See also ebooksgratis.com: no banners, no cookies, totally FREE.

CLASSICISTRANIERI HOME PAGE - YOUTUBE CHANNEL
Privacy Policy Cookie Policy Terms and Conditions
Lehramtsreferendariat – Wikipedia

Lehramtsreferendariat

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Im Bereich der Lehramtsausbildung/Lehrerausbildung tragen die Anwärter in den meisten Bundesländern die DienstbezeichnungStudienreferendar“, sofern sie im Vorbereitungsdienst für den höheren Dienst (Lehramt an Gymnasium und berufliche Schulen) vorbereitet werden, die Lehrer für den gehobenen und mittleren Dienst (mittlerer Dienst nur in Baden-Württemberg für Fachlehrer für musisch-technische Fächer) die Bezeichnung „Lehramtsanwärter“ (LAA) oder „Lehreranwärter“, meist mit einem Zusatz der Schulrichtung (z.B. Realschullehreranwärter, Sonderschullehreranwärter). Der Vorbereitungsdienst (Referendariat) ist der zweite Teil der Ausbildung zum Lehrer. Die sogenannte "Erste Phase" findet an Universitäten (nur in Baden-Württemberg teilweise auch Pädagogischen Hochschulen) statt. Während die erste Phase zum Ziel hat, die wissenschaftlichen Grundlagen - und zwar sowohl in den Fächern als auch in den Berufswissenschaften, vor allem Erziehungswissenschaft - für professionelles Lehrerhandeln zu schaffen, richtet sich die Zweite Phase auf das praktische Lehrerhandeln auf wissenschaftlicher Grundlage.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Ablauf der Ausbildung

Das Referendariat dauert in allen Bundesländern für den höheren Dienst in der Regel zwei Jahre, ausgenommen in Baden-Württemberg und Niedersachsen. Dort dauert das Referendariat für Bewerber, die im Studium ein Praxissemester absolviert und das Studium nach dem 1. Oktober 2000 begonnen haben, nur 18 Monate. In Hamburg dauert es in der Regel 18 Monate, es ist aber möglich, es auf ein Jahr zu verkürzen. Die Referendare unterrichten, in den Bundesländern unterschiedlich geregelt, selbstständig bis zum Umfang etwa eines halben Lehrauftrages und absolvieren zusätzlich verschiedene Seminarveranstaltungen, in denen didaktische und pädagogische Kompetenzen erworben werden sollen. In Baden-Württemberg unterrichten Referendare erst im zweiten Teil des Vorbereitungsdienstes selbstständig, sie tragen dann die Amtsbezeichnung „Oberreferendar“. Lehrer, die an Pädagogischen Hochschulen ausgebildet wurden, unterrichten von Anfang an selbstständig, da sie bereits während des Studiums einen hohen schulpraktischen Anteil hatten. Meistens werden in den Seminaren verschiedene sog. „Bausteine“, die sich aus unterschiedlichen pädagogischen Themen zusammensetzen, erarbeitet bzw. besprochen. Solche Bausteine sind beispielsweise Medienkompetenz oder Handlungsorientierung. Ferner werden fachspezifische didaktische Fähigkeiten geschult, z.B. die Planung von Experimenten und Übungen.

Exemplarische Darstellung für Baden-Württemberg: (Die Situation ist in den Bundesländern teilweise sehr unterschiedlich, auch die Begriffe unterscheiden sich, wie die Funktionen und Funktionsbezeichnungen der an der Ausbildung beteiligten Personen!)

