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Optionsanleihe – Wikipedia

Optionsanleihe

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Optionsanleihen sind Inhaberschuldverschreibungen mit Zusatzrechten. Es handelt sich um verzinsliche Wertpapiere, die neben dem Forderungsrecht (Zins- und Rückzahlungsanspruch) in einem Optionsschein auch ein Bezugsrecht auf Aktien verbriefen.

Voraussetzung für die Ausgabe von Optionsanleihen ist eine bedingte Kapitalerhöhung.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Ausgestaltung

Optionsanleihen haben in der Regel eine Laufzeit zwischen 10 und 12 Jahren. Bei Ausgabe der Optionsanleihe werden neben den Zins- und Rückzahlungsmodalitäten auch die Bedingungen für den Bezug von Aktien festgelegt – also das Bezugsverhältnis, der Bezugskurs und die Bezugsfrist. Innerhalb der Bezugsfrist kann dann eine bestimmte Anzahl von Aktien zum Bezugskurs erworben werden. Das Ausüben der Option ist unabhängig von der Anleihe. Wegen des zusätzlichen Optionsrechts ist der Nominalzins der Optionsanleihe vergleichsweise niedrig.

[Bearbeiten] Börsenhandel

Die Optionsanleihe kann an der Wertpapierbörse gehandelt werden. Gehandelt werden kann

  • die Anleihe mit Optionsschein, man spricht dann von "Cum Warrant"
  • die Anleihe ohne Optionsschein, man spricht dann von "ex Warrant" (diese Ausprägung entspricht einer gewöhnlichen Schuldverschreibung)
  • nur der Optionsschein "Warrant".

[Bearbeiten] Zweck

Für Unternehmen stellen Optionsanleihen eine günstige Form der Finanzierung dar, da durch den beigefügten Optionsschein die Zinszahlungen gegenüber einer normalen Anleihe gesenkt werden können. Bei Ausübung der Option wirkt sich die Erfüllung in Aktien nicht auf die Liquidität des Unternehmens aus.

Für Anleger verbindet dieses Finanzderivat die Eigenschaften einer Anleihe mit denen der Aktie. Bei steigendem Aktienkurs kann mit dem Optionsschein durch die Hebelwirkung (Leverage-Effekt) eine höhere Rendite erzielt werden. Im Fall sinkender Aktienkurse wird zwar der Optionsschein im Extremfall wertlos, die Zins- und Rückzahlungen der Anleihe bleiben jedoch unverändert bestehen.

[Bearbeiten] Rechtliche Behandlung

Die rechtliche Behandlung entspricht derjenigen einer Wandelanleihe: Weil die Ausgabe der Optionsanleihe die Rechte der bisherigen Aktionäre einer Aktiengesellschaft berührt, darf auch eine Optionsanleihe nur aufgrund eines Beschlusses der Hauptversammlung ausgegeben werden. Der Beschluss erfordert eine 3/4-Mehrheit des vertretenen Grundkapitals (§ 221 Abs. 1 AktG). Die Bestimmungen des § 221  AktG gelten auch für Optionsanleihen, deshalb steht Aktionären für Optionsanleihen ein Bezugsrecht nach §§ 221 Abs. 4, 186 AktG zu. Übt ein Anleger während der Optionsfrist sein Optionsrecht aus, muss ihm die Gesellschaft neue Aktien anbieten. Dazu bedarf es des Beschlusses über eine bedingte Kapitalerhöhung gemäß § 192 Abs. 2 Ziff. 1 AktG. Zu beachten ist dabei die Einschränkung des § 192 Abs. 3 AktG: Der Nennbetrag des Kapitals darf 50% des Betrags des aktuellen Grundkapitals nicht übersteigen.

[Bearbeiten] Siehe auch


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