Straßenverkehrsordnung (Österreich)
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Basisdaten | |
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Titel: | Straßenverkehrsordnung 1960 |
Langtitel: | Bundesgesetz vom 6. Juli 1960, mit dem Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen werden (Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO. 1960). |
Abkürzung: | StVO 1960 |
Typ: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Republik Österreich |
Fundstelle: | BGBl. Nr. 159/1960 |
Datum des Gesetzes: | 6. Juli 1960 |
Inkrafttretedatum: | 1. Jänner 1961 |
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! |
Die österreichische Straßenverkehrsordnung (Abkürzung StVO) ist ein Bundesgesetz, das am 1. Jänner 1961 in Kraft getreten ist und den Verkehr auf Straßen mit öffentlichem Verkehr für alle Verkehrsteilnehmer regelt.
Neben Begriffsbestimmungen enthält die Straßenverkehrsordnung Vorschriften, die für alle Verkehrsteilnehmer (so weit anwendbar) gelten, wie vor allem die allgemeinen Fahrregeln (Fahrstreifenwechsel, Überholen, Vorrang, Fahrgeschwindigkeit, Rechtsfahrgebot etc.), die Bedeutung der Lichtzeichen (Verkehrsampeln) und der Verkehrszeichen. Außerdem gibt es Bestimmungen für bestimmte Verkehrsteilnehmer (Fuhrwerke, Fußgänger, Radfahrer etc.), Strafbestimmungen und Vorschriften, die sich an die Behörde wenden (z. B. wie Straßenverkehrszeichen aufzustellen sind).
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Besondere Bestimmungen
- Nach der Straßenverkehrsordnung haben Straßenbahnen (genauer: „Schienenfahrzeuge“) auch Linksvorrang (§ 19 Abs. 1) und sind außerdem nicht verpflichtet, vor Zebrastreifen anzuhalten, um Fußgängern die unbehinderte Querung zu ermöglichen (§ 9 Abs. 2).
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Weiterführende Literatur
- Martin Hoffer: StVO : Straßenverkehrsordnung. 29. Auflage. Neuer Wissenschaftlicher Verlag, Graz 2006. ISBN 3-7083-0261-3 (kommentiertes ÖAMTC-Fachbuch)
[Bearbeiten] Weblinks
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