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Benutzer:Markus Mueller/AKG – Wikipedia

Benutzer:Markus Mueller/AKG

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Diese Seite will einen Vorschlag unterbreiten, die Regeln zur Freischaltung und zum Entzug der erweiterten Benutzerrechte in der deutschen Wikipedia zu erweitern, nachdem ein Meinungsbild einen Wunsch nach Veränderung festgestellt hat.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Zusammenfassung

Das Administrations-Kontroll-Gremium (AKG) besteht aus 10 Benutzern, die jeweils für 6 Monate gewählt werden. Ihre Aufgabe ist es, einen Verhaltenskodex für Benutzer mit erweiterten Rechten zu erarbeiten und durchzusetzen. Weiterhin nimmt das AKG Beschwerden über das Verhalten von Administratoren entgegen. Nach einer Prüfung können die Mitglieder des Gremiums mit einfacher Mehrheit entscheiden, dass sich der betroffene Benutzer mit erweiterten Rechten einer Wiederwahl zu stellen hat.

Eine weitere Option könnte vorsehen, dass das AKG aufgrund von Vorschlägen aus der Community in einem vereinfachten Verfahren mit der einfachen Mehrheit seiner Mitglieder Benutzer zu Administratoren ernennen dürfte. Anders als regulär gewählten Administratoren könnten diesen Benutzern die erweiterten Rechte auch durch Beschluss des AKGs (einfache Mehrheit) diese Rechte wieder aberkannt werden, ohne dass dazu eine Abwahl nötig wäre.

Parallel dazu bleiben die alten Regelungen für Admins weiterhin vollumfänglich in Kraft.

[Bearbeiten] Vorteile eines Kontrollgremiums

  • Es wird ein Verfahren eingerichtet, Administratoren auch ohne konkreten Missbrauch zur Wiederwahl zu verpflichten, wenn dies geraten erscheint.
  • Eine Wiederwahl kann auch bei Auflaufen vieler kleinerer Vergehen anberaumt werden.
  • Ein verantwortliches Gremium stellt einen vergleichsweise geringen Aufwand im Vergleich zu den meisten anderen Modellen der Adminkontrolle dar.
  • Es handelt sich um eine streng demokratisch legitimierte Institution, alle stimmberechtigten Benutzer sind eingebunden.
  • Eine bisher fehlenden Beschwerdestelle für Benutzer, die Probleme mit Administratoren haben, wird eingerichtet.
  • Es ist eine ruhigere und sachlichere Abarbeitung von Problemfällen statt den üblichen Schlammschlachten bei Auseinandersetzungen im Adminbereich zu erwarten (Vorbild Schiedsgericht).
  • Die alten Regeln bleiben parallel zum AKG weiterhin bestehen, es sind kaum Anpassungen notwendig

bei Annahme der Zusatzoption

  • Benutzer können sehr viel leichter die technischen Zusatzfunktionen erlangen.
  • Dabei ist gewährleistet, dass Administratoren, die ihre Legitimation nicht durch eine Direktwahl erworben haben, ihre Rechte sorgsam gebrauchen müssen, um sie nicht wieder zu verlieren.

[Bearbeiten] Einrichtungsmodalitäten

Analog zur Einrichtung des Schiedsgerichts soll das AKG zunächst nur während einer sechsmonatigen Probezeit tagen. In einem Folgemeinungsbild würde dann erneut über einen weiteren Fortbestand abgestimmt werden.

Administratoren sind nicht von der Wahl ausgeschlossen, weil ein solches Gremium von der gesamten Community getragen und legitimiert werden muss. Es kann nicht unter Ausschluss der Benutzer mit erweiterten Rechten - womöglich gegen deren Willen - durchgesetzt werden.