Die Referendariatsausbildung besteht aus unterschiedlichen Stufen, die sich am Anfang auf den sogenannten Ausbildungsunterricht und Hospitationen in der Ausbildungsschule konzentriert. Nach einem halben Jahr (in Baden-Württemberg bei Referendaren nach einem Jahr) folgt der sogenannte Bedarfsdeckende Unterricht (BDU), der selbstständig durchgeführt wird. Insgesamt müssen die Referendare 12 bis 16 Unterrichtsstunden pro Woche absolvieren. Klassischerweise gehen die Referendare in die Klassen verschiedener Lehrer und übernehmen unter deren Aufsicht den Unterricht für einige Monate. In Baden-Württemberg und Bayern ist der Unterricht in den zugewiesenen Klassen im zweiten Jahr (Einsatzschule) selbstständig für das ganze Schuljahr zu halten. Der Oberreferendar, so die übliche Bezeichnung an Gymnasien im zweiten Jahr, unterrichtet dann also wie ein fertig ausgebildeter Lehrer. Dabei sollen möglichst alle Stufen unterrichtet werden, falls dies vom Fach her möglich ist (ein Lehrer, der z.B. Chemie und Gemeinschaftskunde unterrichtet, kann dies nicht, wenn Chemie erst mit dem 9. und Gemeinschaftskunde mit dem 10. Schuljahr beginnt; er unterrichtet dann nur in der Mittel- und Oberstufe). Der Anteil an eigenverantwortlichem Unterricht ist unterschiedlich hoch, umfasst häufig die Hälfte der gesamten Ausbildungsstunden. Das Ausbildungspersonal umfasst ausgewählte Lehrer, die jeweils ein Fach betreuen (Fachseminarleiter) oder allgemein pädagogische und schulorganisatorische Betreuungsarbeit leisten (Hauptseminarleiter).

Lehreranwärter der Grund- und Hauptschulen halten während ihres Vorbereitungsdienstes eigenverantwortlichen Unterricht, hospitieren aber auch bei anderen Lehrkräften der Schule und werden von einem Betreuungslehrer während des ersten Jahres unterstützt. An Seminartagen werden Lehrbeispiele unter bestimmten Schwerpunkten analysiert oder theoretische Grundlagen für den Lehrerberuf gelegt (z.B. Schulrecht und Staatsbürgerkunde). Durch Beratungsbesuche der Seminarleiter während des Vorbereitungsdienstes sollen die jungen Lehrerinnen und Lehrer eine Rückmeldung über ihre Leistung erhalten. Der Abschluss des Vorbereitungsdienstes erfolgt mit der Zweiten Staatsprüfung, einem Staatsexamen.

[Bearbeiten] Bezüge der Lehramtsanwärter

Die Anwärterbezüge liegen 2005 je nach Eingangsamt in Westdeutschland zwischen 992 € (Besoldungsgruppe A 12, z.B. Grund- und Hauptschullehrer) und 1052 € (Besoldungsgruppe A 13 höherer Dienst, Eingangsamt Studienrat) brutto zzgl. eines Familienzuschlages bei Verheirateten. Als Beamte auf Widerruf haben Lehramtsanwärter für sich und ihre Angehörigen Anspruch auf Beihilfen in Krankheitsfällen, die einen Teil (50 % und in der Regel 70 % für Ehegatten und 80 % für Kinder) der Krankheitskosten abdecken. Der Rest kann mit einer privaten Krankenversicherung abgedeckt werden. Es kann anstelle der Beihilfe auch die Möglichkeit gewählt werden, sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Diese trägt dann alle Kosten; ein Beihilfeanspruch besteht dann aber nicht mehr. Soweit Anwärter in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis als Angestellte ausgebildet werden, gelten für sie die allgemeinen sozialversicherungsrechtlichen Regelungen.

[Bearbeiten] Kritik am Lehramtsreferendariat

Das Referendariat wird von denen, die es absolvieren oder absolviert haben, häufig kritisch gesehen. Einer der Hauptangriffspunkte ist die enorme Belastung, die das Referendariat fast ausnahmslos für alle Referendare darzustellen scheint. Oft wird diskutiert, ob das Referendariat nicht letztlich von einem performativen Selbstwiderspruch geprägt ist: Der Referendar werde angeleitet, einen interessanten Unterricht zu gestalten, der vorwiegend durch intrinsische Motivation funktionieren soll und in dem für die Schüler und Schülerinnen möglichst eine angenehme Lernatmosphäre herrscht; genau das werde ihm aber durch ein Ausbildungssystem vermittelt, in dem vorwiegend mit Notendruck gearbeitet wird und in dem - selten eingestandenermaßen - das Austesten der psychischen Belastbarkeit bis an die Grenze des Zumutbaren im Vordergrund stehe. Natürlich wiegt diese Kritik schwer: Sie bedeutet ja in letzter Konsequenz, dass die ausbildenden Pädagogen anders lehren, als später in der Schule gelehrt werden soll, dass sie also in ihrem Bereich ihren eigenen Ansprüchen nicht genügen können oder wollen. Ein weiteres Problem ergebe sich für den Referendar dann, wenn er zwischen den meist nicht offen ausgesprochenen, aber oft gegensätzlichen Auffassungen der Fachleiter und der Ausbildungslehrer seinen eigenen Stil finden soll. Vor dem Hintergrund dieser Problematik wird offensichtlich, dass der eigenverantwortliche Unterricht tatsächlich spezifische Funktionen im Lernprozess der Anwärter erfüllt, denn diese fühlen sich in dem sogenannten angeleiteten Unterricht (d.h. unter Aufsicht gehaltenen Unterricht) oft bevormundet. Eingeführt wurde er aber vor allem deshalb, um Stellen bei den voll ausgebildeten Lehrern einzusparen und somit Kosten zu senken.

