Meldepflicht
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Meldepflicht ist die Rechtspflicht, bestimmte Sachverhalte an Meldestellen zu melden.
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[Bearbeiten] Deutschland
Im deutschen Recht bestehen zahlreiche Meldepflichten. Mit der Meldepflicht obliegt dem Bürger gegenüber dem Staat die Pflicht, einen bestimmten Vorgang an die jeweils zuständige Behörde anzuzeigen.
Meldepflichten nach dem deutschen Recht sind z. B.:
- die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht sich an seinem neuen Wohnort im Einwohnermeldeamt anzumelden (Rechtsgrundlage: Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes)
- Personenstandsmeldepflichten bei Geburt, Heirat, Tod; Rechtsgrundlage: Personenstandsgesetz
- Leiden, die unter das Infektionsschutzgesetz fallen, wie z. B. gefährliche ansteckende Krankheiten (Pocken, Tuberkulose etc.) sowie schwere (insbesondere bakterielle) Lebensmittelvergiftungen (Botulismus, Salmonellose, Typhus u. a.)
- einige seuchenhafte Tierkrankheiten (Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten)
- Gewerberechtliche Begründungen und Änderungen; Rechtsgrundlage: Gewerbeordnung
- Beschäftigung (Meldepflicht obliegt dem Arbeitgeber) gegenüber dem Sozialversicherungsträger
- Arbeitsunfälle, Rechtsgrundlage: Sozialgesetzbuch VII
- Änderungen des Halters eines Kraftfahrzeuges (z. B. Wohnanschrift, Familienname).
- Unfallmeldung
- Meldungen im Militärwesen, z. B. Feindberührung, Verluste
- Mitwirkungspflichten im Sozialrecht (§ 60 SGB-I), z. B. zur Veränderung von Einkommens- und Vermögensverhältnissen bei Bezug von Sozialleistungen.
- Meldevorschriften im Außenwirtschaftsverkehr
- Verpflichtung für börsennotierte Unternehmen z. B. Directors' Dealings oder Ad-hoc-Publizität.
Besondere Meldepflichten können durch Gerichte angeordnet werden. In der Regel sind dies Aufenthaltsmeldepflichten. Diese werden im Ausländerrecht und im Strafrecht auferlegt.
Die Nichtbeachtung der Meldepflichten stellen regelmäßig Ordnungswidrigkeiten, teilweise auch Straftaten dar.
Siehe auch: Anzeigepflicht
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