Mentor zugeordnet, in der Regel ist dies der Gemeindepfarrer.

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung werden die Prädikanten von der Kirchenleitung beauftragt und in einem Gottesdienst in ihr Amt eingeführt.

[Bearbeiten] Dienst und Weiterbildung

Prädikanten dürfen in Absprache mit den zuständigen Gemeindepfarrern in den Gemeinden ihrer Landeskirche Gottesdienste gestalten. In der Regel werden sie in den Gemeinden ihres Kirchenbezirkes eingesetzt.

Die regelmäßige Weiterbildung wird erwartet.

[Bearbeiten] Besonderheiten einzelner Landeskirchen

Während fast alle Landeskirchen einen Prädikantendienst institutionell kennen, gibt es ihn mancherorts überhaupt nicht. Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg etwa führte in den 1970er Jahren eine Prädikantenzurüstung durch, stellte sie jedoch schnell wieder ein. In der gesamten Landeskirche dienen somit nunmehr noch einige wenige Prädikanten, die aber nicht als solche benannt werden sondern unter den populären Sammelbegriff "Lektorendienst" fallen. Im Einzelnen ist nicht genau regelt, was diese Beauftragten dienstlich tun dürfen. Während einige nur die freie Predigttätigkeit wahrnehmen, taufen andere und leiten Abendmahlsfeiern. Wieder andere sind ordiniert und damit - theologisch konsequent - gleichberechtigt den PfarrerInnen ins (geistliche) Amt der Kirche berufen. Inzwischen plant die Landeskirche den Prädikantendienst neu einzurichten.

In der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Verantwortlich für die Ausbildung ist der zuständige Propst, die Ausbildung ist jedoch häufig in den Dekanaten angesiedelt.

Zum Abschluss der Ausbildung werden zwei selbst angefertigte Predigten beim Leitenden Geistlichen Amt eingereicht, außerdem wird in Anwesenheit des Dekans bzw. eines Beauftragten ein Probegottesdienst abgehalten, der im Anschluss besprochen wird.

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung werden die Prädikanten von der Kirchenleitung beauftragt und durch den zuständigen Propst in einem Gottesdienst in ihr Amt eingeführt. Zu dieser Einführung werden die Kirchenvorstände der Gemeinden eingeladen, aus denen die Prädikanten stammen.

In einigen Landeskirchen ist Prädikanten auch die Sakramentsverwaltung (Taufe, Abendmahl) gestattet. Sie können außerdem in besonderen Fällen ordiniert werden. In der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) und der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen (EKKPS) werden Prädikanten grundsätzlich ordiniert.

Über die Frage, ob Prädikanten ordiniert oder nur in besonderer Form beauftragt werden sollen , ist u. a. zwischen den lutherischen Kirchen der Vereinigten Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD) und z. B. der EKiR eine Diskussion entbrannt, die auch Auswirkungen auf die Ökumene, z. B. zu den Alt-Katholiken hat.

In der Evangelischen Kirche der Pfalz gibt es seit 1994 auch von der Landeskirche ordinierte Prediger der Gemeinschaftsverbände. Nach langen Verhandlungen wurden sie ins Prädikantengesetz eingefügt. Hintergrund ist, dass die Landeskirchlichen Gemeinschaften und Stadtmissionen zum Teil Menschen erreichen, die keine Bindung an eine örtliche Kirchengemeinde haben. Ihr evangelisches Christentum realisiert sich in den Landeskirchlichen Gemeinschaften und Stadtmissionen. Kirchenrechtlich tun ordinierte Prediger ihre Amtshandlungen im Auftrag und in Übereinstimmung mit der landeskirchlichen Ordnung.

Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck hat ihr Prädikantengesetz 2006 neu gefasst. Es legt nun auch fest, dass Prädikantinnen und Prädikanten in Ausübung ihres Dienstes eine liturgische Kleidung tragen. Das dafür entworfene Gewand orientiert sich an dem Talar für Pfarrerinnen und Pfarrer in der preußischen Form, ist aber mit einem Ausschnitt ohne Kragen versehen.

Die Landessynode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) verabschiedete im Frühjahr 2007 ein Kirchengesetz über den Dienst von Prädikantinnen und Prädikanten, in dem der Dienst geregelt und die Rechte der Prädikanten gegenüber der in der Vergangenheit praktizierten Regelungen stark eingeschränkt wird. Abweichend zu den anderen Landeskirchen wird Prädikanten nach deren in der Regel 1-jähriger Lektorenausbildung und anschließender 3 1/2-jähriger wissenschaftlicher Ausbildung, die aus den Fächern Altes und Neues Testament, Kirchengeschichte, Systematische Theologie und Praktische Theologie mit Seelsorge und Homiletik besteht und mit einem Examen des Studienträgers sowie einer zusätzlichen Prüfung nach einem Aufnahmeverfahrens in der Landeskirche abgeschlossen wird, ausschließlich die Berechtigung zur freien Wortverkündigung und das Leiten von Abendmahlsgottesdiensten zuerkannt. Die bisherige Beauftragung zur Sakramentsverwaltung und zur freien Wortverkündigung, die eine Berechtigung zum Halten von Kasualdiensten beinhaltete, wird jetzt kirchengesetzlich auf Ausnahmen im Einzelfall beschränkt. Das bedeutet, dass Prädikanten in der EKBO nicht mehr taufen, trauen, konfirmieren und beerdigen dürfen. Prädikanten werden örtlich und zeitlich begrenzt beauftragt, ordiniert werden sie nicht. Sie haben eine jährliche Fortbildung nachzuweisen und dürfen einen Prädikantentalar tragen. Die bisherige Genehmigung zum Tragen eines Pfarrertalars mit Beffchen wird bei Neubeauftragung nicht verlängert. Um die Rolle der ordinierten Pfarrerinnen und Pfarrer im Verkündigungsdienst als besonders hervorgehoben zu betonen, dürfen ab sofort nur noch diese Kasualdienste halten und die Amtstracht tragen. Hierdurch entsteht der Eindruck eines höheren Standes der Pfarrerinnen und Pfarrer.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

  • Reiner Marquard: Der Lektoren- und Prädikantendienst unter veränderter 'religiöser Straßenverkehrsordnung' . In: Deutsches Pfarrerblatt 6/2000, S. 307-309.
  • Reinhard Brand: Zur öffentlichen Wortverkündigung in der evangelischen Kirche. In : Deutsches Pfarrerblatt. 6/2000, S. 310-312.
  • Reiner Marquard: Glauben leben, Kirche gestalten, Gottesdienst feiern. Ein theologischer Leitfaden für das Ehrenamt. Calwer 2004, ISBN 3-7668-3867-9
  • Christian Schad: Zum Stand der Beziehungen zwischen der Landeskirche und den landeskirchlichen Gemeinschaften. In: Pfälzisches Pfarrerblatt.
  • Marcel Schütz: Perspektiven zum Pfarr-, Lektoren- und Prädikantendienst in dienstgemeinschaftlicher Verhältnisbestimmung. In: Deutsches Pfarrerblatt. 9/2006, S. 471–474.
  • Marcel Schütz: Verkündigung und Reformprozess - Ordination, Berufung und Beauftragung zu Wort und Sakrament im Ehrenamt. In: Deutsches Pfarrerblatt 6/2007, S. 308-312.

[Bearbeiten] Weblinks


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