Historisch lässt sich das Referendariat (Referendar: der, der aus - vorhandenen - Akten "referiert") aus den preußischen Reformen zu Beginn des 19. Jahrhunderts ableiten, und zwar vor allem als Reaktion des Staates auf die Neugründung der Universitäten durch Humboldt, der diesen Einrichtungen erstmals das Wissenschaftsprivileg zugestand. Damit waren die Universitäten in Forschung und Lehre frei und keiner staatlichen Reglementierung unterworfen. Es handelte sich bei dem Referendariat (ursprünglich nur für Juristen, und nur ein Jahr) um eine Einrichtung, die es dem Obrigkeitsstaat ermöglichte, angepasste und auf ihre Gesinnung geprüfte Staatsdiener zu rekrutieren. Folgerichtig ist das Referendariat im Kern bis heute keine - wie oft, vor allem von den Ausbildern, behauptet - professionell ausgestaltete Berufseingangsphase (auch wenn es solche Elemente geben mag), sondern eine dem unmittelbaren Zugriff der Staatsverwaltung und ihrer Reglementierung unterworfene Institution. Kenntnisreiche Kritiker führen genau hierauf den oben beschriebenen Widerspruch zurück. Dieser äußert sich auch in Untersuchungen, die Ausbilder unabhängig von den Referendaren befragen.

Bemerkenswert ist, dass weder für den Beruf der Lehrer noch der Juristen eine qualifizierte Evaluation des Referendariats vorliegt.

[Bearbeiten] Konkreter Ablauf in den Bundesländern

[Bearbeiten] Baden-Württemberg

[Bearbeiten] Gymnasium und berufliche Schulen

Das Referendariat dauert eineinhalb Jahre wenn der Referendar sein Studium spätestens zum Wintersemester 2000 aufgenommen hat und ein Praxissemester absolviert hat. Es dauert zwei Jahre, wenn er es davor begonnen und kein Schulpraxis-Semester absolviert hat.

Der anderthalbjährige Vorbereitungsdienst beginnt seit dem Jahr 2005 immer im Januar (erster Unterrichtstag nach den Weihnachtsferien, Bewerbungstermin ist der 15. Juni des jeweiligen Vorjahres), sonst mit dem Unterrichtsbeginn nach den Sommerferien(je nach Ferienlage Anfang/Mitte September). Das zweijährige Referendariat kann letztmalig 2007 absolviert werden. Für Lehramtsstudenten mit dem Fach Sport ist ein mindestens dreimonatiges Vereinspraktikum mit mindestens 24 Übungs-Doppelstunden vorgeschrieben. Stattdessen wird auch eine Trainer- oder Übungsleiterlizenz anerkannt.

Der zweijährige Vorbereitungsdienst gliedert sich in zwei Abschnitte, die jeweils gleich lang sind. Bei Gymnasien müssen beide Abschnitte an verschiedenen Gymnasien absolviert werden.

Referendare, die an beruflichen Schulen ausgebildet werden, benötigen eine für die jeweilige Fachrichtung abgeleistete einschlägige Betriebs- bzw. Berufspraxis von 52 Wochen als Voraussetzung. Für Bewerber mit einer wissenschaftlichen Prüfung für die allgemein bildenden Gymnasien ist dieses Praxiserfordernis auf 13 Wochen reduziert.

Erster Abschnitt (Dienstbezeichnung Studienreferendar): Unterrichtsbesuche und Abhalten von einzelnen Unterrichtsabschnitten, möglichst in allen Jahrgangsstufen, unter Anleitung eines Ausbildungslehrers. Parallel dazu muss einmal in der Woche an Unterrichtsveranstaltungen an einem Staatlichen Seminar für Didaktik und Lehrerfortbildung teilgenommen werden. Diese beziehen sich auf allgemeine Didaktik und Fachdidaktik für die jeweiligen Fächer. In jedem der vom Referendar gelehrten Fächer werden durch Unterrichtsbesuche durch die Ausbildungslehrer der Schule und des Seminars Noten festgesetzt, die jedoch nur informativ sind und nicht in die Note für das Zweite Staatsexamen eingehen.

