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Ortsgebiet – Wikipedia

Ortsgebiet

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Die Tafeln zeigen Beginn und Ende des Ortsgebietes
Die Tafeln zeigen Beginn und Ende des Ortsgebietes

Ortsgebiet ist ein Begriff in der österreichischen Straßenverkehrsordnung. Sie wird genau begrenzt durch die Hinweiszeichen Ortstafel und Ortsende, und ist nach § 2 Abs. 1 Z 15 der StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960 geregelt.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Ortsgebiet an Straßenzügen

Jene Straßen, die sich nicht in einem Ortsgebiet befinden, werden als Freilandstraßen bezeichnet. Dabei ist es unerheblich um welche Form des Ortes es sich handelt, wie Gemeinde, Marktgemeinde oder Stadt.

Autobahnen sind in Österreich kraft Gesetz Freilandstraßen.

[Bearbeiten] Rechtliche Regelungen innerhalb des Ortsgebiets

StVZVO Hinweiszeichen 17a: Beginn
StVZVO Hinweiszeichen 17a: Beginn
StVZVO Hinweiszeichen 17b: Ende
StVZVO Hinweiszeichen 17b: Ende

Die bekannteste Verkehrsregel im Ortsgebiet ist das Tempolimit von 50 km/h. Darüber hinaus gelten noch weitere: so ist beispielsweise auf Vorrangstraßen mit Gegenverkehr das Linkszufahren, sowie das Umkehren (außer auf geregelten Kreuzungen) verboten. LKW mit mehr als 3,5 t und Autobusse mit mehr als 7,5 t höchstem zulässigem Gesamtgewicht dürfen täglich zwischen 22 und 6 Uhr sowie in der Zeit des Wochenendfahrverbotes für LKW nicht näher als 25 m von Gebäuden, die vorwiegend Wohnzwecken dienen oder die Krankenanstalten , Kuranstalten oder Altersheime sind, geparkt werden. Weiters ist Autobussen des Kraftfahrliniendienstes, die aus Haltestellen ausfahren, der Vorrang nur innerhalb des Ortsgebietes zu geben. Dies sind nur einige Punkte, die vor allem für die Kraftfahrer gelten. Auch die korrekte Platzierung von Verkehrszeichen ist oft abhängig, ob sie innerhalb oder außerhalb des Ortsgebietes stehen. So müssen außerhalb des Ortsgebietes Gefahrenzeichen in einer Entfernung von 150–250 m vor der eigentlichen Gefahr stehen, während sie im Ortsgebiet auch in einer anderen Entfernung stehen dürfen, ohne dass dieser Umstand auf einer Zusatztafel angezeigt werden muss.

Es gibt aber auch zahlreiche Vorschriften, die für die Bewohner von Häusern entlang einer Straße innerhalb des Ortsgebietes gelten. So muss auch bei Nichtvorhandensein eines Gehsteiges ein Gehstreifen im Winter schneefrei gehalten werden, was außerhalb des Ortes nicht notwendig ist.

In Verbindung mit dem Ortsgebiet können aber auch die Gültigkeit anderer Verwaltungsregelungen auf der Ortstafel gekennzeichnet werden.

[Bearbeiten] Siedlungsgebiete ohne Ortstafel

Hat eine Ansammlung mehrerer Gebäude keine eigene Ortstafel, sondern nur eine Hinweistafel mit einer geografischen Bezeichnung, so gelten diese Vorschriften alle nicht. Um trotzdem eine Temporeduktion zu erreichen, wird daher meist als Zusatz eine Geschwindigkeitsbegrenzung vorgeschrieben.

[Bearbeiten] Erweiterter Begriff Ortsgebiet

Manche rechtliche Regelungen beziehen sich auf das Ortsgebiet als Fläche, unabhängig von Straßen. Dabei handelt es sich dann um ein Gebiet, das durch die geraden Verbindunglinien zwischen den Ortstafeln begrenzt wird. Solche Gebiete spielen etwa in Regelungen zum Lärmschutz eine Rolle.

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Siehe auch


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