Polizeioberwachtmeister
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Polizeioberwachtmeister (Abkürzung POW) ist die Amtsbezeichnung eines Anwärters für den mittleren oder gehobenen Polizeivollzugdienst bei der Polizei. Sie leisten Vorbereitungsdienst (Ausbildung bzw. Studium).
Dieser Dienstgrad wird nur in Bayern verwendet.
Nachdem die Anwärter die erste Ausbildungsstufe bestanden haben, werden sie vom Polizeimeisteranwärter/Polizeikommissaranwärter zum Polizeioberwachtmeister befördert. In anderen Bundesländern erfolgt die Beförderung direkt zum Polizeimeister/Polizeikommissar, dort gibt es den Polizeioberwachtmeister nicht.
Nach bestandener Laufbahnprüfung für den mittleren Polizeivollzugsdienst erfolgt die Beförderung zum Polizeimeister (Besoldungsgruppe A7), im gehobenen Polizeivollzugsdienst die zum Polizeikommissar (Besoldungsgruppe A9).
Ein Polizeioberwachtmeister besitzt sämtliche hoheitlichen Rechte, er ist somit Polizeivollzugsbeamter. Eine Einschränkung ist jedoch, dass er noch keine Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft ist; er darf also z. B. noch keine Wohnungsdurchsuchungen bei Gefahr im Verzug anordnen. Die Ausbildung findet bei der Bereitschaftspolizei oder, im gehobenen Dienst, an einer Fachhochschule der Polizei statt. Während des 3. Ausbildungsabschnittes absolvieren die Beamten im mittleren Dienst ein Praktikum von einem Monat bei der Schutzpolizei; während des 4. Ausbildungsabschnittes (ehemals 2. Ausbildungsstufe, entspricht dem 2. Jahr der Ausbildung) absolvieren die Beamten ein Praktikum von insgesamt 3 Monaten bei der Schutzpolizei. Ähnliche Praktika gibt es auch für den gehobenen Dienst.
Die Tätigkeit eines POW beschränkt sich somit in der Regel auf den Dienst in einem Standort der Bereitschaftspolizei, wo er die Befähigung zur Laufbahnprüfung des mittleren oder gehobenen Polizeivollzugsdienstes erlangen soll. Allerdings kann ein POW auch zu geschlossenen Einsätzen der Bereitschaftspolizei herangezogen werden und agiert dann als „normaler“ Polizist, genauso wie bei den berufsvorbereitenden Praktika.
Im Gegensatz zur Ausbildung im mittleren Dienst ist der Polizeioberwachtmeister des gehobenen Dienstes kein Beamter auf Probe; er bleibt Beamter auf Widerruf. Dies ist ein Unterscheidungskriterium des Studiums im gehobenen Dienst zur Ausbildung im mittleren Dienst.
Polizeioberwachtmeister sind in die Besoldungsgruppe A5 eingegliedert. Das Dienstgradabzeichen besteht aus einer dunkelgrünen Schulterklappe mit einem Stern. Für Beamte im gehobenen Dienst besteht das Dienstgradabzeichen aus einer dunkelgrünen Schulterklappe mit einer silbernen Litze.
[Bearbeiten] Siehe auch
niedrigerer Dienstgrad Polizeimeisteranwärter |
aktueller Dienstgrad Polizeioberwachtmeister |
höherer Dienstgrad Polizeimeister |
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Einordnung: Mittlerer Dienst - Gehobener Dienst - Höherer Dienst Alle Dienstgrade auf einen Blick: siehe Amtsbezeichnungen bei der deutschen Polizei. |