Zweiter Abschnitt (Dienstbezeichnung Studienreferendar, wird üblicherweise im gymnasialen Bereich als Oberreferendar bezeichnet): Der Referendar hält eigenverantwortlich Unterricht ab (Umfang: 9-12 Wochenstunden). Diese werden aber dennoch gelegentlich von einem Ausbildungslehrer besucht und mit dem Referendar besprochen. Auch in diesem Abschnitt soll der Referendar in allen Stufen Unterricht halten. Am Ende des Abschnittes erfolgt eine Prüfung in Form eines Unterrichtsbesuches und eine mündliche Prüfung in allgemeiner und Fachdidaktik. Diese Prüfungen bilden die Laufbahnprüfung für das höhere Lehramt an Gymnasien und berechtigen die Berufsbezeichnung „Assessor des Lehramts“ zu führen. Eine Einstellung ist damit aber nicht automatisch verbunden.

Die praktische Prüfung wird für einen bestimmten Zeitraum angekündigt für welchen der Oberreferendar eine Übersicht über die behandelten Themen abzugeben hat. Das zuständige Regierungspräsidium sucht aus diesen Terminen einen aus, teilt ihn dem Referendar mit und beauftragt als Erstprüfer einen geeigneten Lehrer (in der Regel ein Fachberater), zweiter Prüfer ist ein Ausbildungslehrer des Seminars.

Weblink: Informationsseiten des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg zu den Vorbereitungsdiensten

[Bearbeiten] Bayern

[Bearbeiten] Gymnasium

Das Referendariat dauert zwei Jahre. Der Beginn ist sowohl zum vollen Schuljahr als auch zum Halbjahr möglich. Bei Beginn zum Halbjahr liegt der Vorteil darin, dass man bessere Chancen hat, das ganze Schuljahr in einer Einsatzschule zu bleiben.

Erster Abschnitt: Seminarschule. Hospitationen (erste Wochen), danach Übernahme von Klassen der Seminarlehrer (ständige Überwachung des Unterrichts). Unterrichtsstunden 5 bis 8 pro Woche. Zeitgleich Seminarsitzungen zu Schulkunde, politische Bildung, Pädagogik, Psychologie und in den beiden (bzw. drei) Unterrichtsfächern. Ablegen der 1. Lehrprobe gegen Ende des ersten Abschnitts.

Zweiter Abschnitt: Ein Jahr Einsatzschule. Die Referendare kommen an ein beliebiges Gymnasium in Bayern, das Bedarf in ihren Fächern hat und unterrichten dort eigenverantwortlich wie ein fertiger Lehrer (ohne dauernde Überwachung). Wochenstundenzahl 12 bis 17. Pro Fach begleitet von einem Betreuungslehrer, der am Ende auch die Beurteilung des Abschnitts mit verfasst. Ablegen der zweiten Lehrprobe, meist am Ende des zweiten Drittels des Abschnitts (Bei Beginn zum vollen Schuljahr etwa Mai/Anfang Juni). Anfertigen einer zweiten Zulassungsarbeit (in der Regel parallel zur unterrichtspraktischen Arbeit). Grundsätzlich ist zum Halbjahreswechsel ein Schulwechsel möglich, wird aber nach Möglichkeit vermieden. Referendare, die ihre Einsatzschule zum Zwischenzeugnis beginnen, müssen in der Regel öfter die Schule wechseln als diejenigen, die mit dem neuem Schuljahr beginnen konnten.

Dritter Abschnitt: Das letzte halbe Jahr wird wieder an der Seminarschule verbracht. Übernahme von Klassen der Seminarlehrer. 5 bis 8 Wochenstunden. Seminarsitzungen. Dritte Lehrprobe ziemlich bald (nach 2 Monaten), Beginn der Abschlussexamina (mdl. Prüfungen in allen Seminarfächern).

Im Rahmen personeller Probleme wird aktuell über eine Umgestaltung des Referendariats nachgedacht, was v.a. den dritten Abschnitt betreffen würde. Konkrete Maßnahmen sind noch nicht verlautet.

