Pfälzische Kirchenteilung
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Im Zuge der Reformation war die Kurpfalz, von kurzen lutherischen Zwischenspielen abgesehen, zum reformierten Bekenntnis gewechselt. Im Jahr 1685 erlosch die reformierte Linie Pfalz-Simmern, so dass die Kur auf die in Düsseldorf residierende katholische wittelsbachische Nebenlinie Pfalz-Neuburg überging. Der aus diesem Ereignis vom französischen König Ludwig XIV. ausgelöste Pfälzische Erbfolgekrieg führte zu schweren Zerstörungen der Kurpfalz und einer starken Dezimierung der Bevölkerung.
Das neue kurfürstliche Haus unter Kurfürst Johann Wilhelm (1690-1716) förderte die Gegenreformation, unterstützte den Jesuitenorden und die Ansiedelung von Neubürgern aus katholischen Teilen des heutigen Bayerns. 1699 dekretierte der Kurfürst, dass alle evangelischen Kirchen des Landes zugleich auch von den Katholiken benutzt werden dürfen. Durch diese Politik wurden zunehmende konfessionelle Spannungen ausgelöst, so dass der Kurfürst in der am 21. November 1705 verkündeten Chur-Pfaelzische Religions-Declaration die Religions- und Gewissensfreiheit für die Protestanten zusicherte.
Des weiteren sollte in allen pfälzischen Städten mit zwei Kirchen, die eine den Protestanten, die andere den Katholiken zufallen; in den anderen, wo nur eine Kirche bestand, der Chor vom Langhaus durch eine Mauer geschieden, und jener den Katholiken, dieses den Protestanten eingeräumt werden. Alle übrigen Kirchen, Pfarrhäuser und Schulen bis auf die Trümmer sollen zu zwei Siebentel den Katholiken und zu fünf Siebentel den Evangelischen zufallen. Es wurden Kommissionen für das Religionswesen eingerichtet, die die Aufteilung vornahmen. Teilweise wurde die Aufteilung auch durch Losentscheid vorgenommen. Gleichzeitig wurden bis 1707 die meisten Simultaneen aufgehoben.