Polizeifunk
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Mit Polizeifunk wird, hauptsächlich umgangssprachlich, eine Frequenz oder ein Frequenzbereich bezeichnet, der ausschließlich von polizeilichen Organen verwendet wird.
Hierfür wird in Deutschland der BOS-Funk (Funk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) verwendet. In der Regel findet der Funkverkehr im 4-Meter-Band statt. Hierfür sind Funkverkehrskreise eingerichtet, z.B. für eine regionale Polizeidirektion oder für Großeinsätze. Das 4-Meter-Band ist auch der hauptsächliche Funkverkehrskreis für die Kommunikation mit der Leitstelle. Die Reichweite im 4-m-Band ist wesentlich größer als im 2-Meter-Band, das für kleinere Distanzen benutzt wird, z.B. für die Meldewege Streife – Streife oder Streife – Dienststelle. Sämtlicher Funkverkehr wird in der Regel aufgezeichnet.
In vielen Ballungsräumen besteht ein Funkmeldesystem im 4-m-Band. In besonderen Fällen wird eine Stimmverschlüsselung des Funkverkehrs (Krypto) vorgenommen, wobei sowohl der Sender als auch der Empfänger mit speziellen Ver- und Entschlüsselungstechniken ausgestattet sein muss. Der im Einzelnen verwendete Code muss dem Empfänger bekannt sein.
In Deutschland ist immer noch der Analogfunk Standard. Neben Albanien ist die Bundesrepublik das letzte Land in Europa, das noch nicht auf digitalen und somit weitgehend abhörsicheren Funk umgestellt hat. Dies wird seit vielen Jahren diskutiert, aber nicht umgesetzt; Grund für die Verzögerung sind Differenzen zwischen den Bundesländern und der Bundesregierung über die Finanzierung der Investitionen in Höhe von rund drei Milliarden Euro. Die Bundesländer sind mit einer Beteiligung von 50 % nicht einverstanden, weil die Kostenbelastung zu hoch sei. Mit einer flächendeckenden Einführung ist daher nicht vor 2010 zu rechnen. Die Polizei Nordrhein-Westfalen betreibt in Aachen seit 2004 einen Pilotversuch mit dem System TETRA.
Die bis 2010 geplante Umstellung auf den digitalen Funkverkehr droht an zu hohen Kosten zu scheitern. Die Bundesregierung will hierfür die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben mit Sitz in Berlin schaffen.
Wer unbeabsichtigt einen nicht-öffentlichen Funkdienst empfängt, darf den Inhalt und die Tatsache des Empfangs anderen nicht mitteilen (§ 89 Telekommunikationsgesetz).
BOS-Frequenztabellen dürfen nur zur Meidung dieser Frequenzen benutzt werden.
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