Operationstechnischer Assistent
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Operationstechnischer Assistent (OTA) ist ein Assistenzberuf in der Medizin. Nach dem Examen assistiert man bei Operationen im Krankenhaus oder einer Ambulanz. Zugangsvoraussetzung ist ein mittlerer Bildungsabschluss. Die Ausbildung dauert drei Jahre.
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[Bearbeiten] Voraussetzungen zur Zulassung zur Ausbildung
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, man muss gesundheitlich geeignet sein und einen Realschulabschluss oder eine gleichwertige oder eine andere abgeschlossene 10-jährige Schulbildung vorweisen oder einen Hauptschulabschluss bzw. eine gleichwertige Schulbildung, sofern der Bewerber eine Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens 2 Jahren erfolgreich abgeschlossen oder die Erlaubnis als Krankenpflegehelfer hat. Da eine staatliche Anerkennung des Berufs noch nicht erfolgt ist, wäre eine bereits abgeschlossene Ausbildung wünschenswert, ist aber keinesfalls Bedingung.
[Bearbeiten] Dauer und Gliederung der Ausbildung
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Die Ausbildung umfasst eine Mindeststundenzahl von 1600 Stunden theoretischen Unterrichts und ein praktische Ausbildung von mindestens 3600 Stunden.
[Bearbeiten] Inhalte der Ausbildung
Grundlagenfächer:
- Anatomie und Physiologie/Topographische Anatomie,
- Arzneimittellehre,
- Physik und
- Chemie
Berufsfächer:
- allgemeine und spezielle Krankheitslehre,
- allgemeine und spezielle Chirurgie,
- Mikrobiologie und Hygiene,
- Operationslehre,
- Grundlagen der Krankenpflege/Aufgaben im Ambulanzbereich/Endoskopie
Zusatzfächer:
- Unfallverhütung,
- Anästhesiologie,
- Radiologie/Strahlenschutz,
- Berufs-/Rechtskunde,
- Psychologie/Pädagogik,
- Organisation und Dokumentation
Die praktische Ausbildung erfolgt in mehreren Abteilungen und chirurgischen Fachdisziplinen und schließt ein allgemeines Instrumentenpraktikum ein.
[Bearbeiten] Prüfungen
Die Abschlussprüfung besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil. Der theoretische Teil wird in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung durchgeführt. Bei der Endnote für die theoretischen Fähigkeiten werden ausbildungsbegleitende Leistungsnachweise berücksichtigt. Über die bestandene Abschlussprüfung wird eine Bescheinigung ausgestellt.
[Bearbeiten] Tätigkeiten
Zu den Aufgaben eines OTA gehören unter anderem die fachkundige Vorbereitung der Instrumente und Geräte vor der Operation, die Assistenz während der Operation (instrumentierende bzw. Springertätigkeit, siehe unten) sowie die Entsorgung und Sterilisation der Instrumente nach der OP. Eine wichtige Voraussetzung ist dabei ein absolut steriles Arbeiten.
In der Regel sind während einer Operation ein Arzt als Operateur und, je nach Größe des Eingriffs, ein bis drei Assistenten (Ärzte oder Studenten) anwesend sowie eine „instrumentierende Kraft“ (Vorbereitung und Anreichen von Instrumenten, Nahtmaterial etc.) und ein Springer. Der Springer verrichtet die unsterilen Arbeiten, z. B. Anreichen von Material an die instrumentierende Kraft. Wenn benötigt, wird noch ein OTA als so genannter „Hakenhalter“ eingesetzt. Er hält die geöffnete Operationswunde mit speziellen Wundhaken auf und setzt auf Arztanordnung den sog. Kauter zum Veröden der Blutgefäße ein.
Bei der Arbeit im Operationssaal tragen alle Mitarbeiter so genannte Bereichskleidung (Kasak, Hose, Clogs), meistens in grün oder blau, sowie eine Kopfhaube und einen Mundschutz.
Die an der Operation direkt Beteiligten (Operateur, Assistenten und Instrumentierende/r) tragen zusätzlich sterile Handschuhe und einen sterilen Mantel.
Während bei der eigentlichen Arbeit am Operationstisch die OTA und Ärzte steril eingekleidet sind, erfüllt ein weiterer OTA den so genannten Springerdienst. Dabei holt er benötigtes Material und reicht es der instrumentierenden Kraft an. Dieser Springer sowie der Anästhesist und der/die Anästhesieschwester/pfleger tragen keine sterile Kleidung oder Handschuhe.
[Bearbeiten] Besonderer Hinweis
Die staatliche Anerkennung ist beantragt. Einige Schulen erheben Schulgeld, andere sind schulgeldfrei; z. T. wird eine Ausbildungsvergütung bezahlt.