[Bearbeiten] Beschreibung

[Bearbeiten] Wahl

Das AKG besteht aus 10 Mitgliedern. Für die Wahl zum AKG gilt die selbe Stimmberechtigung wie für die Wahl zum Schiedsgericht. Jeder stimmberechtigte Benutzer kann für die Wahl zum AKG kandidieren. Die Wahl findet alle sechs Monate in einem Zeitraum von zwei Wochen statt. Jeder stimmberechtigte Benutzer darf beliebig vielen Kandidaten jeweils eine Stimme geben - es gibt keine Kontra-Stimmen. Die 10 Kandidaten, die die meisten Stimmen auf sich vereinen konnten, bilden das AKG für die nächsten 6 Monate. Nebenbestimmungen: Bei Gleichstand findet eine einwöchige Stichwahl statt. Scheidet ein Mitglied aus, so rückt der Nächstplazierte nach, solange dieser wenigstens 50% der Stimmen des Höchstplatzierten auf sich vereinigen konnte; gegebenenfalls sind Nachwahlen abzuhalten. Mitglieder des Schiedsgerichts sollten nicht kandidieren.

Gewählte Mitglieder des AKG erhalten für die Dauer ihrer Zugehörigkeit zu diesem Gremium temporäre Adminrechte, sofern sie diese nicht bereits besitzen, um eine effektive Kontrolle der Beschwerdefälle zu ermöglichen. Solange ein Benutzer zum AKG gehört, soll er seine Adminrechte nur für die Verfahren des AKG einsetzen; zur Vermeidung von Interessenskonflikten darf er insbesondere die „aktiven“ erweiterten Rechte (Sperren, Löschen, Wiederherstellen) in dieser Zeit nicht verwenden. Das Schiedsgericht nimmt Beschwerden über Verstöße gegen diese Auflagen entgegen und entscheidet über einen Verlust des Mandats.

[Bearbeiten] Aufgaben

  1. Das AKG erarbeitet und pflegt einen Ehren- bzw. Verhaltenskodex für Administratoren.
  2. Beschwerden über Administratoren können an das AKG gerichtet werden. Dieses entscheidet über die Annahme oder die Ablehnung des Falles. Befangene Mitglieder sollen sich der Stimme enthalten.
  3. Das AKG soll innerhalb einer angemessenen Zeit über einen Beschwerdefall befinden. Es kann z.B. die Beschwerde für unbegründet erklären, dem betroffenen Administrator bestimmte Empfehlungen aussprechen, bestimmte Sanktionen gegen Beteiligte aussprechen und im äußersten Fall mit einfacher Mehrheit der Mitglieder eine Wiederwahl für einen Administator ansetzen. Mitglieder sollen an Fällen, in denen sie als befangen gelten, nicht mitwirken.
  4. Die Abstimmungsergebnisse der Mitglieder des AKG sind zusammen mit der Entscheidung zu jedem Fall zu veröffentlichen.

Bei Annahme der Zusatzoption:

  1. Das AKG erarbeitet Kriterien, ab wann ein Benutzer die technischen Zusatzfunktionen frühestens direkt über das Gremium-Verfahren erhalten kann (solche Kriterien könnten etwa sein: Dauer der Mitarbeit, Zahl der Edits [in bestimmten Namensräumen], ausgezeichnete Artikel, Empfehlungen durch Redaktionen usw.).
  2. Es nimmt begründete Vorschläge für Kandidaten entgegen und berät aufgrund der erarbeiteten Kriterien über die Eignung. Mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder kann der Kandidat zum Administrator gewählt werden. Die Bürokraten setzen das Ergebnis nach Bekanntgabe um.
  3. Bei Fehlverhalten kann das AKG Administratoren, die es selbst ernannt hat, die erweiterten Rechte mit einfacher Mehrheit wieder aberkennen. Ein Steward ist über eine solche Entscheidung zu unterrichten.

[Bearbeiten] Zuständigkeiten

  • Die bisherigen Regelungen bleiben in Kraft: Administratoren können weiterhin auf direktem Wege kandidieren und bei einer erfolgreichen Wahl durch die Community ausschließlich durch eine gescheiterte Wiederwahl (bzw. bei Gefahr im Verzug) die erweiterten Rechte wieder verlieren.
  • Benutzer, die im Zusammenhang mit einer regulären Wiederwahl oder durch ein ordentliches AP-Verfahren ihre erweiterten Rechte verloren oder abgegeben haben, können nicht durch das AKG erneut ernannt werden, sondern müssen sich einer direkten Wahl stellen.
  • Bei unlösbaren Konflikten rund um das AKG kann das Schiedsgericht angerufen werden.

[Bearbeiten] Siehe auch


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