[Bearbeiten] Berufliche Schulen

Das Referendariat dauert zwei Jahre und beginnt mit Schuljahresbeginn.

Erster Abschnitt: Neben 10 Wochenstunden Hospitationen, Hörstunden und Lehrversuche (ab siebtem Monat (Halbjahr) als eigenverantwortlicher Unterricht; früher ist möglich) an Seminarschulen, erfolgt die Ausbildung durch 20 eintägige Seminarveranstaltungen am Studienseminar. In der beruflichen Fachrichtung zusätzlich wöchentliche, im Zweitfach zweiwöchentliche Fachsitzungen. Ab dem siebten Ausbildungsmonat sind in der beruflichen Fachrichtung sowie im Zweitfach je eine 45-minütige Lehrprobe abzulegen. Ab dem zehnten Ausbildungsmonat ist eine Hausarbeit anzufertigen.

Zweiter Abschnitt: Unterrichtspraxis an der Einsatzschule: 8 Wochenstunden eigenverantwortlicher Unterricht, 4 Stunden betreuter Unterricht. Außerdem 3 Seminarveranstaltungen pro Woche an ein bis zwei Tagen. Maximal sind 17 Stunden eigenverantwortlicher Unterricht möglich. Parallel dazu wird die Hausarbeit für das 2. Staatsexamen geschrieben. Darüber hinaus übernimmt der Referendar im 2. Jahr die Klassenleitertätigkeit für eine Klasse.


Insgesamt werden im Referendariat 12 Unterrichtsbesuche (45 Min.) durchgeführt, 3 davon sind sog. besondere Unterrichtsbesuche, die umfassend ausgearbeitet werden müssen.

Lehrproben, Hausarbeit, Prüfungsunterrichte, mündliche Prüfung und Beurteilung ergeben die Abschlussnote für das Zweite Staatsexamen. Änderungen des Referendariats für das Schuljahr 2007/2008 sind vorgesehen.

[Bearbeiten] Realschule

Wie am Gymnasium dauert das Referendariat zwei Jahre, beginnt aber ausschließlich zum Schuljahresbeginn (seit 2005).

Erster Abschnitt: Seminarschule. Hospitationen (erste Wochen), danach Übernahme von Klassen der Seminarlehrer (ständige Überwachung des Unterrichts). Unterrichtsstunden 5 bis 8 pro Woche. Zeitgleich Seminarsitzungen zu Schulkunde, politische Bildung, Pädagogik, Psychologie und in den beiden (bzw. drei) Unterrichtsfächern. Ablegen der 1. Lehrprobe zwischen Dezember und Februar. Die zweite Lehrprobe findet dann zwischen März und Mai statt.

Zweiter Abschnitt: Ein Jahr Einsatzschule. Die Referendare kommen an eine beliebige staatliche Realschule in Bayern, die Bedarf in ihren Fächern hat und unterrichten dort eigenverantwortlich wie ein fertiger Lehrer (ohne dauernde Überwachung). Wochenstundenzahl 11 bis 17. Pro Fach begleitet von einem Betreuungslehrer, der am Ende auch die Beurteilung des Abschnitts mit verfasst. Ablegen der dritten Lehrprobe zwischen März und Mai. Im Rahmen von ein- bis zweitägigen Seminartagen (insgesamt 10-12) kehren die Referendare an ihre Seminarschule zurück, absolvieren dort Seminarsitzungen und die mündlichen Prüfungen des zweiten Staatsexamens.

[Bearbeiten] Schleswig-Holstein

[Bearbeiten] Gymnasium

Das Referendariat dauert zwei Jahre. Der Beginn ist sowohl zum vollen Schuljahr als auch zum Halbjahr möglich. Eine Verkürzung des Referendariats um ein halbes Jahr ist möglich, wenn der Referendar vorher bereits ein halbes Jahr oder länger selbstständig unterrichtet hat.

Zu Beginn des Referendariats wird man einer Schule zugeteilt an der man in der Regel bis zum Ende der Ausbildung verbleibt. Hier erteilt der Referendar von der ersten bis zur letzten Woche des Referendariats zehn Stunden eigenverantwortlichen Unterricht. Zur Unterstützung stehen dem Referendar zwei Mentoren zur Seite, einer in jedem Fach. Die Rolle der Mentoren in der Ausbildung ist von enormer Bedeutung. Sie bilden die Lehramtsanwärter in der Praxis aus. Bei den Mentoren handelt es sich in der Regel um Studienräte, die für ihre Mentorentätigkeit einige Weiterbildungsmaßnahmen besuchen müssen. Eine Prüfung, ob der Studienrat fähig ist Referendare auszubilden gibt es nicht.

Der theoretische Teil der Ausbildung findet in so genannten Modulen statt. Dies sind achtstündige Veranstaltungen, von denen sich die Referendare im Laufe ihrer Ausbildung 45 Stück aussuchen sollen. Die Module finden im ganzen Land statt, so dass die Referendare auch längere Wege in Kauf nehmen müssen. An diese Module sollen die Referendare zwei Examenshausarbeiten knüpfen.

Die Examenshausarbeiten werden in Absprache mit dem jeweiligen Modulanbieter gestellt. Dieser korrigiert und benotet die Hausarbeit. Eine Zweitkorrektur ist nicht vorgesehen. Im Laufe der Examensarbeit kommt der Modulanbieter für eine Stunde der entsprechenden Unterrichtsreihe an die Schule. Dies ist in der Regel die einzige Möglichkeit, von einem Modulanbieter ein Feedback über den eigenen Unterricht zu erhalten.

Die Examensprüfung wird von zwei Modulanbietern sowie dem Schulleiter abgenommen. Die Mentoren haben keinen Einfluss auf die Note. Seit Mitte des Schuljahres 2006/2007 dürfen die Mentoren bei den Prüfungsstunden sowie bei der Besprechung anwesend sein. Zu den Unterrichtsstunden äußern dürfen sie sich erst nach Festlegung der Note.

Sollte der Lehramtsanwärter die Ausbildung abbrechen, müsste er einen Teil seiner bisher erhaltenen Bezüge zurückzahlen.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

  • Peter Daschner, Ursula Drews (Hrsg.): Kursbuch Referendariat. Beltz, Weinheim 2007, ISBN 978-3-407-25450-4
  • Bernd Oehmig: Erfolgreiches Referendariat. Hinweise und Hilfen für Schule und Lehramtspraktika. Lang, Frankfurt am Main u. a. 2005, ISBN 3-631-54177-5
Deutschlandlastige Artikel
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern.


aa - ab - af - ak - als - am - an - ang - ar - arc - as - ast - av - ay - az - ba - bar - bat_smg - bcl - be - be_x_old - bg - bh - bi - bm - bn - bo - bpy - br - bs - bug - bxr - ca - cbk_zam - cdo - ce - ceb - ch - cho - chr - chy - co - cr - crh - cs - csb - cu - cv - cy - da - de - diq - dsb - dv - dz - ee - el - eml - en - eo - es - et - eu - ext - fa - ff - fi - fiu_vro - fj - fo - fr - frp - fur - fy - ga - gan - gd - gl - glk - gn - got - gu - gv - ha - hak - haw - he - hi - hif - ho - hr - hsb - ht - hu - hy - hz - ia - id - ie - ig - ii - ik - ilo - io - is - it - iu - ja - jbo - jv - ka - kaa - kab - kg - ki - kj - kk - kl - km - kn - ko - kr - ks - ksh - ku - kv - kw - ky - la - lad - lb - lbe - lg - li - lij - lmo - ln - lo - lt - lv - map_bms - mdf - mg - mh - mi - mk - ml - mn - mo - mr - mt - mus - my - myv - mzn - na - nah - nap - nds - nds_nl - ne - new - ng - nl - nn - no - nov - nrm - nv - ny - oc - om - or - os - pa - pag - pam - pap - pdc - pi - pih - pl - pms - ps - pt - qu - quality - rm - rmy - rn - ro - roa_rup - roa_tara - ru - rw - sa - sah - sc - scn - sco - sd - se - sg - sh - si - simple - sk - sl - sm - sn - so - sr - srn - ss - st - stq - su - sv - sw - szl - ta - te - tet - tg - th - ti - tk - tl - tlh - tn - to - tpi - tr - ts - tt - tum - tw - ty - udm - ug - uk - ur - uz - ve - vec - vi - vls - vo - wa - war - wo - wuu - xal - xh - yi - yo - za - zea - zh - zh_classical - zh_min_nan - zh_yue - zu -